Auf der stark befahrenen Autobahn A 661 in Hessen befindet sich bei Kilometer 321,5 in Fahrtrichtung Egelsbach eine fest installierte Geschwindigkeitskontrolle. Ziel dieser Messstelle ist die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Kontrollen werden im Auftrag der Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel durchgeführt. Hier kommt ein Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed zum Einsatz – ein System, das auf dem ersten Blick hochmodern wirkt, in der praktischen Anwendung jedoch immer wieder gravierende Fehlerquellen offenbart. Genau deshalb haben Verkehrsteilnehmer, die hier geblitzt wurden, besonders gute Erfolgsaussichten, wenn sie sich gegen den Bußgeldbescheid wehren – vor allem mit kompetenter rechtlicher Unterstützung durch den erfahrenen Fachanwalt Andreas Junge.
Das Messgerät PoliScan Speed – Technik mit Tücken
Das PoliScan Speed basiert auf der sogenannten LIDAR-Technologie: Das Gerät sendet Laserimpulse aus, die in einem Bereich von bis zu 75 Metern auf der Fahrbahn Fahrzeuge erfassen. Die ausgesandten Impulse werden von den Fahrzeugen reflektiert und von einem Sensor wieder aufgenommen. Aus diesen Signalen errechnet das Gerät mithilfe einer Weg-Zeit-Formel die Geschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs.
Soweit die Theorie – in der Praxis treten jedoch regelmäßig erhebliche Messfehler auf. Ein zentrales Problem liegt in der Auffächerung der Laserstrahlen über die große Entfernung. Dies führt dazu, dass die reflektierten Signale verzerrt werden, was wiederum zu fehlerhaften Geschwindigkeitsangaben führt. Untersuchungen haben gezeigt, dass allein aus diesem Grund bis zu 50 Prozent aller Messwerte nicht korrekt sind.
Ein weiterer häufiger Fehler entsteht dann, wenn sich mehr als ein Fahrzeug gleichzeitig im Messbereich befindet – was auf einer belebten Autobahn wie der A 661 regelmäßig vorkommt. In solchen Fällen kann das Messgerät oft nicht eindeutig zuordnen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Diese Unschärfe macht es für die Bußgeldstelle nahezu unmöglich, den Vorwurf im Einspruchsverfahren gerichtsfest zu belegen.
Zudem ist für eine präzise Messung entscheidend, dass das Gerät exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn aufgestellt wird. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder vor, dass der Messsensor nur leicht schräg ausgerichtet ist – bereits geringe Abweichungen können jedoch die gemessene Geschwindigkeit deutlich verfälschen.
Auch formale Aspekte führen regelmäßig zur Unverwertbarkeit der Messung. Fehlt etwa ein gültiger Schulungsnachweis für das Bedienpersonal, darf das Messergebnis rechtlich nicht verwertet werden. Noch gravierender: Ist die Eichung des Geräts zum Zeitpunkt der Messung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert – alle betroffenen Bußgeldbescheide wären dann hinfällig.
Warum ein Einspruch besonders erfolgversprechend ist
Gerade an dieser Messstelle – Frankfurt am Main, A 661, km 321,5 – sind die Erfolgsaussichten für einen Einspruch überdurchschnittlich gut. Die Vielzahl der bekannten technischen Schwächen des PoliScan Speed, kombiniert mit typischen Fehlern bei der Einrichtung und Bedienung, ermöglichen eine fundierte Anfechtung des Bußgeldbescheids. Durch ein TÜV-zertifiziertes Gutachten lassen sich diese Fehler nachweisen – häufig mit dem Ergebnis, dass das Verfahren eingestellt wird.
Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr starker Partner im Verkehrsrecht
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sollte stets mit professioneller rechtlicher Unterstützung erfolgen. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit tätig und verfügt über eine langjährige Spezialisierung im Verkehrsrecht. Seine Expertise und Erfahrung haben in unzähligen Fällen dazu geführt, dass Verfahren eingestellt oder Bußgelder drastisch reduziert wurden. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren verlaufen zugunsten seiner Mandanten.
Ein besonderer Vorteil: Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entstehen keinerlei Kosten, selbst dann nicht, wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde – denn diese wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.
Kontaktmöglichkeiten zu Rechtsanwalt Andreas Junge
Sie haben mehrere einfache Wege, um Kontakt mit Rechtsanwalt Andreas Junge aufzunehmen:
Online über anwalt.de
Über das Kontaktformular auf der Plattform anwalt.de ist eine unkomplizierte erste Kontaktaufnahme möglich. Dies ist besonders praktisch, wenn Sie den Sachverhalt direkt online schildern möchten – bequem und jederzeit erreichbar. Die Plattform bietet zudem Bewertungen und weitere Informationen zur erfolgreichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Junge.
Per E-Mail
Sie können direkt eine E-Mail an folgende Adresse senden: junge@jhb.legal
Hier können Sie Ihre Fragen und Unterlagen direkt übermitteln und erhalten zeitnah eine qualifizierte Rückmeldung.
Telefonisch
Für dringende Anliegen – auch außerhalb der Bürozeiten – steht Ihnen Rechtsanwalt Junge unter folgender Mobilnummer zur Verfügung:
0179 2346907
Alternativ erreichen Sie seine Kanzlei auch telefonisch unter:
030 39839032.
Zögern Sie nicht, sich zu wehren – ein Bußgeldbescheid ist kein unumstößliches Urteil. Insbesondere bei der Messstelle auf der A 661 bei Frankfurt am Main haben Sie mit dem richtigen Anwalt an Ihrer Seite sehr gute Chancen, erfolgreich Einspruch einzulegen. Vertrauen Sie auf die Erfahrung und Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr Erfolg ist sein Ziel.