Die Messstelle an der Europachaussee in Halle (Saale), auf Höhe der Reideburger Landstraße in Fahrtrichtung Halle Süd, ist ein seit Jahren bekannter und viel genutzter Kontrollpunkt der Polizei Sachsen-Anhalt. Hier wird die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überwacht. Eingesetzt wird dabei ein Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed der Firma Vitronic. Die Auswertung und Verfolgung möglicher Verkehrsverstöße erfolgt durch die Bußgeldstelle. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte und der technischen Eigenheiten der Messanlage kommt es hier regelmäßig zu fehlerhaften oder angreifbaren Messergebnissen – mit sehr guten Erfolgsaussichten bei einem juristischen Einspruch.
Funktionsweise des PoliScan Speed
Das PoliScan Speed arbeitet mit der sogenannten LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging). Dabei sendet das Gerät kontinuierlich unsichtbare Laserimpulse aus, die in einem weiten horizontalen Bereich die Fahrbahn abtasten. Diese Impulse werden von Fahrzeugoberflächen reflektiert und vom Gerät wieder empfangen. Aus der Zeitdifferenz zwischen Aussendung und Empfang berechnet das System die Entfernung zum Fahrzeug.
Wird ein Fahrzeug über eine bestimmte Strecke hinweg beobachtet, kann anhand der benötigten Zeit die Geschwindigkeit ermittelt werden. Überschreitet das Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit, fertigt das Gerät automatisch ein Beweisfoto an. Dieses enthält das Kennzeichen, die gemessene Geschwindigkeit sowie Datum, Uhrzeit und Ort der Messung. Das PoliScan Speed ist außerdem in der Lage, mehrere Fahrzeuge gleichzeitig zu erfassen – eine Eigenschaft, die sich in der Praxis jedoch häufig als problematisch erweist.
Fehlerquellen des PoliScan Speed – und warum ein Einspruch sich lohnt
Trotz seines modernen Aufbaus ist das PoliScan Speed keineswegs fehlerfrei. Im Gegenteil: In zahlreichen von Rechtsanwalt Andreas Junge betreuten Verfahren wurden Messungen mit diesem Gerät erfolgreich angefochten. Die folgenden Beispiele verdeutlichen einige typische Schwachstellen – wobei ausdrücklich betont werden muss, dass dies nur eine sehr kleine Auswahl möglicher Fehlerquellen darstellt:
Strahlenaufweitung und Signalverzerrung:
Die ausgesandten Laserimpulse breiten sich im Erfassungsbereich kegelförmig aus. In Situationen mit mehreren Fahrzeugen im Messfeld kann dies dazu führen, dass reflektierte Signale verfälscht oder nicht korrekt einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet werden. Die Folge: ungenaue oder schlicht falsche Messwerte.
Probleme bei mehreren Fahrzeugen im Messbereich:
Da das PoliScan Speed mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfassen kann, besteht bei dichtem Verkehr – etwa bei Kolonnenfahrten oder auf viel befahrenen Straßen – ein erhebliches Risiko, dass die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs einem anderen zugeordnet wird. Gerade an einer Messstelle wie der Europachaussee mit hohem Verkehrsaufkommen ist dies ein häufig auftretendes Problem.
Fehljustierungen des Geräts:
Bereits geringe Abweichungen im Messwinkel – etwa nach Transporten, Umbauten oder Wartungsarbeiten – können zu systematischen Messfehlern führen. Solche Justierungsfehler wirken sich direkt auf die Geschwindigkeitsberechnung aus und werden häufig nicht ausreichend dokumentiert.
Dokumentationsmängel:
In der Praxis treten immer wieder gravierende Mängel bei der Messdokumentation auf. Dazu gehören:
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Fehlende oder unvollständige Nachweise über die Justierung und Kalibrierung des Geräts,
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unterlassene oder nicht dokumentierte Funktionstests vor und nach der Messung,
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unklare Nachweise über die Schulung und Qualifikation der Messbeamten.
Eichungsprobleme:
Das PoliScan Speed unterliegt einer regelmäßigen Eichpflicht. Ist die Eichung zum Zeitpunkt der Messung abgelaufen oder nicht dokumentiert, sind die Messergebnisse rechtlich nicht verwertbar. Auch unzulässige Eichintervalle oder unsachgemäße Handhabung können die Ergebnisse entwerten.
Wichtig: Diese Beispiele stellen nur eine sehr kleine Auswahl typischer Fehlerquellen dar. In der praktischen Verteidigungspraxis treten regelmäßig zahlreiche weitere technische, organisatorische und rechtliche Mängel auf, die die Messung angreifbar machen. Jeder Einzelfall sollte daher sorgfältig geprüft werden – und genau hier liegt die Stärke von Rechtsanwalt Andreas Junge.
Rechtsanwalt Andreas Junge – bundesweit erfolgreicher Verteidiger bei Messfehlern
Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren bundesweit auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Seine Kanzlei betreut deutschlandweit Verfahren mit dem Schwerpunkt Geschwindigkeitsmessung – mit überdurchschnittlich hoher Erfolgsquote. Besonders häufig werden Verfahren eingestellt, wenn bei der Messung ein PoliScan Speed-Gerät verwendet wurde.
Durch seine Erfahrung kennt Rechtsanwalt Junge die Schwächen dieses Messsystems im Detail. Gemeinsam mit TÜV-zertifizierten Sachverständigen lässt er die Messung umfassend prüfen. Dabei werden technische Gutachten eingeholt, die systematische und dokumentationsbedingte Fehler zuverlässig aufdecken. Die Kosten für diese Gutachten übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung – und auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht. Sie tragen also keinerlei Kosten.
Ein Einspruch ist daher nicht nur sinnvoll, sondern hat in vielen Fällen sehr gute Erfolgsaussichten.
Kontaktaufnahme – einfach und unkompliziert
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Messung an der Europachaussee in Halle (Saale) erhalten haben, sollten Sie keine Zeit verlieren. Die Kontaktaufnahme mit Rechtsanwalt Andreas Junge ist auf mehreren Wegen möglich:
1. Über anwalt.de
Auf anwalt.de finden Sie das Kanzleiprofil von Rechtsanwalt Andreas Junge. Über das dortige Kontaktformular können Sie ganz unkompliziert Ihre Daten und Unterlagen übermitteln. Dies ist der schnellste und effizienteste Weg zur ersten Einschätzung Ihres Falls. Zudem erhalten Sie dort einen Überblick über Bewertungen anderer Mandanten sowie weitere Informationen zur Kanzlei.
2. Per Telefon
Bei dringenden Fragen – auch außerhalb der Bürozeiten – erreichen Sie Rechtsanwalt Junge direkt unter 0179 2346907.
Für allgemeine Anfragen steht außerdem die Kanzleinummer zur Verfügung: 030 39839032.
3. Per E-Mail
Sie können Ihre Anfrage auch direkt per E-Mail senden an: junge@jhb.legal.
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Sachverhalt kurz zu schildern und bereits vorhandene Unterlagen anzufügen.
Egal, welchen Weg Sie wählen: Sie profitieren von einer engagierten, erfahrenen und bundesweit anerkannten Verteidigung. Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen persönlich zur Seite – mit dem klaren Ziel, das Verfahren zu Ihren Gunsten zu beenden.
Wenn Sie Fragen zum Einspruch, zur Erfolgsaussicht Ihres Falls oder zum Ablauf des Verfahrens haben, zögern Sie nicht – die Kontaktaufnahme ist jederzeit möglich, diskret und unverbindlich.