Auf der Bundesautobahn 4 in Fahrtrichtung Dresden, exakt bei Kilometer 8,1, befindet sich eine stationäre Messstelle zur Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Überwachung erfolgt außerhalb geschlossener Ortschaften und liegt in der Zuständigkeit der Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen. Es handelt sich hierbei um eine vielbefahrene Strecke mit hohem Verkehrsaufkommen, weshalb die Behörden hier einen besonderen Schwerpunkt bei der Verkehrsüberwachung gesetzt haben. Eingesetzt wird zur Geschwindigkeitskontrolle ein Messgerät mit Einseitensensorik – konkret das System ESO 8.0, das von einem Stativ am Fahrbahnrand aus arbeitet.
Gerade diese Messstelle weist eine hohe Fehleranfälligkeit auf, die sich im Rahmen eines Einspruchs gezielt prüfen und nutzen lässt. Besonders wichtig ist hierbei die Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, der sich mit den technischen Details und den typischen Mängeln solcher Messungen auskennt.
Funktionsweise und Fehlerquellen des Messsystems ESO 8.0
Das Geschwindigkeitsmessgerät vom Typ ESO 8.0 arbeitet mit einem sogenannten Einseitensensor. Anders als bei Radarmessungen oder Laserscannern basiert die Erfassung hier auf Lichtschranken, die horizontal entlang des Fahrbahnrandes ausgerichtet sind. Drei optische Sensoren bilden dabei ein Messfeld und erkennen die vorbeifahrenden Fahrzeuge anhand ihrer Konturen und Schatten. Die Geschwindigkeit wird anhand der Zeit berechnet, die ein Fahrzeug benötigt, um die Sensoren zu durchqueren. Dabei werden Form, Höhe und Geschwindigkeit des Fahrzeugs gleichzeitig dokumentiert, um eine Zuordnung zu ermöglichen.
In der Theorie klingt dieses Verfahren zuverlässig – doch die Praxis zeigt, dass genau hier entscheidende Messfehler entstehen. Bereits kleinste Verschiebungen in der Ausrichtung der Sensoren können die Positionierung des Messfelds verfälschen. Ist der Sensor nicht exakt parallel zur Fahrbahn aufgestellt, kommt es zu sogenannten perspektivischen Verzerrungen. Das hat zur Folge, dass falsche Fahrzeuglängen berechnet werden, was wiederum zu fehlerhaften Geschwindigkeitswerten führt.
Ein zentrales Problem des ESO 8.0-Systems besteht darin, dass es keine eindeutige visuelle Zuordnung von Messwert und Fahrzeugfoto erlaubt. Zwar wird ein Foto aufgenommen, jedoch fehlt eine direkte, bildgestützte Messdarstellung, wie sie bei anderen Gerätetypen üblich ist. Das führt häufig zu Unklarheiten in der Beweislage, insbesondere wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Erfassungsbereich unterwegs sind. In solchen Fällen lässt sich im Nachhinein nicht mit der gebotenen Sicherheit nachvollziehen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde.
Auch das Umfeld der Messstelle spielt eine große Rolle. Erschütterungen durch Schwerlastverkehr, Lichtreflexionen oder eine unebene Fahrbahn können die Sensoren in ihrer Funktionsweise stören. Zudem ist die Eichung des Geräts regelmäßig zu prüfen. Eine abgelaufene Eichung oder eine nicht ordnungsgemäße Dokumentation der Aufstellung führen regelmäßig zur vollständigen Unverwertbarkeit der gesamten Messreihe.
Wenn der Akte zudem der Schulungsnachweis für den eingesetzten Messbeamten fehlt oder unvollständig ist, darf die Messung ebenfalls nicht als rechtssicher anerkannt werden. All diese Punkte eröffnen hervorragende Angriffsmöglichkeiten in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Einspruchsverfahren.
Warum ein Einspruch hier besonders erfolgversprechend ist
Die Messstelle auf der BAB 4 bei Kilometer 8,1 ist für die Bußgeldstelle ein Schwerpunkt der Verkehrsüberwachung – doch gerade dort passieren auffallend häufig Fehler. Diese sind für den Laien kaum erkennbar, lassen sich aber mit Hilfe eines TÜV-zertifizierten Gutachtens eindeutig nachweisen.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren bundesweit im Verkehrsrecht tätig und hat sich auf genau solche Verfahren spezialisiert. Mit seiner Erfahrung und juristischen Durchsetzungskraft gelingt es ihm in überdurchschnittlich vielen Fällen, die Verfahren erfolgreich zu beenden – sei es durch Einstellung, Rücknahme des Bescheids oder Freispruch.
Er kennt die typischen Schwachstellen des ESO 8.0-Messsystems ebenso wie die formalen Anforderungen an ein rechtssicheres Verfahren. Durch enge Zusammenarbeit mit technischen Sachverständigen kann jede Messung auf ihre Genauigkeit und rechtliche Verwertbarkeit überprüft werden.
Für Mandanten mit Rechtsschutzversicherung ist die Beauftragung völlig risikolos. Selbst bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung entstehen keine Kosten, da Rechtsanwalt Junge diese nicht geltend macht.
Kontaktaufnahme – Schnell und unkompliziert zu Rechtsanwalt Andreas Junge
Wenn Sie an der genannten Messstelle geblitzt wurden und ein Bußgeldbescheid droht, empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme. Es stehen Ihnen mehrere Wege offen:
Kontakt über anwalt.de
Über das Profil von Rechtsanwalt Andreas Junge auf anwalt.de können Sie ganz unkompliziert das Kontaktformular nutzen. Dieses ist rund um die Uhr verfügbar und ermöglicht eine schnelle Ersteinschätzung. Die Plattform bietet außerdem zahlreiche Bewertungen, Informationen zu bisherigen Verfahren und eine strukturierte Übersicht über die Tätigkeitsschwerpunkte.
Direkter E-Mail-Kontakt
Für eine zügige Kontaktaufnahme – auch bei laufenden Verfahren – können Sie sich direkt an junge@jhb.legal wenden. Ihre Anfrage wird persönlich bearbeitet, eine schnelle Rückmeldung ist in der Regel gewährleistet.
Telefonischer Kontakt
In besonders dringenden Fällen – etwa bei sehr kurzen Einspruchsfristen – erreichen Sie Rechtsanwalt Junge auch außerhalb der regulären Bürozeiten unter der Mobilnummer 0179 234 6907.
Während der Kanzleizeiten erreichen Sie das Büro unter der Nummer 030 398 390 32.
Die stationäre Messstelle auf der BAB 4 bei Dresden, Kilometer 8,1 in Fahrtrichtung Eisenach, ist ein Paradebeispiel für eine fehleranfällige Verkehrskontrolle mittels ESO 8.0. Die technischen Schwächen des Systems, verbunden mit formalen Mängeln in der Aktenführung, bieten beste Voraussetzungen für einen erfolgreichen Einspruch.
Mit Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen ein äußerst kompetenter, bundesweit erfahrener Verteidiger zur Seite, dessen Spezialisierung auf Verkehrsrecht und Bußgeldverfahren in zahlreichen Fällen zu Verfahrenseinstellungen geführt hat. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung – ohne Risiko und ohne versteckte Kosten.