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    Home » Blitzer in Hamburg, auf der BAB 1, Übergang zur BAB 255, bei km 0,0, in Ri. stadteinwärts- Ziel Verfahrenseinstellung!
    Rechtsformen

    Blitzer in Hamburg, auf der BAB 1, Übergang zur BAB 255, bei km 0,0, in Ri. stadteinwärts- Ziel Verfahrenseinstellung!

    adminBy adminMai 26, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Am Kilometer 0,0 der Bundesautobahn 1, direkt am Übergang zur BAB 255 in Fahrtrichtung stadteinwärts nach Hamburg, befindet sich eine fest installierte Geschwindigkeitsmessstelle, die von der Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg betrieben wird. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist an dieser Stelle auf 80 km/h begrenzt – eine Begrenzung, die viele Autofahrende unterschätzen, vor allem aufgrund des Übergangscharakters von der Autobahn in städtisches Gebiet.

    Zur Kontrolle der Geschwindigkeit wird hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed eingesetzt – ein Gerät, das in vielen Verfahren als technisch fehleranfällig in die Kritik geraten ist. Genau deshalb bestehen besonders gute Erfolgsaussichten bei einem Einspruch, vor allem wenn er durch einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht begleitet wird.

    Wie PoliScan Speed misst – und weshalb die Fehlerquote hoch ist

    Das Messsystem PoliScan Speed basiert auf Lasertechnologie. Es sendet auf einen etwa 75 Meter langen Messbereich Laserimpulse aus. Fahrzeuge, die diesen Bereich passieren, reflektieren diese Impulse, welche vom Messsensor aufgefangen werden. Anhand der gemessenen Zeit, die das Fahrzeug für die Strecke benötigt, berechnet das System die gefahrene Geschwindigkeit.

    In der Praxis jedoch treten zahlreiche Messfehler auf. Einer der Hauptgründe dafür ist die Auffächerung der Lasersignale über die lange Messstrecke hinweg. Die ursprünglich gezielten Impulse weiten sich ungewollt aus, wodurch die zurückkommenden Signale verzerrt werden. Diese Verzerrung führt direkt zu fehlerhaften Geschwindigkeitswerten – ein Umstand, der in Fachkreisen bekannt ist und regelmäßig durch technische Gutachten bestätigt wird.

    Hinzu kommt ein weiteres Problem: Mehrere Fahrzeuge im Messbereich. In dichtem Verkehr, wie er an dieser Stelle typischerweise herrscht, befinden sich oft mehrere Fahrzeuge gleichzeitig in der Messzone. Dann kann das Gerät nicht mehr zweifelsfrei erkennen, welches Fahrzeug die gemessene Geschwindigkeit gefahren ist. Die Folge: Die Zuordnung der Messung zum Fahrzeug ist unklar, was vor Gericht regelmäßig zur Einstellung des Verfahrens führt.

    Zudem muss das Messgerät millimetergenau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Diese Voraussetzung wird bei mobilen oder halbstationären Anlagen häufig nicht erfüllt. Selbst kleine Abweichungen beim Aufbau führen zu deutlich überhöhten Geschwindigkeitswerten – zu Lasten der Betroffenen. Solche Aufbaufehler lassen sich im Nachhinein durch ein TÜV-zertifiziertes Gutachten nachweisen und entwerten die gesamte Messung.

    Neben diesen technischen Schwächen sind auch formale Mängel häufig anzutreffen. So muss die Akte einen gültigen Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten enthalten. Fehlt dieser, ist die Messung nicht verwertbar. Ebenfalls vorgeschrieben ist die regelmäßige Eichung des Messgeräts. Ist diese abgelaufen, wird die gesamte Messreihe unwirksam – das stellte unter anderem das AG Mannheim mit Urteil vom 29.03.2019 (Az. 21 OWi 509 Js 35740/18) klar.

    Beste Erfolgsaussichten bei Einspruch – mit Rechtsanwalt Andreas Junge

    Wegen dieser Vielzahl technischer und formaler Fehler ist die Messstelle an der BAB 1 / Übergang BAB 255 besonders anfällig für anfechtbare Bußgeldbescheide. Rechtsanwalt Andreas Junge, bundesweit tätig und seit Jahren auf Verkehrsrecht spezialisiert, kennt die Schwächen des PoliScan Speed aus zahlreichen erfolgreich geführten Verfahren. Seine Mandanten profitieren von seiner technischen Expertise, seiner Erfahrung mit gerichtlichen Verfahren und seinem strategischen Vorgehen gegen fehlerhafte Messungen.

    Er arbeitet regelmäßig mit TÜV-zertifizierten Gutachtern zusammen, die auch kleinste Unregelmäßigkeiten gerichtsfest dokumentieren. Dadurch wird es möglich, die Einstellung eines Verfahrens zu erreichen oder Sanktionen erheblich zu reduzieren. Überdurchschnittlich viele der von Rechtsanwalt Junge betreuten Verfahren werden eingestellt – ein Ergebnis seiner konsequenten und fundierten Verteidigungsstrategie.

    Für Mandanten mit bestehender Rechtsschutzversicherung entstehen keinerlei Kosten – auch nicht bei einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung, denn diese wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht. Das bedeutet für Betroffene: erstklassige Verteidigung ohne finanzielles Risiko.

    Kontaktaufnahme – direkt, diskret, effektiv

    Wenn Sie einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Messung an dieser Stelle erhalten haben, sollten Sie keine Zeit verlieren. Eine frühe Einschaltung von Rechtsanwalt Andreas Junge kann entscheidend sein. Es stehen Ihnen verschiedene Wege zur unkomplizierten Kontaktaufnahme zur Verfügung:

    • Kontaktformular auf anwalt.de: Auf anwalt.de/andreas-junge können Sie Ihre Unterlagen sicher hochladen. Dort finden Sie auch eine Übersicht über seine Tätigkeit und zahlreiche Mandantenbewertungen, die einen guten Einblick in seine Arbeitsweise und Erfolge geben.

    • E-Mail an junge@jhb.legal: Ideal, um Dokumente schnell zu übermitteln oder konkrete Fragen zu stellen.

    • Telefonische Erreichbarkeit über die Kanzlei: Unter der Nummer 030 398 390 32 erreichen Sie das Büro von Rechtsanwalt Junge zu den üblichen Geschäftszeiten.

    • In dringenden Fällen auch mobil erreichbar: Unter 0179 234 6907 steht Ihnen Rechtsanwalt Junge auch außerhalb der Bürozeiten persönlich zur Verfügung.

    Verlassen Sie sich auf einen erfahrenen Verteidiger, der bundesweit Mandanten erfolgreich gegen fehlerhafte Messungen verteidigt. Die Messstelle am Übergang BAB 1 zur BAB 255 in Hamburg ist ein klassisches Beispiel dafür, dass sich ein Einspruch lohnt – insbesondere mit Rechtsanwalt Andreas Junge an Ihrer Seite.



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