Zwischen den Anschlussstellen Prenzlau-Ost und dem Uckermark-Kreuz verläuft die A 20 schnurgerade, eingerahmt von offener Feldlandschaft und nur wenigen topografischen Bezugspunkten. Genau an Kilometer 327,94 hat die Zentrale Bußgeldstelle Brandenburg in Gransee einen stationären PoliScan-Blitzer installiert. Er überwacht beide Fahrstreifen der Richtungsfahrbahn konsequent auf Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Wegen der weiten Sicht über mehrere Hundert Meter fühlen sich viele Fahrer hier zum Beschleunigen verleitet – eine klassische Ertragsstelle der Verkehrsüberwachung.
LIDAR-Technik des PoliScan Speed
Das PoliScan Speed arbeitet mit LIDAR-Impulsen. Unsichtbare Laserstrahlen fächern sich horizontal über den gesamten Fahrbahnbereich auf. Jede Reflexion wird in Echtzeit registriert; aus der Laufzeit berechnet das Gerät zunächst die Entfernung, danach – durch zweifaches Erfassen desselben Fahrzeugs – die Geschwindigkeit. Sobald der gemessene Wert oberhalb von 100 km/h liegt, löst das System aus, erstellt ein Beweisfoto und speichert die Mess- und Standortdaten. Mehrere Fahrzeuge können parallel verfolgt werden, doch gerade diese Mehrfacherfassung ist der Ursprung zahlreicher Messfehler.
Fehlerquellen, die einen Einspruch lohnend machen
Bei PoliScan-Anlagen treten immer wieder systematische Schwächen auf. Durch eine nicht vom Hersteller beabsichtigte Strahlenaufweitung erweitert sich der Laserkorridor zu einem breiten Kegel, in dem sich die Signale überlappen. In dichtem Verkehr oder bei Kolonnenfahrten ordnet der Algorithmus die gemessene Geschwindigkeit leicht dem falschen Kennzeichen zu. Schon geringe Abweichungen im Montagewinkel – sei es nach Wartungsarbeiten am Messmast oder nach einem Sturm – verschieben die virtuelle Messstrecke um entscheidende Zentimeter. Werden diese Änderungen nicht exakt protokolliert, entstehen systematische Messfehler von mehreren Kilometern pro Stunde.
Hinzu kommen klassische Formalmängel: Abgelaufene Eichfristen, unvollständige Wartungs- und Justierprotokolle oder fehlende Schulungsnachweise der Messbeamten führen regelmäßig zur Unverwertbarkeit ganzer Messserien. Ein TÜV-zertifiziertes Sachverständigengutachten legt solche Schwachstellen offen und bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung.
Warum der Einspruch hier besonders gute Erfolgsaussichten hat
Die Kombination aus langer Gerade, häufig wechselnden Windlasten auf dem Messmast und der oben beschriebenen Strahlenaufweitung produziert nachweisbar viele Fehlzuordnungen. Die Zentrale Bußgeldstelle stützt ihre Vorwürfe dabei nahezu ausschließlich auf die automatisch erzeugten Datensätze des PoliScan Speed. Sobald ein Fachanwalt Akteneinsicht nimmt und ein technisches Gutachten einholt, zeigt sich häufig, dass die Messung weder formell noch sachlich den strengen Anforderungen des Oberlandesgerichtsstandards genügt. Verfahren an dieser Stelle werden daher überdurchschnittlich oft eingestellt oder die Geldbuße wird drastisch reduziert – Erfahrung, die in zahlreichen von Rechtsanwalt Andreas Junge betreuten Fällen bestätigt wurde.
Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge
Andreas Junge ist seit vielen Jahren bundesweit nahezu ausschließlich im Verkehrsrecht tätig. Dank seiner Spezialisierung auf Laser- und LIDAR-Messungen konnte er bereits tausende Bußgeldbescheide aufheben lassen oder zu für Mandanten spürbaren Entlastungen führen. Sein Vorgehen verbindet präzise Akteneinsicht mit TÜV-anerkannten Sachverständigen, die jede Messserie Schritt für Schritt analysieren. Bei bestehender Verkehrsrechtsschutzversicherung entstehen Mandantinnen und Mandanten keinerlei Kosten; selbst vereinbarte Selbstbeteiligungen macht Herr Junge nicht geltend.
Kontaktmöglichkeiten – schnell und unkompliziert
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Über die Plattform kann der Bußgeldbescheid sicher hochgeladen werden. Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie eine verbindliche Ersteinschätzung – ebenso profitieren Sie von transparenten Mandantenbewertungen und sicherer Dokumentenübertragung.
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Ob Sie sich per anwalt.de, telefonisch oder per E-Mail melden: In jedem Fall erhalten Sie rasch eine fundierte Einschätzung. Dank langjähriger Erfahrung, technischer Detailkenntnis und konsequenter Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung haben Sie exzellente Chancen, den Bescheid von Kilometer 327,94 erfolgreich abzuwehren.