Auf der Autobahn A96, Abschnitt 400 bei Kilometer 6,17, in Fahrtrichtung Lindau, befindet sich eine der festen Messstellen zur Geschwindigkeitsüberwachung im Raum Buxheim. Diese Stelle liegt außerhalb geschlossener Ortschaften, doch hier gilt eine im Verhältnis niedrige zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Zuständig für die Kontrolle ist das Bayerische Polizeiverwaltungsamt in Straubing. Als Messtechnik kommt das Lasersystem PoliScan Speed zum Einsatz – ein Gerät, das zwar modern klingt, in der Realität aber immer wieder erhebliche technische und rechtliche Probleme mit sich bringt. Genau deshalb sind die Erfolgsaussichten eines Einspruchs an dieser Messstelle besonders hoch.
Wie das PoliScan Speed funktioniert – und warum es so häufig Fehler produziert
Das PoliScan Speed arbeitet mit LIDAR-Technologie. Es sendet Laserimpulse aus, die über einen fest definierten Messbereich von rund 75 Metern auf der Fahrbahn verteilt werden. Fahrzeuge, die sich durch diesen Bereich bewegen, reflektieren die Lichtsignale, welche anschließend vom Gerät wieder empfangen werden. Auf Basis der Zeitdifferenz zwischen Aussendung und Rücklauf dieser Signale berechnet das System die Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeugs.
In der Theorie ein klar strukturierter Vorgang – doch in der Praxis anfällig für zahlreiche Fehlerquellen. Denn durch die Länge des Messbereichs kommt es regelmäßig zu einer sogenannten Auffächerung der Laserstrahlen. Diese weiten sich mit zunehmender Entfernung aus und treffen nicht nur das Zielobjekt, sondern auch benachbarte Fahrzeuge, Schutzplanken oder andere Reflexionsflächen. Die Folge: Rückstrahlsignale werden verfälscht, die Messdaten ungenau oder komplett falsch. Untersuchungen zeigen, dass rund die Hälfte der Messwerte durch solche Effekte unzuverlässig ist.
Mehrere Fahrzeuge im Messfeld – ein häufiger und entscheidender Fehler
Ein besonders häufiger Fall auf der A96: Mehrere Fahrzeuge befinden sich gleichzeitig im Erfassungsbereich. In solchen Fällen kann das Messsystem oft nicht mehr zweifelsfrei bestimmen, welches Fahrzeug gemessen wurde. Dennoch wird im Bußgeldbescheid ein konkretes Auto mit einem Geschwindigkeitsverstoß belegt – obwohl die Zuordnung technisch gar nicht eindeutig möglich ist. Im Einspruchsverfahren ist dieser Umstand von großer Bedeutung, denn die Behörde muss den Verstoß zweifelsfrei nachweisen. Kann sie das nicht, ist das Verfahren einzustellen.
Fehlausrichtung des Geräts, fehlende Schulungen, abgelaufene Eichung – weitere Schwächen
Ein weiteres Problem liegt häufig in der Ausrichtung des Geräts: Damit eine korrekte Geschwindigkeitsmessung erfolgen kann, muss der Messsensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn stehen. Bereits kleinste Abweichungen von dieser Ausrichtung können zu überhöhten Messergebnissen führen – eine Gefahr, die in der Praxis beim mobilen oder teilfesten Aufbau oft übersehen wird.
Auch die formalen Anforderungen an die Messung bieten häufig Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung: Fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis der verantwortlichen Messbeamten, darf die Messung rechtlich nicht verwertet werden. Ist die Eichung des Geräts abgelaufen, so gilt die gesamte Messreihe als nicht verwertbar – in solchen Fällen führt ein Einspruch fast automatisch zur Einstellung des Verfahrens.
TÜV-zertifiziertes Gutachten – die Grundlage für einen erfolgreichen Einspruch
Diese technischen und formalen Mängel lassen sich mithilfe eines TÜV-zertifizierten Sachverständigengutachtens zuverlässig nachweisen. Ein solches Gutachten prüft die Messung in allen relevanten Punkten – von der technischen Ausführung bis hin zur formellen Rechtmäßigkeit – und liefert klare Argumente, mit denen ein Einspruch erfolgversprechend geführt werden kann.
Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr bundesweit erfolgreicher Verteidiger bei fehlerhaften Messungen
Für die Prüfung und Verteidigung bei fehlerhaften Geschwindigkeitsmessungen steht Ihnen Rechtsanwalt Andreas Junge zur Seite. Er ist seit vielen Jahren auf Verkehrsrecht spezialisiert und bundesweit aktiv. Seine Erfolge sprechen für sich: Überdurchschnittlich viele Verfahren, die von ihm betreut werden, enden mit einer Einstellung – oft bereits in der Anhörungsphase, lange bevor ein Gericht eingeschaltet wird.
Herr Junge kennt die Schwächen des PoliScan Speed genau. Durch seine gezielte Prüfung der Akten, ergänzt durch technische Gutachten, deckt er Fehler auf, die Laien und selbst vielen Anwälten verborgen bleiben. Sein Engagement für jeden einzelnen Mandanten sowie seine Erfahrung aus hunderten von Fällen machen ihn zu einem herausragenden Verteidiger in Bußgeldverfahren.
Keine Kosten bei Rechtsschutzversicherung – auch nicht bei Selbstbeteiligung
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist die Vertretung durch Rechtsanwalt Junge für Sie völlig kostenfrei. Selbst wenn Ihre Police eine Selbstbeteiligung enthält, wird diese von ihm nicht geltend gemacht – ein außergewöhnlicher Service, der das finanzielle Risiko vollständig ausschließt.
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Die Geschwindigkeitsüberwachung auf der A96 bei Buxheim ist mit zahlreichen Fehlerquellen behaftet. Die Messmethode mit dem PoliScan Speed ist anfällig für technische Ungenauigkeiten und formale Mängel – Aspekte, die im Bußgeldverfahren unbedingt geprüft werden sollten. Mit Rechtsanwalt Andreas Junge haben Sie einen erfahrenen, bundesweit tätigen Experten an Ihrer Seite, der Ihre Verteidigung engagiert, kompetent und erfolgsorientiert übernimmt. Lassen Sie Ihre Messung überprüfen – es lohnt sich.