Auf der Bundesautobahn 7, bei Kilometer 112,400 in Fahrtrichtung Hamburg, befindet sich eine stationäre Messstelle zur Überwachung des Sicherheitsabstands zwischen Fahrzeugen. Diese Stelle bei Bimöhlen gilt als fester Bestandteil der Verkehrsüberwachung im Kreis Segeberg. Kontrolliert wird hier die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands, insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten. Die zuständige Behörde ist die Bußgeldstelle des Kreises Segeberg. Grundlage der Vorwürfe bildet in der Regel ein sogenannter XML-Datensatz, der auf einer Videoanalyse basiert. Doch gerade diese Form der Abstandsmessung ist aus technischer wie rechtlicher Sicht besonders fehleranfällig – und bietet Betroffenen sehr gute Erfolgsaussichten für einen Einspruch, insbesondere wenn dieser von einem erfahrenen und spezialisierten Verteidiger wie Rechtsanwalt Andreas Junge geführt wird.
Wie die Abstandsmessung funktioniert – und warum sie oft fehlerhaft ist
Bei der Abstandskontrolle auf Autobahnen kommen üblicherweise Videoüberwachungsanlagen zum Einsatz. Die Fahrzeuge werden dabei über eine Brückenkamera gefilmt. Die Auswertung erfolgt digital über eine Bildanalyse, deren Ergebnisse in einem XML-Datensatz gespeichert werden. Dieser enthält neben Standbildern auch zeitliche und geometrische Daten zur Berechnung von Geschwindigkeit und Abstand.
Die entscheidenden Werte werden aus zwei oder mehreren aufeinanderfolgenden Bildern ermittelt. Dabei wird gemessen, wie weit das nachfolgende Fahrzeug dem vorausfahrenden Fahrzeug in einem bestimmten Zeitraum folgt – gemessen in Sekundenbruchteilen. Aus Geschwindigkeit und Abstand wird dann der sogenannte „Zeitabstand“ berechnet, der nach § 4 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung in der Regel mindestens eine halbe Sekunde betragen muss.
Was technisch solide klingt, ist in der Praxis jedoch hochgradig störanfällig. Schon kleinste Rechenfehler, fehlerhafte Markierungspunkte oder perspektivische Verzerrungen führen zu falschen Ergebnissen. Besonders problematisch ist dabei, dass der XML-Datensatz als alleinige Entscheidungsgrundlage dient. Wird er falsch erstellt oder bei der Bildauswertung nicht korrekt synchronisiert, entstehen leicht erhebliche Abweichungen zum tatsächlichen Fahrverhalten.
Oft stimmen die im XML-Datensatz enthaltenen Zeitstempel oder Messwerte nicht mit dem Bildmaterial überein. Auch kann es vorkommen, dass das System zwei Fahrzeuge verwechselt oder bei schlechtem Wetter, tiefstehender Sonne oder Nebel falsche Fahrzeugumrisse erkennt. Solche Unstimmigkeiten lassen sich nur durch eine sorgfältige Prüfung der Rohdaten und eine technisch fundierte Begutachtung aufdecken.
Häufig fehlen auch wichtige Verfahrensdokumente wie die Nachweise zur Systemkalibrierung oder Schulung der Auswerter. Fehlt die Schulung, ist die Messung nicht verwertbar. Ist die Software veraltet oder unzulässig verändert, kann der gesamte Messvorgang angefochten werden. Auch die Frage, ob die Videos überhaupt rechtmäßig gespeichert und verarbeitet wurden, ist oft ungeklärt – ein weiterer Ansatzpunkt für die Verteidigung.
Rechtsanwalt Andreas Junge – erfahren, technisch versiert, bundesweit erfolgreich
Gerade bei komplexen Messverfahren wie der Abstandskontrolle auf der Autobahn kommt es auf technisches Fachwissen und juristische Erfahrung an. Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren auf Verkehrsrecht spezialisiert und bundesweit als Verteidiger anerkannt. Er kennt die technischen Schwächen der automatisierten Abstandsmessung und weiß genau, wie man fehlerhafte Auswertungen entlarvt.
Mit einem TÜV-zertifizierten Gutachten lassen sich Widersprüche im XML-Datensatz oder Ungenauigkeiten in der Videoanalyse zuverlässig nachweisen. Dank seiner Erfahrung weiß Rechtsanwalt Junge auch, wie Gerichte mit solchen Fällen umgehen – und wie man die richtigen Akzente setzt, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Bußgeldverfahren werden eingestellt – ein Erfolg, der auf seiner Spezialisierung und der konsequenten Mandantenvertretung beruht.
Keine Kostenrisiken – auch bei Selbstbeteiligung
Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzt, kann unbesorgt Einspruch einlegen: Die Versicherung übernimmt sämtliche Kosten, auch für notwendige technische Gutachten. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht in Rechnung gestellt. Somit ist die Verteidigung vollständig kostenfrei – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Kontaktaufnahme – schnell, sicher und unkompliziert
Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes erhalten haben, sollten Sie rasch handeln. Die Fristen für einen wirksamen Einspruch sind kurz.
1. Über das Kontaktformular auf anwalt.de
Der einfachste und sicherste Weg zur Erstberatung ist über das Profil von Rechtsanwalt Andreas Junge auf anwalt.de. Dort können Sie bequem online Ihre Daten und Unterlagen übermitteln. Sie erhalten zeitnah eine qualifizierte Einschätzung Ihres Falls. Zudem finden Sie auf anwalt.de Bewertungen und Erfahrungen anderer Mandanten sowie eine Übersicht über die Fachgebiete und bisherigen Erfolge.
2. Direkte E-Mail an die Kanzlei
Schreiben Sie direkt an junge@jhb.legal, wenn Sie Ihren Fall schildern oder Unterlagen einreichen möchten. Auch hier erfolgt die Bearbeitung zeitnah und mit größter Sorgfalt.
3. Telefonischer Kontakt
Für Rückfragen erreichen Sie die Kanzlei unter der Rufnummer 030 398 390 32.
In dringenden Fällen auch außerhalb der Bürozeiten ist Rechtsanwalt Junge persönlich unter 0179 234 6907 erreichbar.
Die Abstandsmessung bei Kilometer 112,400 auf der A7 bei Bimöhlen ist eine hochkomplexe Überwachungstechnik – aber zugleich auch ein Ort häufig fehlerhafter Bußgeldverfahren. Die alleinige Auswertung über XML-Datensätze ist in der Praxis unsicher und angreifbar. Wer sich gegen einen Vorwurf zur Wehr setzen will, hat mit Rechtsanwalt Andreas Junge einen erfahrenen, technisch versierten und bundesweit tätigen Verteidiger an seiner Seite. Dank seiner Spezialisierung im Verkehrsrecht und der konsequenten Anfechtung fehlerhafter Verfahren werden überdurchschnittlich viele Bußgeldverfahren eingestellt – schnell, effektiv und für Mandanten mit Rechtsschutz völlig kostenfrei.