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    Home » Blind investiert? Was Anleger jetzt über ihr Geld wissen müssen
    Rechtsformen

    Blind investiert? Was Anleger jetzt über ihr Geld wissen müssen

    adminBy adminJuni 1, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    CTI 20 – ein Fonds für nachhaltige Energieinfrastruktur mit hoher Rendite, so lautete das Versprechen. Tatsächlich blieb vielen Anlegern über Jahre verborgen, was mit ihrem Geld passiert. Heute stehen sie vor der Frage: Ist mein Kapital verloren? Und wenn ja – gibt es eine Chance, es zurückzuholen? Dieser Artikel liefert Antworten und zeigt auf, was Betroffene jetzt tun können.

    Das Modell: Einmalanlage für den globalen Wandel?

    Der Fonds CTI 20 – Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG wurde von ThomasLloyd als Einmalanlagefonds konzipiert und in Deutschland vor allem ab 2019 bis ca. 2021 aktiv vermittelt. Das Prinzip war einfach: Anleger investieren größere Beträge (z. B. 10.000–100.000 €), die dann in internationale Infrastrukturprojekte mit ökologischer Ausrichtung fließen sollten – etwa Solarparks, Energieversorgungssysteme oder Netzwerke in Südostasien.

    Die Beteiligung wurde als modern, nachhaltig und wertstabil verkauft. Berater warben mit den Begriffen:

    • „Sachwertorientiertes Anlagekonzept“
    • „Investition in reale Infrastruktur“
    • „Mitgestalten der Energiewende“
    • „Gleichzeitig Rendite und Nachhaltigkeit“

    Doch die Realität sieht deutlich problematischer aus. Inzwischen ist klar: Viele Anleger wissen bis heute nicht, wo ihr Geld eigentlich investiert wurde – und ob überhaupt noch ein verwertbarer Gegenwert existiert.

    Der Kern des Problems: Das Blindpool-Risiko

    CTI 20 ist – wie viele andere Fonds der ThomasLloyd-Gruppe – ein sogenannter Blindpool. Das bedeutet: Zum Zeitpunkt der Zeichnung war nicht bekannt, in welche konkreten Projekte investiert werden würde. Die Entscheidung über die Auswahl und Steuerung der Zielinvestments lag vollständig bei der Fondsleitung.

    Diese Struktur bringt erhebliche Risiken:

    • Anleger tragen das unternehmerische Risiko ohne Kontrolle
    • Es besteht keine Bindung an feste Projekte oder Garantien
    • Die Mittel können in komplexe, internationale Strukturen fließen
    • Eine spätere Überprüfung ist schwierig – gerade im Insolvenzfall

    Ein solches Konstrukt verlangt nach besonders präziser Aufklärung. Und genau hier liegt bei CTI 20 ein zentrales rechtliches Problem.

    Was ist mit meinem Geld passiert?

    Transparente Leistungsbilanzen zu CTI 20 sind kaum öffentlich verfügbar. Der Fonds wurde – wie viele andere – nicht börsennotiert und unterliegt daher keiner Veröffentlichungspflicht wie bei klassischen Kapitalmarktprodukten.

    Laut verschiedenen Anlegerberichten gibt es folgende Hinweise:

    • Rückflüsse oder Ausschüttungen bleiben aus
    • Projektinformationen sind spärlich oder gar nicht vorhanden
    • Der wirtschaftliche Stand des Fonds ist nicht überprüfbar
    • Anfragen an den Anbieter werden nur oberflächlich beantwortet

    In einigen Fällen wurden Zahlungen eingestellt, obwohl die Fondslaufzeit offiziell noch nicht beendet ist. Auch ein Verkauf der Beteiligung ist in der Praxis kaum möglich – auf dem Zweitmarkt bestehen keine liquiden Handelsmöglichkeiten.

    Gibt es eine Chance, das Kapital zurückzubekommen?

    Ja. Und zwar in zwei typischen Konstellationen:

    1. Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung

    Anleger, die auf Vermittlung oder Beratung hin in CTI 20 investiert haben, wurden häufig nicht vollständig über das Risiko eines Blindpools aufgeklärt. In vielen Fällen wurde:

    • das Blindpool-Risiko gar nicht angesprochen
    • die Anlage als „sicher“ oder „wertgeschützt“ beschrieben
    • keine Geeignetheitsprüfung durchgeführt
    • der Fonds mit vergleichbaren Produkten wie Festgeld verglichen
    • kein Prospekt übergeben, obwohl gesetzlich vorgeschrieben

    Wer auf Grundlage einer solchen fehlerhaften oder lückenhaften Information investiert hat, kann den Vertrieb haftbar machen – mit dem Ziel der Rückzahlung der Einlage.

    2. Prospekthaftung wegen fehlender Risiken und Intransparenz

    Auch ohne persönliche Beratung kann der Fonds selbst angreifbar sein – nämlich dann, wenn der Verkaufsprospekt:

    • nicht auf zentrale Risiken hinweist
    • die Ausgestaltung der Zielinvestments nicht konkret beschreibt
    • die Kostenstruktur verschleiert
    • oder den Eindruck vermittelt, die Projekte seien bereits festgelegt

    Diese Form von Prospekthaftung betrifft vor allem die Initiatoren, Prospektherausgeber und teilweise auch die Vertriebsgesellschaften – je nach Einzelfall.

    Warum viele Anleger CTI 20 mit einem Sparprodukt verwechselten

    Ein weiteres Problem: CTI 20 wurde in vielen Beratungsgesprächen nicht als unternehmerische Beteiligung, sondern als sichere Geldanlage dargestellt. Das lag unter anderem an folgenden Formulierungen:

    • „Sachwertbasiert“ wurde mit „wertstabil“ gleichgesetzt
    • Die Beteiligung wurde als Alternative zu Festgeld verkauft
    • Der Hinweis auf Totalverlust fehlte oft oder wurde bagatellisiert
    • Begriffe wie „Nachhaltigkeit“ oder „Erneuerbare Energien“ schufen emotionales Vertrauen, ohne auf Risiken hinzuweisen

    Hier ergibt sich eine gefährliche Diskrepanz zwischen dem rechtlichen Charakter der Beteiligung und der Wahrnehmung der Anleger – ein klassischer Ansatzpunkt für rechtliche Rückabwicklung.

    Fazit: CTI 20 steht sinnbildlich für das Vertrauensrisiko geschlossener Fonds

    Anleger von CTI 20 haben vielfach nicht erhalten, was ihnen versprochen wurde: keine planbare Rückzahlung, keine transparente Projektinformation, keine klare wirtschaftliche Entwicklung. Doch sie sind dem nicht ausgeliefert. Wer rechtzeitig prüft, wie die Beteiligung vermittelt wurde, kann sein Kapital zumindest juristisch zurückholen – mit Aussicht auf Erfolg.

    Lassen Sie den drohenden Totalverlust nicht unwidersprochen! Kontaktieren Sie mich noch heute für eine kostenlose Erstberatung. Gemeinsam prüfen wir, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz haben – sei es wegen Falschberatung, Prospektfehlern oder anderer Verstöße. Jeder Tag zählt, denn die Verjährung lauert. Geben Sie nicht auf – ich kämpfe für Ihr Recht!

    Kontaktieren Sie mich jetzt für eine individuelle Ersteinschätzung. Melden Sie sich jetzt – über Anwalt.de, per E-Mail kontakt@rexus-recht.de, telefonisch oder direkt über meine Kanzleihomepage.

    Je schneller Sie handeln, desto besser sind die Erfolgsaussichten.

    Weitere Informationen:

    FAQ – häufige Fragen Schadensersatz Kapitalanlage 



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