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    Home » Blitzer in Schenefeld, Altonaer Chaussee i.H. Rathaus/ Fußgängerweg- Fehleranfälliges Messsystem!
    Rechtsformen

    Blitzer in Schenefeld, Altonaer Chaussee i.H. Rathaus/ Fußgängerweg- Fehleranfälliges Messsystem!

    adminBy adminJuli 1, 2025Keine Kommentare5 Mins Read
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    In Schenefeld, direkt an der Altonaer Chaussee auf Höhe des Rathauses und des dortigen Fußgängerwegs, befindet sich eine besonders sensible Messstelle für die Verkehrsüberwachung. An dieser Stelle kontrolliert die Bußgeldstelle des Kreises Pinneberg sowohl die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als auch Rotlichtverstöße. Eingesetzt wird hierfür ein kombiniertes Lasermesssystem vom Typ PoliScan Speed, das in der Lage ist, beide Verkehrsverstöße simultan zu erfassen.

    Da es sich um einen Bereich mit Kreuzungsverkehr, Fußgängerüberweg und häufig wechselnden Verkehrssituationen handelt, treten in der Praxis immer wieder Fehler bei der Messung auf. Deshalb bestehen an dieser Stelle besonders gute Erfolgsaussichten, wenn gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird – vor allem mit der Unterstützung durch Rechtsanwalt Andreas Junge, der sich seit Jahren bundesweit auf Verkehrsrecht spezialisiert hat und überdurchschnittlich viele Verfahren erfolgreich zur Einstellung bringt.

    Die Funktionsweise des PoliScan Speed – verständlich erklärt

    Das PoliScan Speed ist ein modernes, laserbasiertes Verkehrsüberwachungsgerät, das mit der sogenannten LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging) arbeitet. Es misst die Geschwindigkeit und Position von Fahrzeugen durch die Aussendung unsichtbarer Laserimpulse, die die Fahrbahn in einem breiten Bereich abtasten.

    Zunächst sendet das Gerät kontinuierlich Laserstrahlen aus, die auf Fahrzeuge treffen und von deren Oberflächen reflektiert werden. Die zurückkommenden Signale werden vom Gerät empfangen. Durch die Messung der Zeit zwischen Aussendung und Empfang kann das Gerät exakt die Entfernung zum jeweiligen Fahrzeug berechnen.

    Bewegt sich ein Fahrzeug durch den Messbereich, registriert das System mehrere Entfernungsdaten hintereinander. Aus der Zeit, die das Fahrzeug benötigt, um eine definierte Strecke innerhalb dieses Bereichs zu durchqueren, errechnet das Gerät die tatsächliche Geschwindigkeit. Wird dabei ein Geschwindigkeitsverstoß festgestellt oder eine rote Ampel überfahren, fertigt das PoliScan Speed automatisch ein Beweisfoto an. Dieses enthält neben dem Bild des Fahrzeugs auch alle relevanten Messdaten wie Ort, Datum, Uhrzeit und – bei Rotlichtverstößen – die genaue Dauer der Rotphase zum Zeitpunkt des Verstoßes.

    Das Gerät kann mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfassen und auswerten. Diese Fähigkeit bringt jedoch erhebliche Probleme mit sich – insbesondere bei dichter Verkehrslage oder in unübersichtlichen Verkehrssituationen, wie sie an der Altonaer Chaussee häufig vorkommen.

    Typische Fehlerquellen des PoliScan Speed – und warum sie den Einspruch begründen

    Strahlenaufweitung und Signalverzerrung

    Die vom Gerät ausgesendeten Laserimpulse breiten sich in einem kegelförmigen Messfeld aus. Diese Strahlenaufweitung führt dazu, dass reflektierte Signale häufig verzerrt zurückkehren. Bei mehreren Fahrzeugen im Messfeld können die zurückkommenden Daten überlagert oder falsch zugeordnet werden – was wiederum zu fehlerhaften Messungen führt.

    Fahrzeugverwechslung bei dichtem Verkehr

    Besonders bei innerstädtischem Verkehr kann das System ein Fahrzeug falsch zuordnen. Häufig wird die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs einem benachbarten zugewiesen – insbesondere bei Kolonnenfahrten, Spurwechseln oder Einbiegevorgängen. Die angeblich gemessene Geschwindigkeit stimmt dann nicht mit dem abgebildeten Fahrzeug überein.

    Ungenaue Justierung

    Schon kleine Fehler beim Aufstellen des Geräts – etwa beim Neigungswinkel oder bei der seitlichen Ausrichtung – können zu erheblichen Abweichungen führen. Die gemessene Geschwindigkeit kann dann überhöht erscheinen. Solche Justierungsfehler treten vor allem bei mobilen Aufbauten oder nach Wartungsarbeiten auf.

    Dokumentationsmängel

    Nicht selten fehlen in der Akte essenzielle Nachweise – zum Beispiel:

    • über die korrekte Justierung und Kalibrierung des Geräts,

    • über die vorgeschriebenen Funktionstests vor und nach der Messung,

    • oder über die Schulung und Qualifikation der Messbeamten.

    Solche Lücken führen regelmäßig dazu, dass die Messung nicht verwertet werden darf.

    Fehlende oder abgelaufene Eichung

    Fehlt der Nachweis einer gültigen Eichung oder ist die Eichfrist abgelaufen, sind alle durchgeführten Messungen rechtlich nicht haltbar. Das PoliScan Speed darf nur dann eingesetzt werden, wenn es sich in einem gültig geeichten Zustand befindet.

    Spezielle Fehlerquellen bei Rotlichtverstößen

    Rotlichtverstöße gelten als besonders schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten – entsprechend streng sind die Anforderungen an den Beweis. Für eine rechtssichere Feststellung muss exakt dokumentiert sein:

    • wann die Ampel auf Rot umschaltete,

    • zu welchem Zeitpunkt das Fahrzeug die Haltelinie überfahren hat,

    • ob das Fahrzeug nach dem Überfahren der Linie stehen blieb oder die Kreuzung tatsächlich durchfuhr.

    Häufig fehlen eindeutige Bilder der Haltelinie oder der exakte Rotlichtzeitpunkt ist nicht beweisbar. Besonders problematisch sind sogenannte „Schleichfahrten“, bei denen das Fahrzeug bei Gelb langsam in die Kreuzung einrollt und bei spätem Rot die Linie passiert – auch hier liegt nicht zwangsläufig ein verwertbarer Verstoß vor.

    Selbst kleinste Abweichungen in der Synchronisation zwischen Ampelanlage und Messgerät können dazu führen, dass das Beweisfoto zeitlich ungenau ist – was vor Gericht angreifbar ist. Solche Schwächen lassen sich mit einem TÜV-zertifizierten Gutachten exakt aufdecken.

    Warum ein Einspruch mit Rechtsanwalt Andreas Junge sinnvoll ist

    Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren bundesweit auf Verkehrsrecht spezialisiert. Er kennt die Schwachstellen des PoliScan Speed genau und weiß, wie man fehlerhafte Messungen wirkungsvoll angreift. Überdurchschnittlich viele der von ihm geführten Verfahren werden eingestellt – oft bereits nach Akteneinsicht, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung kommt.

    Sein Vorgehen stützt sich auf technische Analysen und qualifizierte Sachverständigengutachten. Besonders wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, ist das Vorgehen für Sie völlig risikofrei – denn selbst eine eventuelle Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

    Kontaktmöglichkeiten – schnell, sicher und unkompliziert

    Über anwalt.de:
    Nutzen Sie das Kontaktformular auf anwalt.de, um bequem Unterlagen hochzuladen oder eine erste Anfrage zu stellen. Die Kommunikation ist verschlüsselt und zuverlässig. Sie erhalten in der Regel sehr zeitnah eine fundierte Einschätzung.

    Direkte E-Mail an die Kanzlei:
    Senden Sie Unterlagen oder Fragen gerne direkt an:
    junge@jhb.legal
    Diese E-Mail-Adresse wird regelmäßig geprüft – Sie erhalten eine zeitnahe Rückmeldung.

    Telefonisch erreichbar:
    Für direkte Rückfragen oder bei dringenden Anliegen ist Rechtsanwalt Junge erreichbar unter:
    Mobil: 0179 2346907Kanzlei-Festnetz: 030 39839032

    Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines angeblichen Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoßes in Schenefeld erhalten haben, sollten Sie Ihre Erfolgsaussichten prüfen lassen. Gerade an dieser Messstelle gibt es zahlreiche technische und formale Fehlerquellen. 



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