Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    DHDL: Ungewöhnliches Sextoy Soll Masturbinen Revolutioneren

    September 15, 2025

    Dhdl-Deal Mit Lena Gercke: Soläufftesfürnallu-Grunder & Ihre FRUNTGGUMMIS

    September 15, 2025

    Studien zur Energiewende: Erneuerbare billiger als Gas

    September 15, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » BGH schiebt Riegel vor exzessiven Missbrauch der Verwirkung
    Rechtsformen

    BGH schiebt Riegel vor exzessiven Missbrauch der Verwirkung

    adminBy adminJuni 9, 2025Keine Kommentare5 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    Viele Menschen besitzen sie: Lebens- oder Rentenversicherungen, die vor Jahren abgeschlossen wurden und sich als teure und unrentable Geldanlage entpuppt haben. Eine Kündigung ist oft mit hohen finanziellen Verlusten verbunden. Doch es gibt einen Ausweg, den viele nicht kennen: den „ewigen Widerrufsjoker“. Ein relativ aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wirkt sich stärkend auf  die Rechte der Verbraucher aus.

    Was ist der „Widerrufsjoker“ und für wen ist er interessant?

    Das Prinzip des Widerrufsjokers ist einfach erklärt: Wenn Sie als Verbraucher einen Versicherungsvertrag abschließen, muss der Versicherer Sie korrekt und unmissverständlich über Ihr Widerrufsrecht belehren. Ist diese Belehrung fehlerhaft – was bei unzähligen Verträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, der Fall war – beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist schlichtweg nie zu laufen. Die Folge: Sie können dem Vertrag potenziell „ewig“ widersprechen, selbst wenn dieser schon Jahre oder Jahrzehnte läuft oder sogar bereits gekündigt wurde.

    Der finanzielle Vorteil des Widerspruchs gegenüber der Kündigung ist enorm:

    • Bei einer Kündigung erhalten Sie lediglich den sogenannten Rückkaufswert. Dieser liegt oft weit unter der Summe Ihrer eingezahlten Beiträge, da der Versicherer hohe Abschluss- und Verwaltungskosten abzieht.

    • Bei einem erfolgreichen Widerspruch wird der Vertrag rückabgewickelt. Das bedeutet, der Versicherer muss Ihnen grundsätzlich alle eingezahlten Prämien erstatten. Zusätzlich steht Ihnen eine Nutzungsentschädigung auf Ihre Sparanteile zu, also eine Art Verzinsung. Lediglich die Kosten für den genossenen Versicherungsschutz (z. B. für ein Todesfallrisiko) darf der Versicherer einbehalten. In den meisten Fällen ist das Ergebnis für den Kunden wirtschaftlich deutlich besser als eine Kündigung.

    Das Argument der „Verwirkung“ und was der BGH dazu sagt

    Versicherungsunternehmen wehren sich natürlich gegen die finanziell schmerzhaften Widersprüche. Ihr häufigstes und schärfstes Schwert war bisher der Einwand der Verwirkung.

    Was bedeutet „Verwirkung“?

    Juristisch ausgedrückt liegt eine Verwirkung vor, wenn jemand sein Recht über einen langen Zeitraum nicht ausübt (Zeitmoment) und der Vertragspartner aufgrund eines bestimmten Verhaltens darauf vertrauen durfte, dass dieses Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend gemacht wird (Umstandsmoment).

    Versicherer argumentierten also: „Sehr geehrter Kunde, Sie haben den Vertrag über 15 Jahre lang bedient, Beiträge erhöht, Fonds umgeschichtet und sogar schon Geld entnommen. Damit haben Sie gezeigt, dass Sie mit dem Vertrag einverstanden sind. Ihr Widerspruchsrecht ist verwirkt!“

    Aktuelles BGH-Urteil stärkt Verbraucher massiv (Urteil vom 18.12.2024, Az. IV ZR 368/21)

    In einer relativ neuen  Entscheidung hat der Bundesgerichtshof dieser Argumentation der Versicherer jedoch enge Grenzen gesetzt und die Position der Versicherungsnehmer deutlich gestärkt. In dem verhandelten Fall hatte ein Kunde vier Rentenversicherungsverträge aus dem Jahr 2007 abgeschlossen. Über die Jahre hinweg hatte er aktiv am Vertragsleben teilgenommen: Er änderte mehrfach die Prämien, schichtete Fonds um, leistete Sonderzahlungen und nahm sogar Teilauszahlungen in Anspruch. Schließlich kündigte er die Verträge im Jahr 2018 und erhielt die Rückkaufswerte. Erst fast zwei Jahre später, im April 2020, erklärte er den Widerspruch. 

    Der Versicherer und die Vorinstanzen sahen das Widerspruchsrecht als verwirkt an. Der BGH widersprach dem jedoch klar und deutlich. Die Kernaussagen des Urteils sind für Millionen von Versicherungsnehmern von großer Bedeutung:

    1. Eine Kündigung allein führt nicht zur Verwirkung: Der BGH stellt klar, dass ein Versicherungsnehmer, der nicht korrekt über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde, keine faire Wahl zwischen Kündigung und Widerspruch hatte.  Aus der Kündigung allein kann der Versicherer daher nicht ableiten, der Kunde werde keine weiteren Ansprüche – wie eben die aus einem Widerspruch – mehr geltend machen. 

    2. Normale Vertragsaktivitäten sind kein Vertrauensbeweis: Der BGH hat eine ganze Reihe von Handlungen, die Versicherer als Beweis für den Bindungswillen des Kunden ansahen, als normale Vertragsdurchführung eingestuft.  Solche Handlungen rechtfertigen in der Regel keine Annahme der Verwirkung. Dazu zählen ausdrücklich:

    • Sonderzahlungen und Zuzahlungen 

    • Vom Kunden veranlasste Beitragserhöhungen oder -senkungen 

    • Umschichtungen von Fonds bei fondsgebundenen Policen 

    • Die Inanspruchnahme von Teilauszahlungen 

    • Selbst eine spezifische Vertragsänderung, wie hier der Ausschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, wertete der BGH nicht als einen Umstand, der den Kunden an einem späteren Widerspruch hindern würde. 

    Der BGH betont, dass die Geltendmachung des Widerspruchsrechts nur bei „besonders gravierenden Umständen“ des Einzelfalls treuwidrig sein kann. Die Hürden dafür liegen nach diesem Urteil extrem hoch. Die bloße, auch aktive, jahrelange Durchführung eines Vertrages reicht dafür nicht aus.

    Was bedeutet das für den  Versicherungsnehmer?

    Dieses Urteil ist eine gute Nachricht für alle, die eine Lebens- oder Rentenversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben. Die Chancen, sich auch heute noch erfolgreich von einem unliebsamen Vertrag zu lösen und dabei mehr Geld zurückzuerhalten als bei einer Kündigung, sind erheblich gestiegen.

    Unsere Praxistipps:

    • Suchen Sie Ihre Unterlagen: Kramen Sie Ihre alten Versicherungsverträge aus dem genannten Zeitraum heraus.

    • Nicht vorschnell kündigen: Bevor Sie eine Kündigung aussprechen, sollten Sie immer die Möglichkeit eines Widerspruchs prüfen lassen.

    • Lassen Sie Ihre Belehrung prüfen: Ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, kann nur ein Experte beurteilen. Die Fehler sind oft für Laien nicht erkennbar.

    Die Prüfung und Durchsetzung des Widerspruchsrechts ist juristisch anspruchsvoll. Es müssen Fristen beachtet und Ansprüche korrekt beziffert werden.

    Bei versicherungsrechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere bei der komplexen Prüfung und Durchsetzung des Widerspruchsrechts, ist die Expertise eines spezialisierten Rechtsanwalts unerlässlich. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen gerne zur Seite, um Ihre Ansprüche zu prüfen und Sie bei der Lösung von Problemen zu unterstützen.



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleDer Joker für Ihre alte Lebensversicherung – Neues BGH-Urteil stärkt Verbraucher
    Next Article Verteidigung gegen gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) – Was droht und wie Sie sich gegen eine Anzeige schützen
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    Markenrechtliche Abmahnung durch Louis Vuitton Malletier (Handtaschen- Fälschungen)

    Juli 15, 2025
    Rechtsformen

    FernUSG auch auf Unternehmer anwendbar

    Juli 15, 2025
    Rechtsformen

    So gelingt die rechtssichere Vereinsgründung – bundesweite anwaltliche Begleitung

    Juli 15, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202512 Views

    Sagt Maschmeyer Zu Merz: So Geht Wirbel

    April 2, 20259 Views

    Verteidigung: Die 8 wichtigsten Defense-Startups aus Deutschland

    März 19, 20258 Views
    Latest Reviews
    Cashflow

    DHDL: Ungewöhnliches Sextoy Soll Masturbinen Revolutioneren

    adminSeptember 15, 2025
    Cashflow

    Dhdl-Deal Mit Lena Gercke: Soläufftesfürnallu-Grunder & Ihre FRUNTGGUMMIS

    adminSeptember 15, 2025
    Cashflow

    „Nur teure symbolpolitik”: 1komma5 ° -greunreberreiches energiepolitik

    adminSeptember 15, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202512 Views

    Sagt Maschmeyer Zu Merz: So Geht Wirbel

    April 2, 20259 Views

    Verteidigung: Die 8 wichtigsten Defense-Startups aus Deutschland

    März 19, 20258 Views
    Unsere Auswahl

    DHDL: Ungewöhnliches Sextoy Soll Masturbinen Revolutioneren

    September 15, 2025

    Dhdl-Deal Mit Lena Gercke: Soläufftesfürnallu-Grunder & Ihre FRUNTGGUMMIS

    September 15, 2025

    Studien zur Energiewende: Erneuerbare billiger als Gas

    September 15, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.