In der Gemeinde Hohenbrunn, genauer an der Siegertsbrunner Straße in Höhe der örtlichen Grundschule, befindet sich ein besonders sensibler Kontrollpunkt zur Überwachung des Straßenverkehrs. Dort gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von lediglich 30 km/h – eine Maßnahme zum Schutz der Schulkinder und Anwohner. Kontrolliert wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung regelmäßig durch den Zweckverband Kommunale Dienste Oberland. Zum Einsatz kommt dabei ein stationäres Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed der Firma Vitronic.
Gerade an dieser Stelle werden immer wieder Verkehrsverstöße festgestellt, oftmals mit dem Vorwurf einer geringfügigen oder angeblich klar dokumentierten Geschwindigkeitsüberschreitung. Doch viele dieser Messungen sind fehleranfällig – und genau hier bietet sich die Chance, mit einem fundierten Einspruch juristisch erfolgreich gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.
Funktionsweise des PoliScan Speed
Das PoliScan Speed basiert auf der sogenannten LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging). Dieses System verwendet unsichtbare Laserimpulse, die kontinuierlich in einem weiten Winkel ausgesendet werden, um die vorbeifahrenden Fahrzeuge zu erfassen.
Die Funktionsweise lässt sich wie folgt beschreiben:
Zunächst sendet das Gerät ununterbrochen Laserstrahlen aus, die von Fahrzeugen auf der Fahrbahn reflektiert werden. Die Zeit, die ein Impuls benötigt, um vom Fahrzeug zurückzukehren, wird vom Gerät exakt gemessen – so lässt sich die Entfernung zum Fahrzeug berechnen. Beobachtet das Gerät ein Fahrzeug über einen bestimmten Abschnitt hinweg, kann es aus der gemessenen Zeit ableiten, wie schnell dieses Fahrzeug unterwegs war. Wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit – in diesem Fall 30 km/h – überschritten, löst das System automatisch die Erstellung eines Beweisfotos aus. Dieses Bild enthält relevante Daten wie Ort, Datum, Uhrzeit, Kennzeichen sowie die gemessene Geschwindigkeit.
Das Gerät kann mehrere Fahrzeuge gleichzeitig überwachen – ein Aspekt, der in der Praxis allerdings erhebliche Probleme bereiten kann.
Typische Fehlerquellen – und warum ein Einspruch große Chancen hat
So ausgereift das Messsystem auf den ersten Blick auch wirken mag, in der Realität treten regelmäßig technische und organisatorische Fehler auf. Viele davon sind im Nachhinein durch ein TÜV-zertifiziertes Gutachten eindeutig nachweisbar. Ein erfahrener Verteidiger weiß, worauf es dabei ankommt.
Strahlenaufweitung und Signalverzerrung:
Die ausgesendeten Laserstrahlen des PoliScan Speed weiten sich im Erfassungsbereich kegelförmig auf. Insbesondere bei mehreren Fahrzeugen im Messfeld kann dies zu Signalverzerrungen führen. Es besteht die Möglichkeit, dass das Gerät die reflektierten Signale nicht korrekt zuordnet – was zu ungenauen oder falschen Messwerten führen kann.
Probleme bei mehreren Fahrzeugen:
Ein weiteres Risiko besteht, wenn sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Erfassungsbereich befinden. Gerade bei dichterem Verkehr oder bei Kolonnenfahrten kann es passieren, dass die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs einem anderen zugewiesen wird. Auch an der Siegertsbrunner Straße in Hohenbrunn – einer Straße mit regelmäßigem Schulverkehr – ist dieses Szenario keineswegs unwahrscheinlich.
Justierungsfehler:
Bereits kleinste Abweichungen bei der Einrichtung oder Ausrichtung des Geräts können schwerwiegende Folgen für die Messgenauigkeit haben. Nach Transporten, Umbauten oder Wartungsarbeiten ist das Risiko einer fehlerhaften Justierung besonders hoch – mit Auswirkungen auf die ermittelten Geschwindigkeiten.
Dokumentationsmängel:
Für die Verwertbarkeit der Messdaten ist eine lückenlose und sachgemäße Dokumentation unerlässlich. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder vor, dass:
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Nachweise über die Justierung und Kalibrierung fehlen,
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Funktionstests vor und nach der Messung nicht dokumentiert sind,
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oder die Schulung der eingesetzten Messbeamten nicht ordnungsgemäß belegt ist.
Eichungsprobleme:
Das PoliScan Speed muss regelmäßig geeicht werden. Ist die Eichung zum Zeitpunkt der Messung abgelaufen oder fehlt der entsprechende Nachweis, sind die Ergebnisse rechtlich nicht haltbar.
Wichtig: Die genannten Punkte stellen lediglich eine sehr kleine Auswahl typischer Fehlerquellen dar. In der tatsächlichen Anwendungspraxis treten zahlreiche weitere technische und rechtliche Mängel auf, die die Messung anfechtbar machen. Genau deshalb ist es entscheidend, jeden Einzelfall durch einen erfahrenen Verteidiger prüfen zu lassen.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge der richtige Ansprechpartner ist
Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als erfahrener und spezialisierter Verteidiger im Verkehrsrecht tätig – und das seit vielen Jahren. Besonders im Bereich der Geschwindigkeitsmessung ist er ein gefragter Ansprechpartner. Durch seine intensive Beschäftigung mit den Schwächen moderner Messsysteme, wie dem PoliScan Speed, gelingt es ihm immer wieder, Bußgeldverfahren erfolgreich zu beenden.
Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren werden eingestellt – und das insbesondere dann, wenn durch ein technisches Gutachten Fehler im Messvorgang festgestellt werden. Dabei arbeitet Rechtsanwalt Junge eng mit anerkannten Sachverständigen zusammen, die auf die Prüfung solcher Anlagen spezialisiert sind.
Ein weiterer Vorteil: Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht geltend gemacht – sie wird vollständig von Rechtsanwalt Junge übernommen. Damit tragen Sie kein finanzielles Risiko.
Kontaktaufnahme – unkompliziert und schnell
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Messung an der Siegertsbrunner Straße in Hohenbrunn erhalten haben, sollten Sie unverzüglich Kontakt mit Rechtsanwalt Andreas Junge aufnehmen. Dafür stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Über anwalt.de
Auf der Plattform anwalt.de finden Sie das offizielle Kanzleiprofil von Rechtsanwalt Andreas Junge. Dort können Sie ganz bequem über ein Kontaktformular Ihre Daten und Unterlagen übermitteln. Die Plattform bietet zusätzlich zahlreiche Mandantenbewertungen, Hintergrundinformationen zur Kanzlei und Hinweise zum Ablauf des Verfahrens. Die Kontaktaufnahme über anwalt.de ist unkompliziert, datenschutzkonform und besonders effizient.
2. Telefonisch
Für direkte Rückfragen – auch außerhalb üblicher Bürozeiten – steht Ihnen Rechtsanwalt Junge persönlich unter der Mobilnummer 0179 2346907 zur Verfügung.
Die zentrale Kanzleinummer lautet: 030 39839032.
3. Per E-Mail
Für schriftliche Anfragen oder zur direkten Übermittlung von Unterlagen können Sie sich jederzeit an folgende Adresse wenden: junge@jhb.legal. Auch hier erhalten Sie zeitnah eine qualifizierte Einschätzung Ihres Falls.
Egal, welchen Kommunikationsweg Sie wählen: Rechtsanwalt Andreas Junge bietet Ihnen kompetente und persönliche Unterstützung – engagiert, bundesweit und mit dem klaren Ziel, Ihr Verfahren zum bestmöglichen Ergebnis zu führen. Vertrauen Sie auf einen Verteidiger, der die Schwächen der Messsysteme kennt und sie erfolgreich zu Ihren Gunsten nutzt. Ein Einspruch lohnt sich – insbesondere an dieser Messstelle.