Auf der Bundesstraße 5 (B5) in Höhe der Ortschaft Büttel, genauer im Abschnitt 210 auf Höhe der Kreisstraße K69, wird die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überwacht. Die Kontrolle erfolgt in Fahrtrichtung Itzehoe mittels eines Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed. Diese Messstelle ist bekannt für ihre intensive Überwachung und die daraus resultierenden Bußgeldbescheide. Allerdings weist das eingesetzte Messsystem erhebliche Schwächen auf, die die Erfolgsaussichten eines Einspruchs deutlich erhöhen.
Funktionsweise des PoliScan Speed und seine Fehlerquellen
Der PoliScan Speed nutzt die LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging), bei der Laserimpulse ausgesendet und von Fahrzeugen reflektiert werden. Anhand der Laufzeit dieser Impulse wird die Geschwindigkeit der Fahrzeuge berechnet. Obwohl dieses Verfahren technisch fortschrittlich ist, gibt es mehrere bekannte Fehlerquellen, die die Messgenauigkeit beeinträchtigen können.
1. Auffächerung der Laserimpulse
Der Messbereich des PoliScan Speed erstreckt sich über 75 Meter. In dieser Distanz kann es zu einer Auffächerung der Laserstrahlen kommen, was bedeutet, dass die Strahlen nicht mehr exakt auf ein einzelnes Fahrzeug gerichtet sind. Dies führt zu Verzerrungen der Rückstrahlsignale und somit zu fehlerhaften Geschwindigkeitsmessungen.
2. Mehrere Fahrzeuge im Messbereich
Häufig befinden sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich. In solchen Fällen kann das Gerät Schwierigkeiten haben, die reflektierten Signale korrekt zuzuordnen. Dies kann dazu führen, dass die gemessene Geschwindigkeit einem falschen Fahrzeug zugeordnet wird, was die Beweiskraft der Messung erheblich mindert.
3. Fehlende oder fehlerhafte Ausrichtung des Messgeräts
Für eine korrekte Messung muss der Sensor des PoliScan Speed exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Bereits geringfügige Abweichungen können zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führen. In der Praxis wird diese Ausrichtung jedoch nicht immer präzise eingehalten, was die Messgenauigkeit beeinträchtigt.
4. Fehlende Schulungsnachweise der Messbeamten
Die Bedienung des PoliScan Speed erfordert spezielle Schulungen. Fehlen entsprechende Nachweise in der Bußgeldakte, kann die Messung als unverwertbar angesehen werden. Dies bietet eine weitere Angriffsfläche für einen erfolgreichen Einspruch.
5. Abgelaufene Eichung des Messgeräts
Messgeräte müssen regelmäßig geeicht werden, um ihre Genauigkeit zu gewährleisten. Ist die Eichung abgelaufen, sind die Messergebnisse rechtlich nicht verwertbar. Dies kann zur Annullierung der gesamten Messreihe führen
Warum ein Einspruch hier besonders erfolgversprechend ist
Angesichts der genannten Fehlerquellen sind die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid, der auf einer Messung mit dem PoliScan Speed basiert, besonders hoch. Ein spezialisiertes, TÜV-zertifiziertes Gutachten kann die genannten Mängel nachweisen und somit die Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung bilden.
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Die Geschwindigkeitsmessungen auf der B5 bei Büttel mit dem PoliScan Speed sind aufgrund der genannten Fehlerquellen besonders anfällig für Messfehler. Ein Einspruch gegen einen darauf basierenden Bußgeldbescheid hat daher gute Erfolgsaussichten. Mit Rechtsanwalt Andreas Junge haben Sie einen erfahrenen und kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Sie bundesweit effektiv vertritt.