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    Home » Blackstone Resources AG & Blackstone Technology insolvent – was Anleger jetzt wissen und tun müssen
    Rechtsformen

    Blackstone Resources AG & Blackstone Technology insolvent – was Anleger jetzt wissen und tun müssen

    adminBy adminJuni 10, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Mit großen Versprechen auf bahnbrechende Batterietechnologie und grüner Industrieproduktion sammelte die Schweizer Blackstone Resources AG Millionen von Anlegergeldern ein. Nun ist klar: Die Blackstone-Gruppe ist insolvent. Besonders betroffen: die deutsche Tochtergesellschaft Blackstone Technology in Döbeln, die bereits 2023 Insolvenz anmeldete. Der Vorwurf: Subventionsbetrug, Marktmanipulation, Verstoß gegen Kapitalmarktvorschriften. Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht zeige ich Ihnen, wie betroffene Anleger jetzt reagieren können – und warum Untätigkeit teuer wird.

    Die Vision war groß – und ist krachend gescheitert

    „Revolutionäre Batteriezellen aus Deutschland“ – so präsentierte sich die Blackstone Technology GmbH, eine Tochter der Schweizer Blackstone Resources AG, bis 2023 der Öffentlichkeit. Versprochen wurde nichts Geringeres als die industrielle Fertigung neuartiger Lithium-Ionen-Batterien mit 3D-Druck-Technologie – angeblich effizienter, umweltfreundlicher und förderfähig.

    Anleger investierten:

    • über Direktbeteiligungen, Aktien oder Wandelanleihen in die Blackstone Resources AG
    • indirekt über Beteiligungsgesellschaften oder Crowdinvesting-Plattformen
    • mit dem Vertrauen auf Technologie, Standort Deutschland und staatliche Förderung

    Doch das Projekt endete 2023 mit der Insolvenz der Blackstone Technology GmbH in Döbeln. Die Muttergesellschaft Blackstone Resources AG folgte im August 2024 mit dem Konkurs. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ermittelt wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug, da angeblich staatliche Mittel in Millionenhöhe auf Basis nicht erfüllter Zusagen geflossen sein sollen. Auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) sieht Verstöße gegen Informationspflichten und Kapitalmarkttransparenz.

    Juristisch brisant: Anleger sitzen oft auf wertlosen Papieren

    Was viele Betroffene jetzt erkennen: Ihre Aktien oder Anteile an der Blackstone Resources AG oder deren Tochtergesellschaften sind faktisch wertlos. Doch es wäre falsch, dies als endgültigen Verlust hinzunehmen.

    Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht sehe ich in vielen Fällen realistische Ansätze für:

    • Schadensersatz gegen Vermittler oder Finanzberater, die die Risiken systematisch verharmlost haben
    • Prospekthaftung, wenn die offiziellen Unterlagen unvollständig oder irreführend waren
    • Deliktische Haftung nach § 826 BGB, wenn Vorsatz oder Marktmanipulation nachweisbar ist
    • Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. Kapitalmarktvorschriften (z. B. bei Verstoß gegen Ad-hoc-Pflichten)
    • Sonderkonstellationen bei Subventionsbetrug – hier kann eine staatliche Haftungskette geprüft werden

    Beispiel aus meiner Praxis: Anlegerin mit 50.000 € in Wandelanleihe

    Eine Mandantin hatte im Jahr 2022 über einen unabhängigen Finanzberater 50.000 € in eine Wandelanleihe der Blackstone Resources AG investiert – mit dem Ziel, später in Aktien zu tauschen. Die Beratung erfolgte telefonisch und per E-Mail. Über das Totalverlustrisiko und die rechtliche Ausgestaltung der Schweizer Gesellschaft wurde sie nicht informiert.

    Nach eingehender Prüfung konnte ich feststellen:

    • keine anlegergerechte Beratung (Risikoprofil wurde nicht beachtet)
    • fehlende Aufklärung über fehlende Prospektpflicht in der Schweiz
    • kein Hinweis auf die Insolvenz der Tochterfirma in Deutschland

    Ergebnis: Schadensersatzklage gegen den Berater – mit realistischer Aussicht auf außergerichtliche Einigung.

    Warum jetzt keine Zeit zu verlieren ist

    Viele Anleger hoffen, dass „sich das Problem schon löst“. Doch genau das ist gefährlich:

    • Die Verjährung beginnt mit Kenntnis der Schädigung – oft schon jetzt.
    • Wertlose Aktien werden steuerlich als Totalverlust behandelt, doch die steuerliche Anerkennung nützt wenig, wenn Ansprüche ungenutzt bleiben.
    • Recovery-Scammer nutzen die Unsicherheit und versprechen angebliche Rückzahlungen – gegen Vorkasse.

    Als Fachanwältin prüfe ich fundiert, schnell und verbindlich, ob in Ihrem Fall ein Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll ist – insbesondere gegen Berater, Prospektverantwortliche, Vermittlungsplattformen oder sogar staatliche Stellen.

    Fazit

    Blackstone ist nicht nur eine gescheiterte Vision – sondern ein Fall für Fachjuristen

    Die Insolvenz der Blackstone Resources AG und ihrer Tochter ist kein Einzelfall. Es ist ein typisches Beispiel für hochkomplexe Technologiebeteiligungen, deren Risiken für Privatanleger oft nicht durchschaubar sind – und systematisch verharmlost wurden.

    Ich vertrete geschädigte Anleger bundesweit – fundiert, erfahren und mit klarem Ziel: Kapital sichern, Schadensersatz durchsetzen.

    Lassen Sie Ihren Fall jetzt prüfen – bevor Fristen ablaufen. Ich helfe Ihnen persönlich weiter.

    Kontaktieren Sie mich jetzt für eine individuelle Ersteinschätzung. Melden Sie sich jetzt – über Anwalt.de, per E-Mail kontakt@rexus-recht.de, telefonisch oder direkt über meine Kanzleihomepage.

    Je schneller Sie handeln, desto besser sind die Erfolgsaussichten.

    Weitere Informationen:

    FAQ – häufige Fragen zur Blackstone-Insolvenz

    Kann ich gegen die Schweizer AG klagen, obwohl ich in Deutschland wohne?

    Ja – sofern der Vertrieb oder die Beratung in Deutschland stattfand oder die Gesellschaft gezielt den deutschen Kapitalmarkt angesprochen hat.

    Muss ich mein Investment abschreiben?

    Nicht unbedingt. Ich prüfe, ob Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können – etwa auf Schadensersatz oder Rückabwicklung.

    Gilt auch hier die 10-jährige absolute Verjährung?

    Teilweise. Die wichtigsten Ansprüche verjähren jedoch deutlich früher – etwa drei Jahre nach Kenntnis. Deshalb: Jetzt prüfen lassen.

    Sind auch Crowdinvestoren betroffen?

    Ja – auch Plattforminvestoren oder Beteiligte an „tokenisierten Assets“ der Gruppe könnten Verluste erlitten haben. Hier prüfen wir zusätzlich Verstöße gegen das Vermögensanlagengesetz.



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