Die Messstelle befindet sich auf der Bundesstraße B3a kurz vor der Abfahrt Marburg Süd. An dieser Stelle wird die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h kontrolliert. Zuständig für die Überwachung ist die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel. Zum Einsatz kommt ein Messgerät des Typs Traffistar S330, mit dem zahlreiche Autofahrer ins Visier der Verkehrsüberwachung geraten. Gerade weil an dieser Stelle regelmäßig geblitzt wird, lohnt sich eine genaue Prüfung der Messung – denn es bestehen erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der eingesetzten Technik.
Das Messgerät: Traffistar S330
Bei dem Traffistar S330 handelt es sich um ein weitverbreitetes Messgerät, das vom Hersteller Jenoptik entwickelt wurde. Es arbeitet nach dem sogenannten lichtbasierten Geschwindigkeitsmessverfahren – genauer gesagt: mittels einer Auswertung von Fotos, die durch Sensoren und eine digitale Kamera ausgelöst werden. Dabei wird die Geschwindigkeit des Fahrzeugs anhand der Zeit berechnet, die es benötigt, um zwei fest definierte Messpunkte zu durchfahren.
Trotz seiner weiten Verbreitung ist das Traffistar S330 keineswegs unfehlbar. Zahlreiche Messungen haben in der Vergangenheit Fehler aufgewiesen, die zu einer fehlerhaften Geschwindigkeitsfeststellung führen können. Genau diese Fehlerquellen machen diese Messstelle besonders angreifbar.
Typische Fehlerquellen beim Traffistar S330
Die Liste potenzieller Fehler ist lang – hier eine kleine Auswahl von bekannten und regelmäßig nachgewiesenen Problemen:
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Fehlende oder unvollständige Messdaten: In vielen Fällen liegen nicht alle Rohmessdaten vor, die für eine vollständige Nachprüfung notwendig wären.
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Probleme bei der Ausrichtung der Sensoren: Schon eine minimale Verschiebung der Sensoreinheiten kann zu ungenauen Messergebnissen führen.
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Fehlerhafte Fotodokumentation: Unscharfe oder nicht eindeutig zuordenbare Blitzerfotos machen eine rechtssichere Identifikation des Fahrers unmöglich.
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Softwareprobleme: Die Messsoftware des Traffistar S330 hat in der Vergangenheit mehrfach Schwächen gezeigt, etwa bei Updates oder bei der internen Datenverarbeitung.
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Fehlende Plausibilitätsprüfungen: Die Messergebnisse werden häufig nicht ausreichend auf ihre Plausibilität geprüft, obwohl dies bei digitalen Verfahren zwingend notwendig wäre.
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Messung außerhalb der Eichgültigkeit: Auch Fälle, in denen das Gerät ohne gültige Eichung eingesetzt wurde, sind dokumentiert.
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Nicht dokumentierte Störungen im Messbetrieb: Externe Einflüsse wie Regen, Nebel oder Fahrzeugreflexionen können die Messergebnisse beeinflussen – ohne dass dies im Messprotokoll festgehalten wird.
All diese Fehler – und dies ist nur ein kleiner Ausschnitt – lassen sich durch ein TÜV-zertifiziertes Gutachten eindeutig nachweisen. Rechtsanwalt Andreas Junge arbeitet seit Jahren mit einigen der angesehensten Sachverständigen Deutschlands zusammen. In überdurchschnittlich vielen Fällen führen seine Einsprüche zur Einstellung des Verfahrens.
Warum ein Einspruch besonders aussichtsreich ist
Gerade an der Messstelle Marburg, B3a vor der Abfahrt Marburg Süd, zeigt die Erfahrung, dass die dort erhobenen Messungen häufig angreifbar sind. Ein erfahrener Verteidiger wie Rechtsanwalt Andreas Junge weiß genau, an welchen Stellen angesetzt werden muss. Als bundesweit tätiger Fachanwalt für Verkehrsrecht hat er sich auf die Verteidigung bei Geschwindigkeitsverstößen spezialisiert. Seine Erfolge sprechen für sich – ein überdurchschnittlich hoher Anteil der von ihm betreuten Bußgeldverfahren wird eingestellt oder endet mit einem Freispruch.
Kein Kostenrisiko – vollständige Übernahme durch die Rechtsschutzversicherung
Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung werden alle Kosten vollständig übernommen. Es entsteht kein Kostenrisiko – auch dann nicht, wenn in Ihrem Vertrag eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge verzichtet stets auf die Geltendmachung der Selbstbeteiligung, sodass auch in diesem Fall keinerlei finanzielle Belastung für Sie entsteht. Dieser umfassende Service macht die Prüfung und Anfechtung von Bußgeldbescheiden nicht nur aussichtsreich, sondern auch risikofrei.
Kontaktmöglichkeiten zu Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein sehr erfahrener und engagierter Verteidiger, der bundesweit tätig ist und seit vielen Jahren überdurchschnittlich erfolgreich Verfahren im Verkehrsrecht führt. Er ist bekannt für seine präzise Analyse von Messfehlern und seine Zusammenarbeit mit den besten Gutachtern Deutschlands.
Sie können ihn auf mehreren Wegen kontaktieren:
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Über das Kontaktformular auf anwalt.de: Dies ist besonders bequem und einfach – hier können Sie Ihren Fall schildern und Unterlagen direkt hochladen. Die Plattform ist sicher und ermöglicht eine schnelle erste Einschätzung.
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Direkt per E-Mail an: junge@jhb.legal – ideal für eine schnelle Kontaktaufnahme mit dem Anwalt persönlich.
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Telefonisch über seine Kanzlei unter: 030 39839032 – hier erhalten Sie während der Bürozeiten Auskunft und Unterstützung.
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Außerhalb der Bürozeiten ist Rechtsanwalt Junge in dringenden Fällen auch direkt unter 0179 2346907 erreichbar.
Zögern Sie nicht, Ihre Messung prüfen zu lassen – gerade an der Messstelle Marburg, B3a vor der Abfahrt Marburg Süd, bestehen besonders gute Erfolgsaussichten. Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Andreas Junge.
