Auf der Bundesautobahn 1, in Fahrtrichtung Lübeck, in Höhe des Autobahndreiecks Hamburg-Südost, befindet sich eine fest installierte Messstelle zur Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Kontrolle erfolgt hier durch ein Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed. Dieser Abschnitt gehört zu den stark befahrenen Verkehrsknotenpunkten rund um Hamburg und wird regelmäßig kontrolliert. Dennoch sind viele der hier erfolgten Bußgeldbescheide rechtlich angreifbar – die Erfahrung zeigt, dass Einsprüche an dieser Messstelle überdurchschnittlich oft erfolgreich sind.
Wie das PoliScan Speed arbeitet – und warum es so oft fehlerhafte Ergebnisse liefert
Das Gerät PoliScan Speed basiert auf Lasertechnologie. Es sendet kontinuierlich Impulse in einen rund 75 Meter langen Messbereich auf der Fahrbahn. Sobald ein Fahrzeug diesen Bereich passiert, reflektiert es die ausgesandten Laserstrahlen. Aus der Zeit, die die Strahlen für den Hin- und Rückweg benötigen, berechnet das Gerät mittels Weg-Zeit-Formel die Geschwindigkeit.
Was sich technisch präzise anhört, ist in der Praxis mit erheblichen Problemen behaftet. Eine der größten Schwächen dieses Messsystems ist die Auffächerung der Laserstrahlen über den langen Erfassungsbereich. Dabei werden die ausgesandten Signale ungewollt gestreut – was zwangsläufig zu verzerrten Rückstrahlsignalen führt. Diese wiederum verfälschen die Messdaten. Fachleute gehen davon aus, dass allein aus diesem Grund rund die Hälfte aller Messwerte nicht korrekt ist.
Ein weiteres großes Problem ergibt sich, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Erfassungsbereich unterwegs sind. Gerade auf einem Autobahnabschnitt wie diesem, auf dem starker Verkehr herrscht, kommt das häufig vor. In solchen Situationen gelingt dem System die eindeutige Zuordnung der gemessenen Geschwindigkeit zu einem bestimmten Fahrzeug oft nicht. Das macht die Messung angreifbar – denn in einem gerichtlichen Verfahren muss zweifelsfrei bewiesen werden, dass das gemessene Fahrzeug auch mit dem fotografierten übereinstimmt. In der Praxis gelingt dies der Bußgeldstelle in vielen Fällen nicht.
Hinzu kommt, dass die exakte Ausrichtung des Messgeräts entscheidend ist. Nur wenn der Sensor im rechten Winkel zur Fahrbahn aufgestellt ist, kann eine gültige Messung erfolgen. Bereits geringfügige Abweichungen beim Aufbau – wie sie häufig vorkommen – führen zu systematischen Fehlern, meist in Form zu hoher Geschwindigkeitswerte.
Schließlich gibt es auch formale Mängel, die zur Unverwertbarkeit der Messung führen können. Fehlt zum Beispiel in der Verfahrensakte der Schulungsnachweis der Messbeamten, darf die Messung nicht verwertet werden. Ist die Eichung des Geräts abgelaufen, muss sogar die komplette Messreihe annulliert werden. Allein aus diesen Gründen bestehen hervorragende Erfolgsaussichten für einen Einspruch – insbesondere dann, wenn er fundiert und fachlich begleitet geführt wird.
Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr erfahrener Verteidiger bei fehlerhaften Messungen
Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren bundesweit im Verkehrsrecht tätig und hat sich dabei auf die Verteidigung gegen fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen spezialisiert. Besonders bei Verfahren, in denen das PoliScan Speed verwendet wurde, verfügt er über umfangreiche Erfahrung und tiefgehendes technisches Verständnis.
Zahlreiche von ihm geführte Verfahren enden mit einer Einstellung oder einem Freispruch – nicht zuletzt durch die Zusammenarbeit mit TÜV-zertifizierten Sachverständigen, die die Schwächen der Messung fachlich exakt analysieren und in unabhängigen Gutachten dokumentieren. Solche Gutachten haben vor Gericht ein erhebliches Gewicht und führen regelmäßig zur erfolgreichen Abwehr des Vorwurfs.
Für Mandantinnen und Mandanten mit einer Rechtsschutzversicherung besteht kein Kostenrisiko. Selbst eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht geltend gemacht, wenn Rechtsanwalt Junge beauftragt wird. Dadurch bleibt der Einspruch für Betroffene finanziell risikolos.
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Die Kontaktaufnahme ist unkompliziert und auf verschiedenen Wegen möglich:
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Besonders einfach und effizient ist die Kontaktaufnahme über das Profil von Rechtsanwalt Andreas Junge auf anwalt.de. Dort steht ein benutzerfreundliches Kontaktformular zur Verfügung, das auch mobil gut nutzbar ist. Anfragen werden dort zeitnah und persönlich beantwortet.
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Die reguläre Kanzleinummer lautet: 030 39839032
Die Messstelle auf der BAB 1 bei Hamburg in Fahrtrichtung Lübeck ist ein Paradebeispiel für die Schwächen moderner Geschwindigkeitsmessung. Das verwendete PoliScan-Speed-Gerät weist technische und systematische Fehlerquellen auf, die die Verwertbarkeit der Messung ernsthaft infrage stellen. Mit einem erfahrenen Verteidiger wie Rechtsanwalt Andreas Junge stehen die Chancen für einen erfolgreichen Einspruch außerordentlich gut. Er kennt die Angriffspunkte – und weiß, wie sie effektiv genutzt werden.
Zögern Sie nicht, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Der frühzeitige Kontakt zu einem Spezialisten kann entscheidend dafür sein, dass das Verfahren eingestellt oder der Vorwurf entkräftet wird.