In Rostock wird auf der Landesstraße L 22, in Höhe der Erich-Weinert-Siedlung in Fahrtrichtung Torfbrücke, regelmäßig die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs kontrolliert. Zuständig für die Überwachung ist die Bußgeldstelle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Zum Einsatz kommt dabei ein Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed der Firma Vitronic. Die Messstelle liegt an einem stark frequentierten Abschnitt, an dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit oft unterschätzt wird. Insbesondere bei freier Strecke und gutem Verkehrsfluss überschreiten viele Fahrer die Begrenzung – nicht selten ohne sich dessen bewusst zu sein. Dies führt zu zahlreichen Bußgeldverfahren, die jedoch auf einer technisch angreifbaren Grundlage beruhen.
PoliScan Speed – Funktionsweise und Fehlerquellen
Das PoliScan Speed erfasst Geschwindigkeiten mittels LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging). Dabei sendet das Gerät unsichtbare Laserimpulse aus, mit denen Fahrzeuge im Messfeld erfasst werden. Die Geschwindigkeit wird durch die Zeit berechnet, die ein Fahrzeug benötigt, um eine definierte Messstrecke zu durchqueren. Die so gewonnenen Daten werden anschließend automatisch durch eine Software verarbeitet und ausgewertet.
Trotz des modernen Aufbaus ist das Messsystem anfällig für zahlreiche Fehler. Diese können nicht nur die Korrektheit der Messung beeinträchtigen, sondern führen in der Praxis häufig dazu, dass Verfahren eingestellt werden – insbesondere dann, wenn sie fachgerecht überprüft werden. Zu den häufigsten, aber keinesfalls einzigen Schwachstellen gehören:
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Fehlzuordnung bei mehreren Fahrzeugen: Wird mehr als ein Fahrzeug gleichzeitig vom Gerät erfasst, kann es zu falschen Zuordnungen kommen – etwa wenn die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs dem Kennzeichen eines anderen zugewiesen wird.
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Unklare oder unbrauchbare Bilddokumentation: Die aufgenommenen Fotos lassen häufig nicht zweifelsfrei erkennen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde, insbesondere bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder bei Überlagerungen durch andere Fahrzeuge.
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Nicht dokumentierte technische Abläufe: Die interne Verarbeitung der Daten bleibt in weiten Teilen intransparent. Wichtige Parameter, die für die Überprüfung einer Messung erforderlich wären, werden nicht gespeichert oder nicht offengelegt.
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Verweigerung der Rohmessdaten: Ohne die Herausgabe der vollständigen Rohdaten durch die Behörde ist eine unabhängige technische Überprüfung kaum möglich – ein erheblicher Nachteil für die Verteidigung.
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Ablauf der Eichung: Die vorgeschriebene regelmäßige Eichung des Geräts ist zwingend erforderlich. Ist diese abgelaufen oder nicht korrekt dokumentiert, kann die gesamte Messung für unwirksam erklärt werden.
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Fehlerhafte oder unpräzise Aufstellung des Geräts: Bereits kleinste Veränderungen in Höhe, Winkel oder Ausrichtung können zu erheblichen Messabweichungen führen.
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Bedienfehler durch nicht ausreichend geschultes Personal: Auch die menschliche Komponente spielt eine Rolle. Fehlerhafte Bedienung oder unvollständige Dokumentation der Messung führen in vielen Fällen zur Unverwertbarkeit der Ergebnisse.
Viele dieser Fehler sind jedoch nur durch technische Gutachten nachzuweisen. Aus diesem Grund arbeitet Rechtsanwalt Andreas Junge seit Jahren eng mit TÜV-zertifizierten und bundesweit anerkannten Sachverständigen zusammen, die sich auf die Analyse und Bewertung von Verkehrsmesstechnik spezialisiert haben. Diese Experten können selbst komplizierte Messdaten rekonstruieren und Fehler gerichtsfest belegen.
Hervorragende Erfolgsaussichten mit Rechtsanwalt Andreas Junge
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aus einer Messung an der L 22 in Rostock ist nicht nur möglich – er ist besonders erfolgversprechend, wenn Sie sich durch Rechtsanwalt Andreas Junge vertreten lassen. Als bundesweit tätiger und spezialisierter Verteidiger im Verkehrsrecht ist er mit den Schwächen des PoliScan Speed bestens vertraut. Seit vielen Jahren setzt er erfolgreich Einsprüche durch – überdurchschnittlich viele Verfahren werden eingestellt, oft bereits nach Vorlage eines Gutachtens.
Dank seiner engen Zusammenarbeit mit den angesehensten Sachverständigen Deutschlands kann er technische Mängel fundiert und überzeugend vor Gericht oder bei der Behörde vortragen. Dabei verfolgt er eine konsequent mandantenorientierte Strategie – schnell, kompetent und vollständig auf Ihre Entlastung ausgerichtet.
Kein Kostenrisiko für Mandanten
Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung werden sämtliche Kosten vollständig übernommen. Darüber hinaus verzichtet Rechtsanwalt Andreas Junge immer auf die Geltendmachung einer Selbstbeteiligung, sodass für Sie kein Kostenrisiko besteht – unabhängig vom Verfahrensverlauf oder einem gerichtlichen Verfahren.
Einfach und direkt Kontakt aufnehmen
Die Kontaktaufnahme zu Rechtsanwalt Andreas Junge ist unkompliziert und auf verschiedenen Wegen möglich:
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Über anwalt.de: Das Kontaktformular auf anwalt.de bietet eine einfache und strukturierte Möglichkeit, Ihre Anfrage zu stellen und relevante Unterlagen hochzuladen. Dies ist besonders empfehlenswert, da Sie eine schnelle und gezielte Rückmeldung erhalten.
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Per E-Mail: Ihre Unterlagen oder Fragen können Sie jederzeit direkt an junge@jhb.legal senden. Die Bearbeitung erfolgt vertraulich, zügig und individuell.
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Telefonisch: Für allgemeine Anfragen erreichen Sie die Kanzlei unter 030 39839032. Bei dringenden Anliegen – auch außerhalb der üblichen Bürozeiten – können Sie Rechtsanwalt Junge direkt unter 0179 2346907 kontaktieren.
Ein erfahrener und engagierter Verteidiger an Ihrer Seite
Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein sehr guter Verteidiger, der bundesweit Mandanten im Verkehrsrecht vertritt. Seine langjährige Erfahrung, seine tiefgehende Kenntnis technischer Messverfahren und seine enge Zusammenarbeit mit führenden Gutachtern machen ihn zu einem der kompetentesten Ansprechpartner bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide. Wer an der L 22 bei Rostock wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurde, sollte nicht zögern: Die Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung stehen hervorragend – und es besteht kein Kostenrisiko.
