Die Blaue Karte Richtlinie (Richtlinie (EU) 2021/1883) ersetzt das frühere System von 2009 und verfolgt ein klares Ziel: Die EU soll im globalen Wettbewerb um Talente attraktiver werden. Dazu harmonisiert sie die Zulassung hochqualifizierter Fachkräfte, erleichtert den Mitgliedstaaten flexiblere Verfahren und erweitert die Mobilität innerhalb der Union .
Zentrales Erteilungskriterium für die Blaue Karte EU ist ein gültiger Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für mindestens sechs Monate in einer hochqualifizierten Tätigkeit. Zusätzlich müssen Bewerberinnen und Bewerber entweder einen anerkannten Hochschulabschluss vorlegen. Hierzu bestehen allerdings auch Ausnahmeregelungen. Ferner verlangt die Richtlinie ein gültiges Reisedokument, einen umfassenden Krankenversicherungsschutz sowie die Einhaltung sämtlicher arbeitsrechtlicher Standards des Zielstaates .
Ein weiterer Eckpfeiler der Hochqualifizierten-Richtlinie ist die Gehaltsschwelle: Das vertraglich vereinbarte Bruttojahresgehalt darf nicht unter 1,0- und nicht über 1,6-fach des durchschnittlichen nationalen Jahresgehalts liegen. Für Engpassberufe der ISCO-Gruppen 1 und 2 oder für Absolventinnen und Absolventen, die ihr Studium vor höchstens drei Jahren abgeschlossen haben, darf der Schwellenwert bis auf 80 % abgesenkt werden, niemals jedoch unter das durchschnittliche nationale Gehalt.
Die Gültigkeitsdauer einer Blauen Karte beträgt nach der Richtlinie regulär mindestens 24 Monate. Im nationalen Recht der Blauen Karte wurde diese Frist deutlich erweitert, da die Blaue Karte im deutschen Recht für 4 Jahre erteilt werden kann. Ist der Arbeitsvertrag kürzer, wird die Karte für dessen Laufzeit plus drei Monate erteilt, maximal jedoch für zwei Jahre . Während der ersten zwölf Monate kann ein Arbeitsplatzwechsel einer behördlichen Meldung oder, falls vorgesehen, einer Arbeitsmarktprüfung unterliegen; danach genügt eine formlose Anzeige, ohne dass die Beschäftigung unterbrochen werden darf. Parallel dazu kann der Karteninhaber unter bestimmten Bedingungen selbstständig oder nebenberuflich tätig sein – das Einkommen aus dieser Tätigkeit wird bei der Gehaltsschwelle nicht mitgerechnet .
Ein besonderer Mehrwert der Blaue Karte Richtlinie ist die unionsweite Mobilität: Nach zwölf Monaten rechtmäßigen Aufenthalts im ersten Mitgliedstaat darf die Fachkraft in einen zweiten Mitgliedstaat umziehen und dort spätestens 30 Tage nach Antragstellung die Arbeit aufnehmen, sofern erneut ein Vertrag von mindestens sechs Monaten und die dortige Gehaltsschwelle vorliegen. Dadurch können Unternehmen ihre Spezialistinnen und Spezialisten innerhalb Europas nahezu nahtlos versetzen, ohne dass ein vollständig neues Zuwanderungsverfahren durchlaufen werden muss.
Die Richtlinie stärkt zugleich die soziale Stellung der Karteninhaber. Sie gewährt Gleichbehandlung bei Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, beim Zugang zu Sozialversicherungen sowie beim Beitritt zu Gewerkschaften und Berufsverbänden . Familienangehörige können unter erleichterten Bedingungen nachziehen; beantragen sie ihre Aufenthaltstitel gleichzeitig, stellt der zweite Mitgliedstaat diese spätestens 30 Tage nach Antrageingang aus .
Von besonderer Bedeutung ist der wirtschaftliche Schutz: Eine Blaue Karte darf bei vorübergehender Arbeitslosigkeit nicht sofort entzogen werden. Fachkräfte behalten ihren Status bis zu sechs Monate, wenn sie schon zwei Jahre beschäftigt waren, beziehungsweise drei Monate bei kürzerer Beschäftigungsdauer – mit Option auf längere Fristen nach nationalem Recht .
Zusammenfassend verbindet die Blaue Karte Richtlinie ein hohes Maß an Rechtssicherheit mit der nötigen Flexibilität für Arbeitgeber und Fachkräfte. Wer die formalen Anforderungen an Qualifikation und Gehalt erfüllt, erhält einen europaweit anerkannten Aufenthaltstitel, der berufliche Entwicklung, Familienperspektive und grenzüberschreitende Karriereschritte in den Vordergrund stellt. Für Unternehmen in Deutschland eröffnet sich damit eine verlässliche Möglichkeit, dringend benötigte Spitzenkräfte langfristig zu binden und gleichzeitig innerhalb der EU schnell einzusetzen.
www.visaguard.berlin