Zwischen der Ortslage Arnstadt und der Landesstraße 1044 verläuft die K 13 – eine Strecke, die auf den ersten Blick unscheinbar wirkt, in Wirklichkeit jedoch ein Schwerpunkt der Verkehrsüberwachung im Landkreis ist. Hier kontrolliert die Zentrale Bußgeldstelle der Thüringer Polizei in Artern die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Zum Einsatz kommt ein mobiles Lasermesssystem vom Typ PoliScan Speed, das häufig verwendet wird, aber gleichzeitig als besonders fehleranfällig gilt. Die technischen Schwächen und die typische Verkehrsstruktur vor Ort führen dazu, dass sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von dieser Messstelle in vielen Fällen lohnt – insbesondere mit der kompetenten Unterstützung durch Rechtsanwalt Andreas Junge, einem erfahrenen und bundesweit erfolgreichen Verteidiger im Verkehrsrecht.
So funktioniert das PoliScan Speed
Das PoliScan Speed basiert auf der sogenannten LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging). Dabei sendet das Gerät unsichtbare Laserimpulse aus, die kontinuierlich die Fahrbahn in einem breiten Winkel abtasten. Trifft ein Laserstrahl auf ein Fahrzeug, wird er von dessen Oberfläche reflektiert und anschließend vom Messgerät wieder empfangen.
Anhand der gemessenen Zeit zwischen Aussendung und Rückkehr des Impulses kann das Gerät den Abstand zum Fahrzeug berechnen. Während sich das Fahrzeug durch den Erfassungsbereich bewegt, nimmt das PoliScan Speed eine Vielzahl dieser Entfernungsdaten auf. Daraus errechnet es die Zeit, die das Fahrzeug benötigt, um eine bestimmte Wegstrecke zu durchfahren. Auf dieser Grundlage wird schließlich die Geschwindigkeit bestimmt.
Stellt das System eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit fest, löst es automatisch aus und fertigt ein Beweisfoto an. Dieses enthält das Bild des Fahrzeugs, das Kennzeichen sowie die gemessene Geschwindigkeit, den Standort, das Datum und die Uhrzeit der Messung. Zwar ist das Gerät in der Lage, mehrere Fahrzeuge gleichzeitig zu erfassen – doch genau hierin liegt eine der gravierendsten Schwächen des Systems.
Typische Fehlerquellen – und wie sie einen Einspruch begründen
Strahlenaufweitung und Signalverzerrung
Die vom Gerät ausgesendeten Laserimpulse breiten sich in einem kegelförmigen Muster aus. Diese sogenannte Strahlenaufweitung kann dazu führen, dass die zurückkommenden Signale nicht mehr exakt zugeordnet werden können. In Fällen, in denen sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messfeld befinden, kann es dadurch zu verzerrten Ergebnissen und fehlerhaften Zuordnungen kommen.
Verwechslungen bei mehreren Fahrzeugen
Das PoliScan Speed ist grundsätzlich in der Lage, mehrere Fahrzeuge gleichzeitig zu messen. Doch bei Kolonnenfahrten oder dichtem Verkehr – wie er auch auf der K 13 häufig auftritt – kann das Gerät die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs fälschlich einem anderen zuordnen. Solche Verwechslungen lassen sich häufig im Rahmen eines Einspruchsverfahrens durch ein technisches Gutachten aufdecken.
Fehlerhafte Justierung
Für eine zuverlässige Messung muss das Gerät präzise aufgestellt und ausgerichtet werden. Bereits geringfügige Abweichungen im Winkel führen zu systematischen Messfehlern – häufig mit zu hohen Geschwindigkeitswerten. Solche Justierungsfehler treten besonders bei mobilen Einsätzen auf, wie sie auf der K 13 typisch sind. Oft fehlen auch die entsprechenden Protokolle, die eine korrekte Justierung belegen sollen.
Dokumentationsmängel
Die rechtliche Verwertbarkeit einer Messung hängt nicht nur von der Technik ab, sondern auch von der ordnungsgemäßen Dokumentation. In der Praxis treten dabei immer wieder Mängel auf, etwa:
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Es fehlen Nachweise über die Kalibrierung oder Justierung des Geräts.
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Die vorgeschriebenen Funktionstests vor und nach der Messung wurden nicht oder unvollständig dokumentiert.
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Der Schulungsnachweis der beteiligten Beamten ist in der Akte nicht enthalten.
Fehlt einer dieser Nachweise, kann die Messung unter Umständen vollständig unverwertbar sein.
Abgelaufene oder fehlende Eichung
Das PoliScan Speed darf nur dann eingesetzt werden, wenn es innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist geeicht wurde. Ist die Eichung abgelaufen oder fehlen entsprechende Nachweise, gilt die gesamte Messreihe als nicht verwertbar. Auch dies ist ein häufiger Angriffspunkt in der Verteidigung – insbesondere, wenn durch ein TÜV-zertifiziertes Gutachten bestätigt werden kann, dass die Anforderungen nicht erfüllt wurden.
Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr erfahrener Verteidiger im Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren bundesweit im Verkehrsrecht tätig und hat sich auf die Verteidigung gegen fehlerhafte Messungen spezialisiert. In unzähligen Verfahren hat er bereits erfolgreich Bußgeldbescheide aufgehoben oder Verfahren zur Einstellung gebracht. Seine Erfolgsquote liegt deutlich über dem Durchschnitt – nicht zuletzt aufgrund seines technischen Verständnisses und der engen Zusammenarbeit mit anerkannten Sachverständigen.
Ein weiterer Vorteil für Mandanten mit Rechtsschutzversicherung: Auch eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht geltend gemacht. Damit ist eine qualifizierte Verteidigung durch Rechtsanwalt Junge in jedem Fall kostenfrei.
Kontaktaufnahme – direkt, unkompliziert und sicher
Kontakt über anwalt.de
Am einfachsten erreichen Sie Rechtsanwalt Andreas Junge über das sichere Kontaktformular auf anwalt.de. Dort können Sie bequem Ihre Daten und Unterlagen übermitteln und erhalten in der Regel sehr zeitnah eine erste fundierte Einschätzung.
Direkte E-Mail-Kontaktmöglichkeit
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Die Bearbeitung erfolgt in der Regel zügig und vertraulich.
Telefonische Erreichbarkeit
Für Rückfragen oder dringende Anliegen erreichen Sie Rechtsanwalt Junge unter:
Mobil: 0179 2346907Kanzlei-Festnetz: 030 39839032
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid von der Messstelle auf der K 13 zwischen Arnstadt und der L 1044 erhalten haben, sollten Sie Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch unbedingt prüfen lassen. Die eingesetzte Messtechnik ist fehleranfällig – und mit der Unterstützung durch Rechtsanwalt Andreas Junge sind die Erfolgsaussichten besonders gut.