Sie sind gerade vollkommen durch den Wind, da Sie von der Affäre Ihres Partners/Ihrer Partnerin während der Kur erfahren haben. Vielleicht haben Sie auch ein Trennungsschreiben erhalten. Einen Lebewohlbrief. Sie wurden darin nicht mehr mit „Liebe/r“ und Ihrem Vornamen angeredet, sondern über dem Text steht nur ein „Hallo“. Wenn überhaupt. Nach vielen Jahren Ehe hat sich eine Kur als Todbringer Ihrer Ehe herausgestellt.
Was soll dann noch so ein Text? Sie denken jetzt ohnehin nicht daran, irgendwelche Formulare für die Scheidung oder den Versorgungsausgleich auszufüllen. Vielleicht später. Vielleicht nie. Wenn der/die Andere sich nicht rührt. Eine Trennung ohne Scheidung – womöglich nutzt Ihnen diese mehr als dem/der Partnerin?
Und das Schlimmste wäre jetzt, um sich als Autor interessant zu machen: ein Goethe-Zitat. Weil es so intelligent wirkt. Eine Auswahl gäbe es davon zum Thema Kuren: „Die Kranken sind wie Schwamm und Zunder – ein neuer Arzt tut immer Wunder.“ Ja, und leider lernen viele Deutsche während der Reha auch einen neuen Freund/eine neue Freundin kennen, und wähnen sich im zweiten Frühling.
Aber Schluss mit schlechten Reimen – falls Sie diesen Text später einmal lesen wollen und jetzt nicht, machen Sie eines der folgenden Dinge:
- Speichern Sie die URL dieses Artikels als Lesezeichen,
- Klicken Sie kurz auf diesen Link zum Anbieter scheidung.de, der kostenlose Kostenvoranschläge für Scheidungen erstellt (dann finden Sie den Link im Verlauf wieder),
- oder machen Sie Ihr Handy ruhig aus, aber die Browser-App nicht zu. Dann sehen wir uns noch einmal wieder.
Mann/Frau nach der Reha völlig verändert
Im besten Fall haben Sie Ihre/n baldigen Ex überhaupt noch einmal gesehen, nachdem die Kur vorbei vor. „Nur“ um festzustellen, dass sich eigentlich alles um 180 Grad gedreht hat. Das bezieht sich in erster Linie aufs Verhalten:
- Der Partner wirkt emotional zurückhaltender oder reagiert gereizter als üblich.
- Alternativ zeigt er oder sie vielleicht auch plötzlich übertriebene Fürsorge oder Freundlichkeit, was eine Art „Kompensation“ sein könnte.
- Die emotionale Offenheit nimmt ab, und Gespräche über persönliche Themen oder Probleme werden vermieden.
Oder es kam gleich der harte Cut (zumindest ehrlich und ohne Herumzudrucksen): „Ich habe eine/n Neue/n. Mit uns ist es aus.“ Getrennte Betten, getrennte Wohnungen. Die Message ist die gleiche, und ob Ihnen nun die eine oder andere Art und Weise lieber ist, wie Sie es erfahren: Sie fühlen sich hintergangen.
Wie war die Situation vor der Reha?
Ob es jetzt darauf hinauslaufen soll, zu ermitteln, ob der Kurschatten des Partners nicht nur das Ende eines ohnehin schon angelaufenen Beziehungsdramas war, dessen Ende so oder so unaufhaltsam war? (Ja, vielleicht?) – Nein danke. Diesen Abschnitt kann der Anwalt sich sparen. + Und auch, warum der Partner überhaupt zur Kur gefahren ist, wenn er es vielleicht gar nicht musste. Warnzeichen usw. Egal, egal, egal.
Sie interessiert: Was steht Ihnen jetzt zu? Wie viel können Sie „behalten“? Okay:
Was steht Ihnen jetzt zu? Wie viel können Sie von den gemeinsamen Gütern der Ehe behalten?
Einfache Antwort: Ehen sind verschieden, und auch das, was Partner dort hineingesteckt haben und mit welchem Kapital sie gestartet waren einst. Haben Sie keinen Ehevertrag, leben Sie normalerweise in der Zugewinngemeinschaft, in der das, was Sie zusammen während der Ehe dazugewonnen haben, zu gleichen Teilen teilen. Es gibt davon Ausnahmen (Erbschaft, bestimmte Schulden), und zig Tipps, wenn Sie oder der Partner ein Unternehmen haben – können Sie alles nachlesen.
Wichtig ist das Hier und Jetzt: Sie befinden sich, nachdem der Partner eventuell schon die Trennung offiziell gemacht hat, im Trennungsjahr. Sie können während dieser 12 Monate die Weichen stellen, um mit einer möglichst guten Bilanz aus dem ganzen „Dilemma“ rauszugehen. Sie können das ganze auch auf sich zukommen lassen. Aber Aktivität zahlt sich meist aus bei einer Scheidung, die der andere erkennbar auch will oder sogar initiiert hat.
Wie will der andere die Scheidung? Blutig oder medium-rare?
Wie will jemand sein Steak im Restaurant? Blutig, halb durch, oder zart? So mag das klingen. Und es ist kein allzu ferner Vergleich. Gemeint ist zunächst die Frage dahingehend, ob der andere an Lösungen mitarbeitet. Lösungen, die beiden Partnern ein Mehr an Geld bringen, und nicht durch Streit beide nur verlieren.
Was heißt das, verlieren? Geld verlieren. Geld, das Sie später einmal für andere Dinge brauchen könnten. Das Geld geht dann flöten, wenn sich beide je 1 Anwalt nehmen und diese Anwälte dann zu jeder Scheidungsfolge Schriftsätze austauschen (müssen), um der jeweiligen Gegenseite verhärtete Positionen zu erläutern. So kostet eine Scheidung, bevor Sie überhaupt einmal das Gericht von nahem gesehen haben, oft schon Tausende Euro.
Einigkeit kommt dabei auch nicht über Nacht. Genauso wenig wie ein Frieden. You have to work peace. Auch wenn es nicht unbedingt der klassische Frieden ist, den Sie brauchen, sondern nur ein Bündel Kompromisse. Der Frieden kommt meist erst mit etwas zeitlichem Abstand, nach der Scheidung. Erst jener mit sich. Und dann der zum/zur Ex.
Worüber muss man sich einig werden, und geht das auch „unter der Hand“?
Haben Sie keine minderjährigen Kinder, sollten Sie eine Vereinbarung treffen über
- nachehelichen Unterhalt,
- die Aufteilung der Scheidungskosten (insbesondere, wenn nur 1 Partner einen Anwalt nimmt und nicht beide),
- die Verteilung des Vermögens,
- die Verteilung der Rentenpunkte,
- die Zukunft Ihrer Ehewohnung oder der Eigentumsimmobilie.
Sie können dabei herrliche Einigungen erzielen, sie auf Papier niederschreiben und gar bei einem Glas Sekt begießen – und hoffen, dass der andere sich hinterher daran hält. Es nutzt nur nichts, wenn er es nicht tut. Was also tun?
Fragen, die Immobilien und den Versorgungsausgleich betreffen (zum Beispiel ein Verzicht darauf, Rentenpunkte zu teilen), müssen ohnehin von einem Notar abgesegnet werden. Dann können Sie da auch gleich den Rest der Beschlüsse untereinander beglaubigen lassen. Die Aufstellung der Vereinbarung vorab kann Ihr Anwalt übernehmen – diese wird dann Scheidungsfolgenvereinbarung genannt und ist das A&O der einvernehmlichen Scheidung.
Und noch etwas ist an dieser einvernehmlichen Scheidung interessant:
„Begleiten Sie mich zum Scheidungstermin, treffen wir uns vor dem Saal?“ – „Nein.“
„Was? Wieso nicht? Sie sind doch mein Anwalt?“ Keine Angst. Der Anwalt kommt. Nur kommt er heutzutage nicht mehr notwendigerweise zum Gericht, sondern nimmt – genau wie auch Sie und Ihr Partner – an einer Videokonferenz teil. Ja, richtig gehört:
„Sie wurden zu folgender Sitzung eingeladen. Drücken Sie TEILNEHMEN, um sich zu verbinden.“
Natürlich ist noch nicht jedes Gericht so weit, es unterscheidet sich von Stadt zu Stadt nach technischen Möglichkeiten. Einvernehmliche Scheidungen handeln Gerichte aber gern auf Antrag per Videoschalte ab – insbesondere, wenn Sie dem Gericht keine Gelegenheit zu zweifeln geben, dass irgendein Punkt noch offen wäre, derer wegen der/die Vorsitzende Ihnen beiden einmal gerne doch live ins Gesicht schauen würde.
Schließlich spart auch das Gericht Zeit und Aufwand, wenn es mehrere solcher Termine schnell hintereinander abwickeln kann. Fragen Sie bei uns nach, wie die Chancen auf eine komplette Online-Scheidung bei Ihnen stünden, und wickeln Sie den gesamten Schriftverkehr mit uns sowieso per E-Mail, Scan und WhatsApp ab.
Was brauchen Sie jetzt, um etwas glücklicher zu werden?
Es freut uns ja bereits, dass Sie nach einer etwaigen Leseunterbrechung doch noch bis hierhin weitergescrollt haben. Um sich nach dem Immer-noch-Schock wieder etwas zurechtzufinden, schlagen Sie einmal mit uns die Straßenkarte der Scheidung auf. Sehen Sie sich unverbindlich an,
- wie viel was kosten würde,
- was Sie wo ausfüllen müssten,
- und wo Sie hinmüssten?
1 Wo wäre Ihre Scheidung?
Finden Sie es heraus mit diesem Zuständigkeitsrechner. Wohnen beide Partner in verschiedenen Städten, macht das einen Scheidungstermin online wahrscheinlicher.
2 Wie viel würde Ihre Scheidung kosten?
Fordern Sie hier einen kostenlosen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung an. Sie erfahren auch im Ergebnis, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hätten.
3 Was müssten Sie alles für Angaben machen, um Ihre Scheidung zu beantragen?
Hier würde es zum Online-Scheidungsantrag gehen. Sie können diesen, wenn Sie sich sicher sind, gern auch ausfüllen. Das Ganze geht auch per WhatsApp.
4 Sie möchten erst einmal nur wissen, wie viel Unterhalt Sie zahlen oder erhalten würden?
Dann gibt es hier den Antrag auf Unterhaltsberechnung. Auch dieser ist kostenfrei, da Sie in Folge dessen erst einmal die Kostenhöhe erfahren.
5 Senden Sie uns gern auch zunächst eine Nachricht
Ansonsten können Sie uns über das untenstehende Kontaktformular kostenfrei Ihre Nachricht senden mit Fragen, über die Sie grübeln und ad hoc einfach keine Antwort finden. Das freundliche Team der iurFRIEND Kanzlei freut sich auf Ihre Nachricht!