Auf der Bundesautobahn 24, bei Kilometer 169,0 in Fahrtrichtung Berlin, befindet sich eine besonders häufig eingesetzte Messstelle zur Geschwindigkeitsüberwachung. Diese liegt im Bereich einer Baustelle, weshalb dort eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit von lediglich 60 km/h gilt. Kontrolliert wird die Einhaltung dieser Geschwindigkeit durch die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee. Zum Einsatz kommt dabei ein Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed, das regelmäßig zu fehlerhaften Messergebnissen führt – und genau deshalb besonders gute Erfolgsaussichten für einen Einspruch bietet.
Die Messmethode: PoliScan Speed und seine typischen Fehlerquellen
Das eingesetzte Messgerät PoliScan Speed arbeitet mit Lasertechnologie. Dabei sendet das Gerät fortlaufend Laserimpulse aus, welche einen Messbereich von etwa 75 Metern Länge erfassen. Fahrzeuge, die durch diesen Bereich fahren, reflektieren die Impulse. Diese Rückstrahlsignale werden vom Sensor des Geräts empfangen. Mit einer Weg-Zeit-Berechnung wird daraus die Geschwindigkeit ermittelt. In der Theorie eine präzise Methode – in der Praxis jedoch äußerst fehleranfällig.
Ein zentrales Problem liegt in der sogenannten Auffächerung des Laserstrahls über die Länge des Messbereichs. Diese Auffächerung führt dazu, dass die reflektierten Signale häufig verzerrt werden. Die Messdaten sind dadurch ungenau oder sogar unbrauchbar. Besonders häufig ist mehr als ein Fahrzeug gleichzeitig im Messbereich, was zu massiven Störungen der Objekterkennung führt. In solchen Fällen kann die Bußgeldstelle im späteren Verfahren oft nicht zweifelsfrei belegen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde – oder ob die Messung überhaupt das abgebildete Fahrzeug betrifft.
Hinzu kommt, dass der PoliScan Speed exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein muss, um korrekte Ergebnisse zu liefern. In der Praxis wird diese Anforderung beim Aufbau jedoch häufig vernachlässigt. Bereits minimale Abweichungen vom korrekten Winkel können zu deutlich zu hohen Messwerten führen – ein gravierender Fehler, der im Einspruchsverfahren zwingend zu berücksichtigen ist.
Auch formale Aspekte spielen eine Rolle: Fehlt der Schulungsnachweis der Messbeamten in der Akte, darf die Messung nicht verwertet werden. Ist die Eichfrist des Messgeräts abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.
Warum ein Einspruch hier besonders gute Erfolgsaussichten hat
Gerade bei dieser Messstelle auf der BAB 24 sind die Erfolgsaussichten eines Einspruchs überdurchschnittlich hoch. Die hohe Fehleranfälligkeit der eingesetzten Technik, die häufig mangelhafte Dokumentation der Messung sowie die bekannten Schwächen der Objekterkennung bei mehreren Fahrzeugen im Messbereich bieten eine solide Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung.
Ein TÜV-zertifiziertes Gutachten kann die Schwächen der Messung präzise nachweisen. Solche Gutachten belegen regelmäßig, dass eine Verurteilung allein aufgrund der Messdaten unzulässig ist. Damit ist der Weg frei für eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch.
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Die Messstelle an der BAB 24, km 169,0 (Baustelle) in Richtung Berlin ist ein Paradebeispiel für fehleranfällige Verkehrsüberwachung. Die technischen und formalen Schwächen des eingesetzten PoliScan Speed Lasermessgeräts bieten hervorragende Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch. Mit der Unterstützung von Rechtsanwalt Andreas Junge – einem ausgewiesenen Experten mit jahrelanger bundesweiter Erfahrung – bestehen überdurchschnittlich gute Chancen, das Verfahren zu Ihren Gunsten zu beenden.