Stuttgart, den 16. Juni 2025
⚠️ Warnung vor WhatsApp-Gruppen „TA 161 – Top-Trades im Fokus“ und „B16-Wegbereiter Program – VIP Exclusive“ sowie der betrügerischen App „AllyCore“ / „Kursrakete“
Stuttgart, 16. Juni 2025
Immer mehr Anleger melden sich mit gleichlautenden Erfahrungen zu WhatsApp-Gruppen, in denen zunächst mit kostenlosen Aktientipps und Börsenanalysen geworben wird.
Später werden die Gruppenmitglieder aufgefordert, in externe Apps wie „Kursrakete“ oder „AllyCore“ zu investieren. Die Gewinne sollen sich dabei durch „Blockhandelsstrategien“ oder geheime IPOs täglich steigern – angeblich betreut durch einen gewissen „Prof. Elliot Carson“ und eine „Assistentin Charlotte“.
Zahlreiche Geschädigte berichten von WhatsApp-Gruppen wie „TA 161 – Top-Trades im Fokus“, „B16-Wegbereiter Program – VIP Exclusive“ oder ähnlich benannten Kanälen, in denen zunächst mit kostenlosen Börsentipps und vermeintlichem Expertenwissen geworben wird. Über angeblich exklusive Apps wie „Kursrakete“ oder „AllyCore“ sollen dann hochprofitable Investments in sogenannte „Blockhandelsstrategien“ oder IPO-Vorzugstransaktionen möglich sein.
Mittlerweile verdichten sich die Hinweise, dass es sich – wie in zahlreichen parallelen Fällen – um eine professionell organisierte Betrugsmasche handelt, bei der reale Auszahlungen am Ende vollständig ausbleiben.
Parallelen zu über 130 dokumentierten Fällen bundesweit
Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart, warnt:
„Die Täter arbeiten mit identischen Mustern: echte Apps, scheinbar reale Kurserfolge, dann massive Nachforderungen – und am Ende keine Auszahlung. Wer in Gruppen wie ‚Kursrakete‘, ‚VIP Exclusive‘ oder über Apps wie ‚AllyCore‘ investiert hat, sollte sofort handeln.“
In vielen Fällen sind Zahlungen über deutsche Direktbanken (z. B. Trade Republic, DKB) erfolgt – häufig auf Konten bei Easy Payment (Spanien) oder ähnlichen FinTechs, bei denen Verdachtsmomente hinsichtlich der Kontoeröffnung und Geldwäscheprüfung bestehen.
❗ Typische Merkmale der Masche:
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Kommunikation ausschließlich über WhatsApp
(u. a. durch angebliche Börsenexperten und Analysten mit Namen wie „Jason Wang“ oder „Anna Li“) -
Versprechen hoher täglicher Gewinne, z. B. durch Blockhandel oder IPO-Deals auf NASDAQ
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Zahlungsabwicklung erneut über Easy Payment and Finance E.P., S.A. (Madrid, Spanien)
→ auffällig häufig genutzte Empfängerbank in ähnlich gelagerten Betrugsfällen -
App-Download außerhalb offizieller Stores oder über gefälschte Seiten
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Aufforderung zu Nachzahlungen (z. B. angebliche Steuern, Freigabegebühren), sobald Auszahlungen beantragt werden
Klare Anzeichen für Betrug:
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Keine BaFin-Zulassung oder Lizenz für die App oder die Akteure
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Falsche Behauptung einer Verbindung zu bekannten Finanzhäusern
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Zahlungen ins Ausland ohne klaren Zweck oder plausiblen Verwendungszweck
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Keine Möglichkeit der Auszahlung trotz angeblicher Gewinne
Betroffene sollten jetzt handeln:
Rechtsanwalt Kemal Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, betreut über 130 Mandate in WhatsApp-Anlagebetrugsfällen. In vielen Fällen konnten wir durch schnelles Handeln bereits Zahlungen blockieren oder Rückforderungen gegen Banken durchsetzen – insbesondere, wenn Überweisungen erst vor kurzem erfolgt sind.
✅ Kostenfreie Ersteinschätzung möglich
Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung,
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Erhöhte Gefahr durch „Easy Payment“:
Der genannte Zahlungsdienstleister Easy Payment and Finance EP S.A. mit Sitz in Spanien taucht in zahlreichen Betrugsfällen als Empfänger von Anlegergeldern auf. Dabei wird dieselbe IBAN von unterschiedlichen Personen als Zahlungsempfänger verwendet – ein klarer Verstoß gegen geldwäscherechtliche Vorschriften, der auf ein kriminelles Netzwerk hindeutet.
Obwohl es sich formal um ein in Spanien zugelassenes E-Geld-Institut handelt, bestehen erhebliche Zweifel daran, ob die Kontrollen dort ausreichend greifen, um betrügerische Strukturen wirksam zu verhindern.
Wichtig: Gelder sind nicht automatisch verloren – schnelles Handeln entscheidend
Betroffene berichten, dass sie kurz vor der Überweisung standen oder eine Zahlung ausgelöst, aber von der Hausbank noch nicht endgültig freigegeben wurde. Hier besteht unter Umständen noch eine Rückrufmöglichkeit, insbesondere bei:
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Zahlungen, die zwar im Onlinebanking als „ausgeführt“ erscheinen, intern aber von der Bank noch geprüft oder blockiert werden,
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internen Geldwäscheprüfungen, durch die Überweisungen vorübergehend zurückgehalten werden können,
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SEPA-Transfers, die noch nicht endgültig gutgeschrieben wurden.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser rät in diesen Fällen dringend:
„Zeit ist in solchen Situationen der wichtigste Faktor. Wer schnell reagiert, kann unter Umständen die Bank zur Rückhaltung oder Rückbuchung bewegen – auch wenn die Überweisung im System als ausgeführt markiert ist. Wichtig ist, unmittelbar die eigene Hausbank schriftlich zu informieren und auf den Betrugsverdacht hinzuweisen.“
Über 400.000 EUR Schadenssumme gesichert
In den letzten vier Monaten konnten durch die schnelle und gezielte anwaltliche Tätigkeit der Kanzlei Eser LAW mehr als 400.000 EUR an Schadenssummen entweder gesichert oder vollständig blockiert werden.
🔍 Wann ist eine vollständige Blockierung möglich?
➡️ Voraussetzung: Schnelles Handeln nach der Überweisung.
Wenn der Betrug frühzeitig erkannt und innerhalb von Stunden oder eines Tages nach der Überweisung reagiert wird, besteht eine realistische Chance, dass die Hausbank den Betrag noch zurückrufen oder die Empfängerbank die Auszahlung stoppen kann.
Dies funktioniert insbesondere dann, wenn, die Zahlung noch nicht endgültig gutgeschrieben wurde, die Empfängerbank im Ausland kooperiert, die Zahlung über ein SEPA- oder SWIFT-System läuft, bei dem eine Rückrufoption technisch und rechtlich noch möglich ist.
Haftung der kontoführenden Bank bei Zahlung – Chancen aus Sicht der Kanzlei Eser LAW
Erfahrungsgemäß sind die Aussichten auf Schadensersatz oder Rückzahlung bei Direktbanken vergleichsweise hoch, wenn:
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die Zahlung ohne wirksame Autorisierung erfolgt ist (§ 675u BGB), etwa durch Täuschung über den Empfänger,
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oder die Bank ihre Prüfpflichten verletzt hat, insbesondere bei offenkundigen Betrugsstrukturen, bei denen mehrfach Gelder auf dasselbe Konto mit wechselnden Auftraggebern fließen.
Direktbanken unterliegen denselben geldwäscherechtlichen Prüfpflichten wie klassische Filialbanken. Werden Warnsignale übersehen, etwa auffällige Zahlungsempfänger im EU-Ausland mit widersprüchlichen Angaben, kann eine Pflichtverletzung vorliegen.
⚖️ Die Hausbank haftet insbesondere bei … nicht autorisierten Zahlungen → Rückerstattungspflicht (§ 675u BGB) pflichtwidrigem Unterlassen von Warnhinweisen → Schadensersatzpflicht (§ 280 BGB) erkennbarer Betrugsmasche / Identitätsdiebstahl des Empfängers → Aufklärungs- und Prüfpflichten Verstoß gegen Geldwäschegesetz (§ 25h KWG, § 43 GwG) bei Verdachtsanzeigeunterlassung
Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, erklärt:
„In Fällen wie diesen kann die Bank des Kunden oder des Empfängers unter Umständen mithaften. Die Chancen, Zahlungen rückgängig zu machen oder Schadenersatz zu erlangen, stehen bei Direktbanken – sofern schnell reagiert wird – nicht schlecht. Wichtig ist: Zeitnah handeln und alle Vorgänge dokumentieren.“
Vorgehensweise der Kanzlei Eser:
Wir leiten nach wirksamer Mandatierung Sofortmaßnahmen gegen die Hausbanken ein.
Die ersten 24–48 Stunden sind bei Online-Überweisungsbetrug entscheidend. Zahlreiche Banken haben interne Prüfschritte eingebaut (z. B. Verifikationen bei Auslandsüberweisungen), die von einer schnellen Reaktion profitieren können.
Falls bereits ausgeführt leiten wir für unsere Mandanten das sog. SWIFT Recall-Verfahren bei Auslandsüberweisungen ein.
Die Kanzlei Eser prüft weiter sowohl zivilrechtliche Rückforderungsansprüche gegen die Empfänger als auch Schadensersatzansprüche gegen involvierte Zahlungsdienstleister. In mehreren Fällen konnten bereits Rückbuchungen oder Zahlungssperren erreicht werden.
Empfehlungen für Geschädigte:
📌 Rechtsanwalt Eser:
„Wer zu lange zögert, riskiert den Totalverlust. Wir erleben nahezu täglich, dass Opfer aus Scham oder Unsicherheit nicht handeln – das spielt den Tätern in die Hände.“
📍 Die Kanzlei Eser ist bundesweit tätig und vertritt derzeit über 130 Mandanten in gleichgelagerten WhatsApp-Betrugsfällen.
Die Kanzlei Eser LAW wird geleitet von Rechtsanwalt Kemal Eser Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, mit über 21 Jahren Berufserfahrung im Bereich Kapitalanlagerecht, Finanzbetrug und Rückforderungsverfahren gegenüber Banken und Finanzdienstleistern.
„Durch unsere langjährige Tätigkeit, spezialisierte Ausrichtung und prozessuale Erfahrung wissen wir genau, welche Sofortmaßnahmen greifen, welche Banken haftbar gemacht werden können und wie Zahlungen im richtigen Moment gestoppt werden – selbst wenn diese im Onlinebanking bereits als ‚ausgeführt‘ erscheinen“, so Rechtsanwalt Eser.
Das Team der Kanzlei besteht aus spezialisierten Juristen und Sachbearbeitern mit technischer Erfahrung im Bereich digitaler Finanztransaktionen.
Kontakt für Betroffene
Kontakt für geschädigte Anleger:
Kanzlei Eser Law
Lange Straße 51
70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
E-Mail: info@eser-law.de
Web: www.eser-law.de