Die Geschwindigkeitsmessstelle in der Lietzenburger Straße in Berlin, gegenüber der Hausnummer 107, ist ein fest etablierter Kontrollpunkt der Berliner Polizei zur Überwachung des innerstädtischen Straßenverkehrs. An dieser Stelle gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Gerade im stark befahrenen Innenstadtbereich wird die Einhaltung dieser Grenze konsequent überwacht – die Messungen erfolgen hier durch ein stationäres Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed.
Die Lage dieser Messstelle in einem urbanen Umfeld mit hohem Verkehrsaufkommen, enger Bebauung und häufigem Fahrzeugaufkommen in mehreren Fahrspuren führt regelmäßig zu technischen Problemen bei der Messung. Genau aus diesem Grund gelten die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid hier als besonders hoch – vor allem, wenn die Verteidigung von einem erfahrenen und spezialisierten Anwalt geführt wird.
Wie das Messgerät PoliScan Speed funktioniert – und wo die Fehler liegen
Das PoliScan Speed arbeitet mit einem Laser-basierten Messverfahren. Das Gerät sendet kontinuierlich gebündelte Laserimpulse in einen definierten Messbereich aus – auf Autobahnen bis zu 75 Meter weit, innerorts deutlich kürzer. Fahrzeuge, die diesen Bereich durchfahren, reflektieren die ausgesendeten Strahlen. Anhand der Zeit, die diese Signale für Hin- und Rückweg benötigen, berechnet das System die Geschwindigkeit des Fahrzeugs nach dem Weg-Zeit-Prinzip.
Die Theorie klingt einfach – die Praxis ist jedoch fehleranfällig. Denn durch die Länge des Messbereichs kommt es regelmäßig zu einer nicht beabsichtigten Auffächerung der ausgesendeten Laserstrahlen. Diese Auffächerung bewirkt, dass die Signale nicht mehr gebündelt auf das jeweilige Fahrzeug treffen, sondern teilweise auf mehrere Fahrzeuge gleichzeitig oder auf umliegende Objekte wie Fahrbahnmarkierungen oder Verkehrsschilder. Die Folge: verzerrte Rückstrahlsignale und damit verfälschte Messdaten.
Besonders problematisch wird es, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Erfassungsbereich sind. Dies kommt in innerstädtischen Bereichen wie der Lietzenburger Straße sehr häufig vor – etwa bei dichtem Verkehr oder an Ampelanlagen. In solchen Fällen kann das Gerät nicht zweifelsfrei bestimmen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Die Folge: Ein Bußgeldbescheid kann nicht gerichtsfest belegt werden, da die Verbindung zwischen gemessenem und fotografiertem Fahrzeug fehlt.
Ein weiterer häufiger Fehler tritt auf, wenn der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet ist. Schon minimale Abweichungen beim Aufbau des Geräts führen zu systematisch erhöhten Geschwindigkeitswerten – das bedeutet, es werden oft höhere Werte gemessen als tatsächlich gefahren wurden.
Auch formale Mängel spielen eine Rolle: Fehlt der Schulungsnachweis der Messbeamten, ist die Messung rechtlich nicht verwertbar. Ebenso muss das Gerät gültig geeicht sein. Ist die Eichung abgelaufen, muss laut der Rechtsprechung – etwa des Oberlandesgerichts Naumburg (Az. 2 Ss (Bz) 100/17) – die komplette Messreihe als ungültig gewertet werden. In diesen Fällen ist der Einspruch nahezu sicher erfolgreich.
Warum ein Einspruch hier besonders erfolgversprechend ist
Gerade an der stark frequentierten Messstelle in der Lietzenburger Straße treten diese Fehler besonders häufig auf. Das liegt am dichten Verkehrsaufkommen, dem hohen Anteil an Parallelverkehren sowie der typischen baulichen Enge innerstädtischer Bereiche. In vielen Verfahren konnte nachgewiesen werden, dass die Messdaten fehlerhaft oder nicht eindeutig zuzuordnen waren.
Mit einem TÜV-zertifizierten Gutachten lässt sich die Fehlerhaftigkeit der Messung in vielen Fällen klar belegen. Die Erfahrung zeigt: Überdurchschnittlich viele Bußgeldverfahren an dieser Messstelle werden eingestellt – vorausgesetzt, die Verteidigung erfolgt durch einen erfahrenen Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Verkehrsrecht.
Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr Verteidiger im Verkehrsrecht
Andreas Junge ist seit vielen Jahren bundesweit als Verteidiger im Verkehrsrecht tätig. Seine Spezialisierung auf technische Messfehler, insbesondere im Zusammenhang mit dem PoliScan Speed, macht ihn zu einem der führenden Experten auf diesem Gebiet. In Hunderten von Verfahren konnte er fehlerhafte Messungen entlarven und die Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erreichen.
Er arbeitet eng mit anerkannten Sachverständigen zusammen, die in der Lage sind, auch komplexe technische Mängel gerichtsverwertbar nachzuweisen. Seine Verteidigungsstrategie basiert auf fundierter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und technischer Details – das ist entscheidend für Ihren Erfolg.
Auch in finanzieller Hinsicht bietet Rechtsanwalt Junge klare Vorteile: Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, entstehen Ihnen keine Kosten – auch nicht durch eine mögliche Selbstbeteiligung, denn diese macht Rechtsanwalt Junge nicht geltend. So gehen Sie kein Risiko ein.
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0179 / 234 6907
zur Verfügung.
Die Messstelle in der Lietzenburger Straße in Berlin gehört zu den besonders fehleranfälligen Kontrollpunkten. Wer dort geblitzt wurde, sollte einen Bußgeldbescheid keinesfalls ungeprüft hinnehmen. Rechtsanwalt Andreas Junge bietet bundesweit kompetente, zielgerichtete und technisch fundierte Verteidigung – mit überdurchschnittlich hohen Erfolgsquoten und vollständig kostenfrei bei bestehender Rechtsschutzversicherung. Vertrauen Sie auf jahrelange Erfahrung und messbare Erfolge.