Die Messstelle an der Willy-Brandt-Straße / Ecke Rödingsmarkt in Fahrtrichtung St. Pauli gehört zu den besonders sensiblen Kontrollpunkten der Verkehrsüberwachung in Hamburg. Die zentrale Lage und das hohe Verkehrsaufkommen machen diesen Abschnitt zu einem klassischen „Schwerpunkt der Verkehrsüberwachung“. Überwacht werden sowohl Geschwindigkeitsüberschreitungen als auch Rotlichtverstöße. Die Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg setzt hierbei ein kombiniertes Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed ein – ein Gerät, das nicht nur wegen seiner technischen Komplexität, sondern vor allem wegen seiner nachgewiesenen Fehleranfälligkeit regelmäßig im Zentrum rechtlicher Auseinandersetzungen steht.
Wie das Messgerät PoliScan Speed funktioniert – und warum es häufig fehlerhafte Ergebnisse liefert
Das PoliScan Speed nutzt eine moderne Laser-Technologie. Das Gerät sendet auf einer Strecke von bis zu 75 Metern ununterbrochen Laserimpulse aus. Sobald ein Fahrzeug diesen Messbereich durchfährt, werden die ausgesendeten Impulse reflektiert und vom Sensor wieder empfangen. Aus diesen Daten wird mittels einer Weg-Zeit-Berechnung die Geschwindigkeit des Fahrzeugs ermittelt. Was in der Theorie präzise klingt, hat in der Praxis erhebliche Schwächen.
Eine der größten Schwächen des PoliScan Speed liegt in der Auffächerung der Laserstrahlen. Je länger die Messstrecke, desto unpräziser wird die Messung – denn die Strahlen verteilen sich und streuen. Dadurch wird das reflektierte Signal verzerrt. Es kommt zu ungenauen Daten, die in der Folge zu falschen Messergebnissen führen können. Studien und Erfahrungen zeigen: Rund die Hälfte aller Messungen mit diesem Gerät sind fehlerhaft.
Ein weiteres häufiges Problem ist das gleichzeitige Vorhandensein mehrerer Fahrzeuge im Messbereich. In solchen Fällen kann oft nicht zweifelsfrei festgestellt werden, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Diese Unsicherheit ist für ein faires Bußgeldverfahren gravierend, denn die Beweisführung ist dann nicht gerichtsfest.
Hinzu kommt, dass das Gerät nur dann exakt misst, wenn der Sensor in einem perfekten 90-Grad-Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet ist. Schon kleinste Abweichungen beim Aufbau können zu systematischen Messfehlern führen, die zu einer zu hohen Geschwindigkeit führen – obwohl in Wirklichkeit korrekt gefahren wurde.
Fehlt zudem der Schulungsnachweis der bedienenden Beamten in der Akte oder ist die Eichung des Geräts abgelaufen, ist die gesamte Messung rechtlich nicht verwertbar. Im letzteren Fall muss sogar die komplette Messreihe für ungültig erklärt werden.
Rotlichtverstöße – besonders viele Fehler bei PoliScan Speed
Neben Geschwindigkeitsverstößen soll das PoliScan Speed auch Rotlichtverstöße zuverlässig erfassen. In der Praxis zeigt sich aber, dass gerade diese Form der Verkehrsüberwachung besonders störanfällig ist. Denn um einen Rotlichtverstoß korrekt zu dokumentieren, müssen mehrere Faktoren exakt zusammenpassen: Der genaue Moment des Überfahrens der Haltelinie, die exakte Phase der Lichtsignalanlage und das Fahrzeugbild müssen lückenlos dokumentiert sein.
Doch bei vielen Verfahren fehlen wesentliche Teile der Beweiskette. So ist oft unklar, ob tatsächlich ein relevanter Zeitabstand zwischen dem Umspringen der Ampel auf Rot und dem Passieren der Haltelinie lag. Zudem sind die aufgenommenen Beweisbilder häufig unscharf oder unvollständig. Bei dieser Konstellation bestehen hervorragende Chancen, ein Verfahren erfolgreich anzufechten – insbesondere, wenn ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet wird.
Warum ein Einspruch hier besonders gute Erfolgsaussichten hat
Gerade an der Messstelle Willy-Brandt-Straße / Rödingsmarkt sind die oben genannten Fehlerquellen besonders häufig dokumentiert worden. Die Kombination aus hohem Verkehrsaufkommen, komplexer Fahrbahnsituation und fehleranfälliger Technik macht es der Bußgeldstelle schwer, belastbare Beweise vorzulegen. Mit einem fundierten technischen Gutachten – beispielsweise einem TÜV-zertifizierten – können die Mängel im Messverfahren gerichtsfest nachgewiesen werden.
In solchen Fällen werden überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt – insbesondere dann, wenn sie von Rechtsanwalt Andreas Junge betreut werden. Er ist seit vielen Jahren bundesweit als erfolgreicher Verteidiger im Verkehrsrecht tätig. Seine hohe Spezialisierung und umfangreiche Erfahrung führen regelmäßig dazu, dass seine Mandanten Bußgelder, Punkte oder gar Fahrverbote vermeiden können.
Kontaktaufnahme mit Rechtsanwalt Andreas Junge – unkompliziert und direkt
Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte zügig reagieren. Rechtsanwalt Andreas Junge bietet Ihnen mehrere Möglichkeiten, schnell und einfach mit ihm in Kontakt zu treten:
Über das Kontaktformular auf anwalt.de
Der einfachste Weg zur Erstberatung führt über die Online-Plattform anwalt.de. Dort kann das Kontaktformular genutzt werden, um den Sachverhalt zu schildern. Die Antwort erfolgt in der Regel zeitnah. Besonders praktisch: Über das anwalt.de-Profil erhalten Sie auch einen Überblick über Bewertungen, Fachgebiete und bisherige Erfolge des Anwalts.
Direkt per E-Mail
Sie können Ihre Anfrage auch formlos an folgende E-Mail-Adresse senden: junge@jhb.legal
Schildern Sie kurz den Sachverhalt und fügen Sie – falls vorhanden – eine Kopie des Bußgeldbescheids bei.
Telefonisch
Für telefonische Rückfragen steht Ihnen die Kanzlei unter der Rufnummer 030 398 390 32 zur Verfügung.
In dringenden Fällen – auch außerhalb der üblichen Bürozeiten – ist Herr Rechtsanwalt Junge direkt unter 0179 234 6907 erreichbar.
Wichtiger Hinweis zur Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, entstehen Ihnen keine Kosten. Selbst eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht geltend gemacht, wenn Sie sich durch Rechtsanwalt Junge vertreten lassen.
Die Messstelle an der Willy-Brandt-Straße / Rödingsmarkt in Hamburg ist ein Paradebeispiel dafür, wie fehleranfällig moderne Lasermesstechnik sein kann – insbesondere bei Rotlichtverstößen und Geschwindigkeitsmessungen. Mit einem erfahrenen Verteidiger wie Rechtsanwalt Andreas Junge haben Betroffene sehr gute Chancen, erfolgreich gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. Vertrauen Sie auf seine bundesweite Erfahrung, seine hervorragenden Fachkenntnisse im Verkehrsrecht und seine überdurchschnittlich hohe Erfolgsquote bei Verfahrenseinstellungen.