BGH-Urteil zu Negativzinsen: Banken müssen Rückzahlungen für Verwahrentgelte prüfen
Lange Zeit verlangten Banken von ihren Kunden Gebühren für das Halten von Guthaben – sogenannte Negativzinsen oder Verwahrentgelte. Diese Praxis wurde vielfach kritisiert, da sie dem eigentlichen Zweck eines Sparkontos widersprach. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Solche Gebühren sind unzulässig. Welche Konsequenzen hat das Urteil für Bankkunden, und wie können sie ihr Geld zurückfordern?
Warum wurden Negativzinsen erhoben?
Seit 2014 führte die Europäische Zentralbank (EZB) Strafzinsen für Banken ein, wenn sie übermäßige Einlagen bei der Zentralbank hielten. Um diese Kosten weiterzugeben, führten viele Banken Verwahrentgelte ein. Anfangs betraf dies nur Unternehmen oder wohlhabende Privatkunden, doch später wurden auch normale Sparer zur Kasse gebeten. Erst als die EZB 2022 die Negativzinsen abschaffte, beendeten die meisten Banken diese Praxis.
BGH erklärt Verwahrentgelte für unzulässig
Am 4. Februar 2025 entschied der Bundesgerichtshof in mehreren Verfahren (Az.: XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23, XI ZR 183/23), dass Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten gegen geltendes Recht verstoßen. Verbraucherschutzorganisationen hatten gegen Banken geklagt, die entsprechende Gebühren erhoben hatten.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass Banken Kundeneinlagen nicht durch zusätzliche Gebühren schmälern dürfen. Dies widerspreche dem Grundgedanken eines Sparvertrags. Der Bundesgerichtshof hat auch entschieden, dass Negativzinsen auf Girokonten grundsätzlich zulässig sind, sofern die entsprechenden Klauseln transparent und verständlich formuliert sind.
Wer ist betroffen?
Nach Angaben von Finanzportalen hatten im Jahr 2022 rund 455 Banken in Deutschland Verwahrentgelte eingeführt, die sich häufig an den Strafzinsen der EZB orientierten. Eine Umfrage zeigte, dass etwa jeder achte Bankkunde Negativzinsen gezahlt hat. Besonders betroffen waren Menschen mit höheren Einlagen, doch auch Kunden mit geringen Guthaben mussten teilweise Verwahrentgelte (Negativzinsen) entrichten.
Jetzt handeln: Rückforderung prüfen
Betroffene Verbraucher müssen aber selbst aktiv werden, um zu Unrecht gezahlte Verwahrentgelte zurückzufordern. Eine automatische Rückzahlung durch die Banken erfolgt nicht.
- Rückforderung bei der Bank stellen: Fordern Sie die gezahlten Verwahrentgelte schriftlich zurück.
- Verjährungsfrist beachten: In vielen Fällen könnten Ansprüche bereitsEnde 2025 verjähren, wenn der Anspruch z.B. bereits im Jahr 2022 entstanden ist.
- Rechtliche Unterstützung einholen: Falls die Banken sich weigern beraten wie Sie gerne und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Fazit: Verbraucher sollten ihre Ansprüche prüfen
Das Urteil des BGH schafft Klarheit: Banken durften keine Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten erheben. Betroffene sollten nun aktiv werden und prüfen, ob eine Rückforderung möglich ist. Auch Sparer mit alten Prämiensparverträgen sollten ihre Zinsberechnungen nachprüfen lassen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Erstberatung und lassen Sie sich individuell beraten.