Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    Louis Vuitton mahnt Anbieter von „Duftzwillingen“ ab – markenrechtliche Risiken ernst nehmen

    Juni 14, 2025

    DHL dreht an der Preisschraube: So viel sollen Pakete und Päckchen ab dem 1. Juli kosten

    Juni 14, 2025

    Was tun bei Erregung öffentlichen Ärgernisses? – Verhaltenstipps für Betroffene und Abenteurer

    Juni 14, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » Bestimmtheit eines Klageantrags auf Überlassung einer Kopie von E-Mails – BAG 27/04/2021 – 2 AZR 342/20
    Rechtsformen

    Bestimmtheit eines Klageantrags auf Überlassung einer Kopie von E-Mails – BAG 27/04/2021 – 2 AZR 342/20

    adminBy adminJuni 13, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    Bestimmtheit eines Klageantrags auf Überlassung einer Kopie von E-Mails – BAG 27/04/2021 – 2 AZR 342/20

    Zusammenfassung RA und Notar Krau

    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.04.2021 – 2 AZR 342/20 betrifft die Frage der Bestimmtheit eines Klageantrags auf Überlassung einer Kopie von E-Mails gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.

    Der Kläger, der im Januar 2019 als Wirtschaftsjurist bei der Beklagten beschäftigt war, verlangte im Rahmen seiner Klage die Überlassung einer Kopie seiner personenbezogenen Daten, die von der Beklagten verarbeitet wurden, einschließlich seiner E-Mails.

    Im Mai 2019 hatte die Beklagte dem Kläger bereits Auskunft über seine personenbezogenen Daten erteilt, woraufhin die Parteien diesen Teil des Rechtsstreits für erledigt erklärten.

    Der Kläger verfolgte jedoch weiter die Erteilung einer Kopie seiner personenbezogenen Daten und E-Mails.

    Das Arbeitsgericht wies die Klage ab, während das Landesarbeitsgericht Niedersachsen die Beklagte teilweise verurteilte, dem Kläger eine Kopie der Daten zu erteilen, die Gegenstand der Auskunft vom 21. Mai 2019 waren, lehnte aber den Antrag auf Überlassung der E-Mails ab.

    Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass der Klageantrag des Klägers nicht hinreichend bestimmt sei, soweit er die Überlassung einer Kopie seines E-Mail-Verkehrs und der E-Mails, die ihn namentlich erwähnen, betrifft.

    Ein solcher Antrag muss so genau sein, dass im Vollstreckungsverfahren unzweifelhaft ist, auf welche E-Mails sich die Verurteilung bezieht.

    Eine bloße Kategorie von E-Mails zu benennen, genügt diesen Anforderungen nicht, da dies im Vollstreckungsverfahren zu Unklarheiten führen würde, ob die Beklagte ihren Verpflichtungen nachgekommen ist.

    Das Gericht wies darauf hin, dass der Kläger, um sein Begehren durchzusetzen, eine Stufenklage hätte erheben sollen.

    Diese Klageform ermöglicht es zunächst, Auskunft über die verarbeiteten E-Mails zu erhalten, bevor im zweiten Schritt eine Kopie der E-Mails verlangt wird.

    Der Klageantrag des Klägers war nicht hinreichend bestimmt, da er lediglich eine abstrakte Kategorie von E-Mails nannte und nicht konkret genug beschrieb, welche E-Mails kopiert werden sollten.

    Das Bundesarbeitsgericht entschied daher, dass die Revision des Klägers unbegründet ist und der Klageantrag in der vorliegenden Form unzulässig sei. Der Kläger habe die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

    Zusammengefasst zeigt das Urteil die Wichtigkeit einer präzisen Formulierung von Klageanträgen, insbesondere bei der Forderung nach Herausgabe von Datenkopien, um eine klare Vollstreckbarkeit der Entscheidung sicherzustellen.

    Bestimmtheit eines Klageantrags auf Überlassung einer Kopie von E-Mails – BAG 27/04/2021 – 2 AZR 342/20



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleMiguel López: Thyssenkrupp-Chef erhält Vertragsverlängerung
    Next Article Deutsche Bahn: „Pünktlichkeit und Verlass!“ – Tanz-Video sorgt für Spott
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    Louis Vuitton mahnt Anbieter von „Duftzwillingen“ ab – markenrechtliche Risiken ernst nehmen

    Juni 14, 2025
    Rechtsformen

    Was tun bei Erregung öffentlichen Ärgernisses? – Verhaltenstipps für Betroffene und Abenteurer

    Juni 14, 2025
    Rechtsformen

    Warnung vor Anlagebetrug über WhatsApp-Gruppe „DAX Vermögensführung 705“ – Falsche Charles-Schwab-App „schwe.de“

    Juni 14, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Byd-Aktie Auf Rekordjagd: Neue Technologie und Europa-StrategieBeflügelndenkurs

    Mai 20, 20255 Views
    Latest Reviews
    Finanzierung

    Peter Thiel: Diesen drei Deutschen gibt der Milliardär Geld fürs Nicht-Studieren

    adminJuni 14, 2025
    Cashflow

    Handelsrepublik: Kunden Melden Probleme bei Steuerklärung

    adminJuni 14, 2025
    Finanzierung

    Gossip & VC-Internas: Wie Fake-Accounts die Startup-Bubble trollen

    adminJuni 13, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Byd-Aktie Auf Rekordjagd: Neue Technologie und Europa-StrategieBeflügelndenkurs

    Mai 20, 20255 Views
    Unsere Auswahl

    Louis Vuitton mahnt Anbieter von „Duftzwillingen“ ab – markenrechtliche Risiken ernst nehmen

    Juni 14, 2025

    DHL dreht an der Preisschraube: So viel sollen Pakete und Päckchen ab dem 1. Juli kosten

    Juni 14, 2025

    Was tun bei Erregung öffentlichen Ärgernisses? – Verhaltenstipps für Betroffene und Abenteurer

    Juni 14, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.