In Heidelberg, auf der Bundesstraße 37 bei Kilometer 0,8 in Fahrtrichtung Innenstadt, befindet sich eine fest installierte Messstelle zur Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Kontrolle erfolgt mit einem Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed, das in der Praxis immer wieder durch technische Schwächen und Fehlerquellen auffällt. Die Messstelle liegt auf einem vielbefahrenen Streckenabschnitt, was das Risiko fehlerhafter Messungen zusätzlich erhöht. Nicht selten sehen sich Autofahrer hier mit Bußgeldbescheiden konfrontiert, obwohl die rechtliche Grundlage der Messung angreifbar ist.
So arbeitet das Messgerät PoliScan Speed – und warum es so fehleranfällig ist
Das PoliScan Speed arbeitet mit Lasertechnologie. Es sendet kontinuierlich Laserimpulse in einem rund 75 Meter langen Erfassungsbereich aus. Fahrzeuge, die diesen Bereich durchfahren, reflektieren die Impulse. Die zurückgeworfenen Signale werden vom Messsensor empfangen. Über eine Weg-Zeit-Berechnung wird daraus die Geschwindigkeit des Fahrzeugs ermittelt.
Doch diese theoretisch präzise Methode zeigt in der Praxis erhebliche Schwächen. Eine der häufigsten Ursachen für fehlerhafte Messwerte ist die sogenannte Auffächerung der ausgesandten Laserstrahlen. Aufgrund des langen Messbereichs kommt es zu einer ungewollten Streuung der Impulse. Die reflektierten Signale werden dadurch ebenfalls verzerrt, was wiederum zu verfälschten Messdaten führt. Untersuchungen und Erfahrungswerte zeigen, dass allein aus diesem Grund ein erheblicher Teil – teils mehr als die Hälfte – aller gemessenen Geschwindigkeiten falsch ist.
Hinzu kommt, dass sich in dem weiten Messbereich oft mehrere Fahrzeuge gleichzeitig befinden. Dies macht eine eindeutige Zuordnung des gemessenen Wertes zu einem bestimmten Fahrzeug äußerst schwierig. Die Folge ist eine mangelhafte Objekterfassung, bei der letztlich unklar bleibt, ob das tatsächlich gemessene Fahrzeug mit dem auf dem Beweisfoto abgebildeten übereinstimmt. Im gerichtlichen Verfahren ist dies ein erheblicher Mangel – der Bußgeldstelle gelingt es in diesen Fällen häufig nicht, den Nachweis ordnungsgemäß zu führen.
Ein weiteres Risiko liegt im Aufbau und der Ausrichtung des Geräts. Damit die Messung korrekt funktioniert, muss der Sensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn positioniert sein. Schon kleinste Abweichungen – etwa durch unachtsames Aufstellen – können zu deutlich zu hohen Messwerten führen. In vielen Fällen wird diese Vorgabe nicht exakt eingehalten.
Nicht zu unterschätzen sind auch die formalen Voraussetzungen: Ist kein Schulungsnachweis für die Beamten in der Akte vorhanden, darf die Messung rechtlich nicht verwertet werden. Gleiches gilt, wenn die Eichung des Messgeräts zum Zeitpunkt der Messung abgelaufen ist – dann ist nicht nur die Einzelmessung, sondern die gesamte Messreihe ungültig.
All diese Schwächen führen dazu, dass das PoliScan Speed – trotz seines technischen Anspruchs – zu den am häufigsten beanstandeten Messsystemen gehört. Und genau hier liegen die überdurchschnittlich guten Erfolgsaussichten für einen Einspruch.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge hier eine sehr gute Wahl ist
Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig – bundesweit, mit einem besonderen Fokus auf fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen. Gerade in Fällen wie denen an der Messstelle in Heidelberg hat er in der Vergangenheit unzählige Verfahren begleitet – mit großem Erfolg. Überdurchschnittlich viele Bußgeldverfahren, die er übernimmt, werden eingestellt oder enden mit einem Freispruch.
Ein entscheidender Vorteil ist die enge Zusammenarbeit mit TÜV-zertifizierten Sachverständigen, die in Gutachten detailliert die technischen Schwächen der Messung aufzeigen. Diese Gutachten sind in der gerichtlichen Praxis von hohem Beweiswert und ermöglichen es, die Fehler systematisch und nachvollziehbar darzulegen.
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann beruhigt sein: Es entstehen keine Kosten, auch nicht durch eine etwaige Selbstbeteiligung – denn diese wird durch Herrn Junge nicht geltend gemacht. Damit wird eine effektive Verteidigung auch ohne finanzielles Risiko möglich.
So erreichen Sie Rechtsanwalt Andreas Junge
Die Kontaktaufnahme ist einfach und flexibel möglich:
anwalt.de – Schnell und komfortabel
Über das Profil von Rechtsanwalt Andreas Junge auf anwalt.de kann jederzeit ein Kontaktformular genutzt werden. Dieses bietet eine unkomplizierte Möglichkeit zur ersten Kontaktaufnahme – auch mobil oder außerhalb der üblichen Bürozeiten. Anfragen werden zeitnah bearbeitet.
E-Mail-Kontakt
Wer den direkten schriftlichen Weg bevorzugt, erreicht Rechtsanwalt Junge jederzeit unter:
junge@jhb.legal
Auch hier erfolgt die Rückmeldung in der Regel sehr schnell, oft noch am selben Tag.
Telefonisch – auch bei Eile
Für dringende Fälle ist Herr Junge mobil unter 0179 2346907 erreichbar – auch abends oder am Wochenende.
Die reguläre Kanzleirufnummer lautet: 030 39839032
Die Messstelle auf der B 37 in Heidelberg ist ein typisches Beispiel für die Schwächen moderner Geschwindigkeitsüberwachung. Das Gerät PoliScan Speed ist hochkomplex – aber eben auch störanfällig und in der Praxis häufig fehlerbehaftet. Für Betroffene bietet das eine echte Chance: Mit einem Einspruch, begleitet von einem erfahrenen Spezialisten wie Rechtsanwalt Andreas Junge, lassen sich viele Bußgeldbescheide erfolgreich abwehren. Die Kombination aus technischer Analyse, rechtlichem Know-how und bundesweiter Erfahrung macht ihn zu einem exzellenten Verteidiger im Verkehrsrecht.
Wer Zweifel an seiner Messung hat, sollte deshalb nicht zögern – eine frühzeitige Kontaktaufnahme kann entscheidend sein.