Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    Was deutsche Auswanderer bei einer Selbständigkeit mit US‑LLC unbedingt beachten sollten

    Juni 17, 2025

    5 neue Startups: Elmi Power, Leaping AI, qru, Paul’s Job, Coby

    Juni 17, 2025

    Dreiecksbetrug: Warum dein Online-Verkauf schnell zum Albtraum werden kann

    Juni 17, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » BGH Urteil: Negativzinsen unzulässig
    Rechtsformen

    BGH Urteil: Negativzinsen unzulässig

    adminBy adminFebruar 11, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    BGH-Urteil zu Negativzinsen: Banken müssen Rückzahlungen für Verwahrentgelte prüfen

    Lange Zeit verlangten Banken von ihren Kunden Gebühren für das Halten von Guthaben – sogenannte Negativzinsen oder Verwahrentgelte. Diese Praxis wurde vielfach kritisiert, da sie dem eigentlichen Zweck eines Sparkontos widersprach. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Solche Gebühren sind unzulässig. Welche Konsequenzen hat das Urteil für Bankkunden, und wie können sie ihr Geld zurückfordern?

    Warum wurden Negativzinsen erhoben?

    Seit 2014 führte die Europäische Zentralbank (EZB) Strafzinsen für Banken ein, wenn sie übermäßige Einlagen bei der Zentralbank hielten. Um diese Kosten weiterzugeben, führten viele Banken Verwahrentgelte ein. Anfangs betraf dies nur Unternehmen oder wohlhabende Privatkunden, doch später wurden auch normale Sparer zur Kasse gebeten. Erst als die EZB 2022 die Negativzinsen abschaffte, beendeten die meisten Banken diese Praxis.

    BGH erklärt Verwahrentgelte für unzulässig

    Am 4. Februar 2025 entschied der Bundesgerichtshof in mehreren Verfahren (Az.: XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23, XI ZR 183/23), dass Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten gegen geltendes Recht verstoßen. Verbraucherschutzorganisationen hatten gegen Banken geklagt, die entsprechende Gebühren erhoben hatten.

    Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass Banken Kundeneinlagen nicht durch zusätzliche Gebühren schmälern dürfen. Dies widerspreche dem Grundgedanken eines Sparvertrags. Der Bundesgerichtshof hat auch entschieden, dass Negativzinsen auf Girokonten grundsätzlich zulässig sind, sofern die entsprechenden Klauseln transparent und verständlich formuliert sind.

    Wer ist betroffen?

    Nach Angaben von Finanzportalen hatten im Jahr 2022 rund 455 Banken in Deutschland Verwahrentgelte eingeführt, die sich häufig an den Strafzinsen der EZB orientierten. Eine Umfrage zeigte, dass etwa jeder achte Bankkunde Negativzinsen gezahlt hat. Besonders betroffen waren Menschen mit höheren Einlagen, doch auch Kunden mit geringen Guthaben mussten teilweise Verwahrentgelte (Negativzinsen) entrichten.

    Jetzt handeln: Rückforderung prüfen

    Betroffene Verbraucher müssen aber selbst aktiv werden, um zu Unrecht gezahlte Verwahrentgelte zurückzufordern. Eine automatische Rückzahlung durch die Banken erfolgt nicht.

    • Rückforderung bei der Bank stellen: Fordern Sie die gezahlten Verwahrentgelte schriftlich zurück.
    • Verjährungsfrist beachten: In vielen Fällen könnten Ansprüche bereitsEnde 2025 verjähren, wenn der Anspruch z.B. bereits im Jahr 2022 entstanden ist.
    • Rechtliche Unterstützung einholen: Falls die Banken sich weigern beraten wie Sie gerne und unterstützen Sie  bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

    Fazit: Verbraucher sollten ihre Ansprüche prüfen

    Das Urteil des BGH schafft Klarheit: Banken durften keine Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten erheben. Betroffene sollten nun aktiv werden und prüfen, ob eine Rückforderung möglich ist. Auch Sparer mit alten Prämiensparverträgen sollten ihre Zinsberechnungen nachprüfen lassen.

    Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Erstberatung und lassen Sie sich individuell beraten.



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleHP erweitert seine KI-betriebene Produktlinie mit New Elitebook und Z-Serie Workstations
    Next Article Tempo 30: Studien bestätigen, dass Städte sicherer werden
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    Was deutsche Auswanderer bei einer Selbständigkeit mit US‑LLC unbedingt beachten sollten

    Juni 17, 2025
    Rechtsformen

    BGH kippt Vorfälligkeitsentschädigung – Sparkasse scheitert an eigener Klausel(Urteil vom 20.05.2025 – XI ZR 22/24)

    Juni 17, 2025
    Rechtsformen

    vgu Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. geht weiterhin gegen Wettbewerbsverstöße vor

    Juni 17, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Der erste Teil von „Shtisel“ „Kugel“ wird Ende Februar auf dem israelischen Streamer Izzy verfügbar sein

    Januar 16, 20256 Views
    Latest Reviews
    Finanzierung

    Wieso Oatly, Alpro und Co so teuer sind

    adminJuni 17, 2025
    Cashflow

    Helsing Sammelt 600 Mio. € EIN – MIT Dem -Spotify -Großders -Investor

    adminJuni 17, 2025
    Finanzierung

    „Es reicht mir“: Tuktoro-Gründer bringen Carsten Maschmeyer auf die Palme

    adminJuni 17, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Der erste Teil von „Shtisel“ „Kugel“ wird Ende Februar auf dem israelischen Streamer Izzy verfügbar sein

    Januar 16, 20256 Views
    Unsere Auswahl

    Was deutsche Auswanderer bei einer Selbständigkeit mit US‑LLC unbedingt beachten sollten

    Juni 17, 2025

    5 neue Startups: Elmi Power, Leaping AI, qru, Paul’s Job, Coby

    Juni 17, 2025

    Dreiecksbetrug: Warum dein Online-Verkauf schnell zum Albtraum werden kann

    Juni 17, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.