Die Messstelle auf der Bundesstraße B199 in Flensburg, gegenüber der Auffahrt Ochsenweg in Fahrtrichtung Flensburg, ist ein stark frequentierter Kontrollpunkt der Geschwindigkeitsüberwachung. In diesem Bereich gilt eine klar ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung, deren Einhaltung durch die Bußgeldstelle Flensburg mittels eines Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed der Firma Vitronic kontrolliert wird. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sowie der räumlichen Gegebenheiten kommt es an dieser Stelle regelmäßig zu Geschwindigkeitsmessungen – und ebenso häufig zu berechtigten Einwänden gegen die Messergebnisse.
Die Praxis zeigt: Gerade an dieser Messstelle bestehen sehr gute Erfolgsaussichten für einen Einspruch, insbesondere wenn die Verteidigung durch einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt erfolgt.
Wie funktioniert das PoliScan Speed?
Das PoliScan Speed verwendet die sogenannte LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging). Dieses System arbeitet mit unsichtbaren Laserimpulsen, die von Fahrzeugen reflektiert und vom Gerät erfasst werden. Daraus wird die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs über einen bestimmten Abschnitt hinweg exakt berechnet.
Die Arbeitsweise lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Zunächst sendet das Gerät kontinuierlich Laserimpulse aus, die die Fahrbahn in einem breiten Winkel abtasten. Diese Impulse treffen auf Fahrzeuge, werden reflektiert und vom Gerät empfangen. Anhand der Zeitdifferenz zwischen Aussendung und Rückkehr der Impulse wird die Entfernung zum Fahrzeug berechnet. Wird ein Fahrzeug über mehrere Messpunkte hinweg beobachtet, kann das System daraus die durchschnittliche Geschwindigkeit berechnen. Überschreitet das Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit, löst das Gerät automatisch die Aufnahme eines Beweisfotos aus – mit Angaben zu Kennzeichen, Geschwindigkeit, Ort, Datum und Uhrzeit.
Ein besonderes Merkmal des PoliScan Speed ist die Fähigkeit, mehrere Fahrzeuge gleichzeitig zu erfassen. Diese technische Eigenschaft birgt jedoch auch erhebliche Risiken für fehlerhafte Messungen.
Typische Fehlerquellen des PoliScan Speed – und warum sich ein Einspruch lohnt
Trotz seiner modernen Technik ist das PoliScan Speed nicht frei von Schwächen. Im Gegenteil: In der gerichtlichen Praxis werden regelmäßig Messfehler festgestellt, die zur Einstellung von Verfahren oder zum Wegfall des Bußgeldes führen. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere die folgenden Probleme immer wieder auftreten – wobei ausdrücklich betont werden muss, dass dies nur eine sehr kleine Auswahl der möglichen Fehlerquellen ist:
Strahlenaufweitung und Signalverzerrung:
Die Laserimpulse des Geräts breiten sich im Erfassungsbereich kegelförmig aus. Wenn sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messfeld befinden, kann es passieren, dass die zurückkehrenden Signale verzerrt werden oder nicht eindeutig zugeordnet werden können. Die Folge sind unpräzise oder fehlerhafte Messwerte.
Probleme bei mehreren Fahrzeugen im Messfeld:
Gerade auf stark befahrenen Straßen wie der B199 besteht ein hohes Risiko, dass die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs fälschlich einem anderen zugeordnet wird. Dies kann insbesondere bei Kolonnenfahrten oder engem Auffahren passieren – ein bekanntes Problem der PoliScan-Technologie.
Justierungsfehler:
Die korrekte Justierung des Geräts ist essenziell für die Genauigkeit der Messung. Schon geringfügige Abweichungen im Messwinkel – etwa nach einem Transport, einer Wartung oder bei einem mobilen Einsatz – können zu systematischen Fehlern führen und eine überhöhte Geschwindigkeit vortäuschen.
Dokumentationsmängel:
Eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation ist zwingend erforderlich, um die Messung rechtlich verwertbar zu machen. In der Praxis fehlen jedoch oft:
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Protokolle über die ordnungsgemäße Justierung und Kalibrierung,
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Nachweise über durchgeführte Funktionstests,
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sowie Belege zur Schulung und Qualifikation der Messbeamten.
Eichungsprobleme:
Das PoliScan Speed muss regelmäßig geeicht sein. Ist die Eichung abgelaufen oder nicht dokumentiert, verliert das Messergebnis seine rechtliche Gültigkeit. Auch Fehler bei der Eichung selbst oder bei der Handhabung des Geräts können zu erheblichen Ungenauigkeiten führen.
Diese Fehlerquellen stellen – und das ist besonders wichtig – nur einen kleinen Ausschnitt möglicher Mängel dar. Viele weitere technische und organisatorische Schwächen sind in der Praxis nachweisbar und bieten in einem Verfahren die Möglichkeit, das Messergebnis erfolgreich anzufechten.
Warum Sie mit Rechtsanwalt Andreas Junge die besten Erfolgsaussichten haben
Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als anerkannter Spezialist für Verkehrsrecht tätig. Seit vielen Jahren konzentriert er sich auf die Verteidigung in Bußgeldverfahren – insbesondere bei Messungen mit dem PoliScan Speed. Aufgrund seiner tiefgehenden Fachkenntnis, seiner Erfahrung mit den typischen Fehlerquellen sowie seiner engen Zusammenarbeit mit TÜV-zertifizierten Sachverständigen gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren zu Ihren Gunsten zu beenden.
Überdurchschnittlich viele Verfahren, die von ihm betreut werden, werden eingestellt oder enden mit einem Freispruch – gerade auch an Messstellen wie der B199 in Flensburg. Mit gezielten Anträgen, fundierter Argumentation und technischer Sachverstandanalyse gelingt es Rechtsanwalt Junge immer wieder, die Messungen rechtlich wirksam anzugreifen.
Ein besonders beruhigender Aspekt: Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Auch eine eventuelle Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht in Rechnung gestellt. Die Zusammenarbeit ist damit für Sie vollständig kostenfrei.
Kontaktaufnahme – schnell, sicher und unkompliziert
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Messung an der B199 in Flensburg erhalten haben, zögern Sie nicht, Rechtsanwalt Andreas Junge zu kontaktieren. Ihnen stehen dazu mehrere komfortable Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Über anwalt.de
Besuchen Sie das Kanzleiprofil von Rechtsanwalt Junge auf anwalt.de. Dort finden Sie umfassende Informationen zu seiner Tätigkeit, Bewertungen anderer Mandanten und ein bequemes Kontaktformular. Die Übermittlung Ihrer Unterlagen ist datenschutzkonform, unkompliziert und besonders effizient.
2. Telefonisch
Bei dringenden Anliegen – auch außerhalb der Bürozeiten – erreichen Sie Rechtsanwalt Junge direkt unter 0179 2346907.
Die zentrale Kanzleinummer lautet: 030 39839032.
3. Per E-Mail
Schriftliche Anfragen oder die Zusendung von Dokumenten können Sie direkt an folgende Adresse richten: junge@jhb.legal. Auch hier erhalten Sie zeitnah eine rechtliche Ersteinschätzung.
Egal, auf welchem Weg Sie Kontakt aufnehmen – Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen engagiert und kompetent zur Seite. Seine bundesweite Erfahrung, seine hohe Erfolgsquote und seine Spezialisierung auf fehleranfällige Messsysteme wie das PoliScan Speed machen ihn zu einem hervorragenden Verteidiger im Verkehrsrecht. Wenn Sie betroffen sind, nutzen Sie diese Möglichkeit – ein Einspruch ist nicht nur sinnvoll, sondern in vielen Fällen auch erfolgreich.