Die Geschwindigkeitsüberwachungsstelle in Fredersdorf-Vogelsdorf befindet sich auf der Frankfurter Chaussee in Höhe der Hausnummer 77 in Fahrtrichtung zur Bundesautobahn 10. Es handelt sich hierbei um einen Abschnitt innerhalb geschlossener Ortschaften, an dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt ist. Die Kontrolle erfolgt durch die Bußgeldstelle des Landkreises Märkisch-Oderland. Zum Einsatz kommt ein Messgerät vom Typ TraffiStar S 350, das als hochmodern gilt, in der Praxis jedoch erhebliche Schwächen zeigt.
Funktionsweise des Messgeräts TraffiStar S 350
Das TraffiStar S 350 ist ein stationäres Lasermesssystem, das ohne physische Sensoren auf der Fahrbahn arbeitet. Stattdessen sendet es über eine große Distanz hinweg Laserimpulse aus, die von den Fahrzeugen reflektiert und vom Gerät wieder empfangen werden. Aus der Differenz der Laufzeiten und der Veränderung der Fahrzeugposition in einem bestimmten Zeitfenster wird die Geschwindigkeit berechnet. Diese sogenannte Weg-Zeit-Berechnung gilt grundsätzlich als präzise, zeigt jedoch in der praktischen Anwendung eine Reihe erheblicher Schwächen.
Fehlerquellen bei der Messung mit dem TraffiStar S 350
Ein zentraler Kritikpunkt ist die Länge der Messstrecke. Das Gerät überwacht einen Bereich von bis zu 75 Metern. In diesem Messfeld kann es zur sogenannten Auffächerung der Laserstrahlen kommen. Dadurch werden die Rückstrahlimpulse verzerrt, was wiederum zu ungenauen Messwerten führt. Fachleute gehen davon aus, dass jede zweite Messung aufgrund dieser Streuung fehlerhaft sein kann.
Besonders problematisch wird es, wenn sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich befinden. In solchen Fällen ist häufig nicht mit letzter Sicherheit feststellbar, ob tatsächlich das fotografierte Fahrzeug gemessen wurde oder ob die ermittelte Geschwindigkeit einem anderen Fahrzeug zugeordnet werden müsste. Diese Unschärfen stellen gravierende Zweifel an der Beweiskraft der Messung dar.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Justierung des Messgeräts. Damit gültige Messergebnisse erzielt werden können, muss das Gerät exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Bereits geringfügige Abweichungen in der Ausrichtung können dazu führen, dass Geschwindigkeiten überhöht angezeigt werden. In der Praxis zeigt sich, dass diese exakte Justierung häufig nicht eingehalten wird.
Hinzu kommen technische Anforderungen, die nicht immer erfüllt sind. So muss das Gerät regelmäßig geeicht werden, und die Eichung muss zum Zeitpunkt der Messung gültig sein. Fehlt in der Akte der Nachweis über eine ordnungsgemäße Eichung oder über die Schulung der eingesetzten Beamten, ist die Messung nicht verwertbar.
All diese Fehlerquellen können durch ein unabhängiges, TÜV-zertifiziertes Gutachten aufgedeckt werden. Diese Gutachten liefern gerichtsfeste Nachweise über technische Mängel der Messung und werden regelmäßig von den Gerichten anerkannt. Daher bestehen bei dieser Messstelle besonders gute Erfolgsaussichten für einen Einspruch.
Warum sich hier ein Einspruch lohnt
Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein bundesweit tätiger Spezialist für Verkehrsrecht und verfügt über jahrelange Erfahrung im Umgang mit fehlerhaften Geschwindigkeitsmessungen. Er kennt die technischen Schwächen des TraffiStar S 350 genau und weiß, wie diese erfolgreich angegriffen werden können. In zahlreichen Fällen hat seine Arbeit bereits zu Verfahrenseinstellungen oder Freisprüchen geführt.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, entstehen Ihnen für das Verfahren keine Kosten. Auch eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht. Damit ist das Kostenrisiko für Sie vollständig ausgeschlossen.
Möglichkeiten der Kontaktaufnahme
Rechtsanwalt Andreas Junge bietet Ihnen eine unkomplizierte und zuverlässige Kontaktaufnahme an. Sie erreichen ihn:
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Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein sehr erfahrener und engagierter Verteidiger, der bundesweit für seine Mandanten tätig ist. Als Experte für fehleranfällige Messverfahren analysiert er Ihre Messakte detailliert und lässt ein Gutachten erstellen, das die Unverwertbarkeit der Messung belegen kann.
Lassen Sie Ihre Messung jetzt überprüfen – ein Einspruch lohnt sich.