Gelegentlich erreicht mich die Frage, wer der beste Strafverteidiger oder gleich der beste Anwalt überhaupt in Deutschland sei. Aber: Kann man das überhaupt so pauschal sagen? Und wenn nicht – wer ist dann der beste Anwalt für Sie? Ein ausführlicher Ratgeber zur Einordnung einer besonders wichtigen Entscheidung.
1. Was macht einen guten Strafverteidiger aus?
Um zu klären, welcher Strafverteidiger als der Beste für Sie in Betracht kommt, sollte man zunächst einmal erötern, was einen guten Strafrechtler überhaupt ausmacht.
Wichtig ist die Spezialisierung. Ist Ihr Anwalt Fachanwalt für Strafrecht und ausschließlich in diesem Bereich tätig? Hat er Tätigkeitsschwerpunkte und weitergehende Qualifikationen? Bringt er neben Fachwissen und Erfahrung auch die entsprechenden menschlichen Eigenschaften mit? Diese sind: Eloquenz und Durchsetzungsvermögen im Gerichtssaal, Einfühlungsvermögen, Geduld und Empathie dem Mandanten gegenüber, Ruhe, Gelassenheit und Lösungsbereitschaft in der Bearbeitung des Falles. Wer diese Eigenschaften vereint, belastbar, flexibel und am ungefilterten Leben interessiert ist, der ist ein guter Strafverteidiger und wird auch zu den besten zählen. Nur: Wie erkennen Sie den? Weil alle von ihm sprechen oder Sie ihn gestern erst wieder dreimal auf Tic-Toc gesehen haben?
2. Zum Mythos des Staranwalts
Zunächst einmal: Die Fragestellung „Wer ist der beste Anwalt?“ ist absoluter Schwachsinn. Es gibt mit Sicherheit nicht den besten Anwalt in Deutschland, erst Recht nicht für alle Rechtsgebiete. Auch verbietet es sich prinzipiell den Begriff Star-Anwalt zu benutzen, es gibt schließlich auch keinen Star-Richter, genauso wenig wie es im Übrigen einen Star-Kassierer gibt, weil dieser die Waren beindruckend schnell scannt, oder einen Star-Busfahrer, weil dieser so toll und pünktlich fährt (aber vielleicht dann, wenn er besonders cool grüßt? Ich oute mich hier jedenfalls als Fan von Michel Schwartz). Es gibt Anwälte, die Stars vertreten und solche, die vielleicht nur deshalb berühmt geworden sind, weil sie neben ihrem Hauptberuf auch noch andere Tätigkeiten ausüben, die sie bekannt machen.
Dies sollte man als potentieller Mandant treffsicher voneinander unterscheiden können, bevor man sich auf die Suche macht. Klar und nur menschlich ist, dass man sich den bestmöglichen Anwalt wünscht – gerade und insbesondere als Betroffener in einem Strafverfahren geht es schließlich um die eigene Zukunft. Es spricht nichts dagegen, hiernach zu googeln, Marktforschungsinstitute nach Listungen zu befragen und sich dabei einschlägige Namen auch gerne zu notieren. Gewiss gibt es einige sehr bekannte und auch einige äußerst brillante Strafverteidiger (und sicherlich auch eine beachtliche Schnittmenge zwischen diesen beiden Gruppen), mit deren Wahl man nicht besonders viel falsch machen kann, auch wenn deren Dienste besonders teuer sind. Dies sollte aber allenfalls der erste von mehreren Schritten bei der Auswahl gewesen sein.
3. Wie wähle ich meinen Strafverteidiger?
Es gibt eigentlich in jeder größeren Stadt nicht nur einen, sondern zumindest eine Handvoll Anwälte, die Ihr Anliegen optimal werden lösen können. Eine Vorauswahl vom Hörensagen oder durch Googeln (siehe oben) zu treffen, ist hier sicherlich sinnvoll. Danach sollte man aber nicht auf den Erstbesten vertrauen, sondern noch einmal genauer hinschauen. Hier die abschließende Auswahl an Kriterien:
📚Theoretische Qualifikationen 📚
- Zunächst einmal macht es durchaus- gerade im Papier- und Formularland Deutschland – Sinn, auf Qualifikationen und Erfahrungen zu schauen. Ein erster Indikator sind hervorragende Abschlüsse (=Prädikatsexamina) und abgeschlossene Promotionen (= Doktortitel), die zumindest einmal die Chancen erhöhen, nicht den allerdümmsten Juristen zu engagieren. Solche Errungenschaften und Titel sind gewiss zu honorieren, aber bestenfalls nur einer von mehreren Indikatoren für den Erfolg. Die Leistungen im Studium mögen beachtenswert gewesen sein – sie belegen letztlich aber nur, eine Handvoll Prüfungen in der Ausbildung gut bestanden zu haben und sagen damit noch absolut nichts darüber aus, wie gut der Anwalt im Gerichtssaal agiert und wie er als Persönlichkeit auftritt. Menschenkenner, der die Strippen zieht – oder bloß bücherlesender „Fachidiot“ ohne Sozialkompetenz?
- Noch weniger Aussagekraft haben in der Regel Doktortitel: Sie belegen in erster Linie die (beachtenswerte!) Leidensfähigkeit ihrer Träger, sich oftmals über Jahre intensiv wissenschaftlich mit einem einzigen bestimmten Thema auseinandergesetzt zu haben und dabei zum Schluss in einem selbstgeschriebenen Buch (sog. Dissertation) neue akademische Erkenntnisse und Ansätze für manchmal erst selbst ausgedachte Probleme zu präsentieren. Auch das hat mit Anwaltstätigkeit erstmal gar nichts zu tun, sondern ist in erster Linie dann interessant, wenn man akademisch tätig bleiben, also Universitäts-Professor werden will. Und natürlich macht es ohne Frage viel her und liest sich freilich schön, sich Doktor nennen zu dürfen, auch wenn man damit nicht gleich ein Arzt ist.
- Machen Sie sich vor der Auswahl daher – wenn es doch unbedingt der Dr. jur. sein soll – bitte noch die Mühe und schauen Sie, zu welchem Thema genau promoviert wurde: Zu einem absoluten fachfremden Bereich („Der Abfallbegriff im Lichte des Prinzips der Abfallvermeidung und der Kreislaufwirtschaft“ ist zum Beispiel eine juristisch sicherlich hoch anspruchsvolle Arbeit, hat aber keinerlei Berührungspunkte zum Strafrecht)? Möglicherweise zu einem strafrechtlich sehr interessanten, aber bloß fiktivem Thema, wie etwa dem Rechtswesen in Harry Potter (ich oute mich wiederum als Fan der Buchreihe)? Oder vielleicht doch zur dezidierten Auseinandersetzung mit der Untreuestrafbarkeit von Aufsichtsräten einer Aktiengesellschaft (sehr lesenswerte Arbeit hierzu von Roman Poseck)? Wenn Sie selbst strafrechtliche Probleme in diesem Bereich haben und sich sodann an einen Juristen wenden, der jahrelang zu diesem Thema geforscht hat, können Sie sich an ihn – da lehne ich mich wohl nicht allzu weit aus dem Fenster – vorbehaltlos wenden und dürfen dabei davon ausgehen, dass er in Ihrem Fall möglicherweise einen kaum einholbaren Wissensvorsprung gegenüber anderen Anwälten hat und zudem bereits aus akademischen Interesse für das Thema und Ihren Fall brennen wird.
Von diesen absoluten Ausnahmefällen einmal abgesehen wird Ihnen ein Doktor vor Gericht aber wohl eher seltener einen zählbaren Mehrwert bringen und auch nicht vor dem Herzstillstand retten können – schaden wird er Ihnen sicherlich aber auch nicht.
🤹 Praktische Qualifikationen🤹🏻
- Bei der richtigen Auswahl spielt es im Ergebnis die weitaus größere Rolle, einen Praktiker auszuwählen, der sich in seinem Fach gut auskennt. Ein außerordentlich guter Indikator ist es, sich hier nach einem Fachanwalt für Strafrecht umzuschauen. Ein Fachanwaltstitel ist vom Lernaufwand zwar nicht im Ansatz mit guten Examensergebnissen oder gar einer Promotion zu vergleichen – sie gibt Ihnen indes die Garantie, nicht an einen absoluten Anfänger zu geraten (Voraussetzung derzeit mindestens dreijährige Berufserfahrung) sondern an einen einigermaßen erfahrenen Anwalt, der sich in der Vergangenheit ausgiebig mit seinem Fach beschäftigt hat (mehrere fachspezifische schriftliche Prüfungen müssen bestanden worden sein) und auch weiterhin beschäftigt (zum Erhalt des Fachanwaltstitels muss man sich über 15 Zeitstunden im Jahr über fachrelevante Themen fortbilden und dieses gegenüber der Rechtsanwaltskammer auch nachweisen). Zudem – und dies mag fast noch wichtiger sein – können Sie sich durch den Fachanwaltstitel sicher sein, dass Ihr Anwalt in seinem Gebiet nicht nur Bücher gelesen und Prüfungen geschrieben, sondern auch viele Fälle bearbeitet hat. Weitere Voraussetzung sind nämlich je nach Fachanwaltstitel eine bestimmte Anzahl von Fällen in verschieden Aspekten des jeweiligen Rechtsgebietes.
- Auch für das Thema Fachanwalt gilt zwar, dass Sie den Leuten nicht in den Kopf schauen können und direkt wissen, was dieser tatsächlich auf dem Kasten hat; dies ist aber bei dem Kauf eines guten Computers nicht anders. Soll heißen: Auch beim Kauf eines iMacs wissen Sie vor dem Auspacken nicht, ob dieser möglicherweise ein Montagsmodell ist und der Bildschirm ausbleibt – die Wahrscheinlichkeit, dass er aber einfach direkt „läuft“ und Ihre Wünsche erfüllt, ist aber bei weitem höher. Auch wenn er mehr Geld kostet.
- Die Fachanwaltsfortbildung ist ein gutes Abgrenzungsmerkmal, sicherlich aber noch nicht alles. So habe ich bereits mit einer Fachanwältin für Strafrecht zusammengearbeitet, die mangels nennenswerter Kompetenz nicht nur ihren Titel, sondern am besten direkt auch ihre Zulassung komplett abgeben sollte. Genauso gibt es aber brillante Strafverteidiger, die keinen Titel tragen. Aber: Irgendwo muss man bei der Auswahl ja anfangen.
- Was wohl noch wichtiger als jeder Titel ist, ist die tatsächliche Erfahrung. Diese drückt sich zum einen (sicherlich auch aber nicht nur) in der Berufserfahrung aus, zum anderen aber auch, welchen Tätigkeitsschwerpunkt Ihr Anwalt bedient. Macht er einfach „alles“, ist also möglicherweise ein Allrounder in vielen Rechtsgebieten? Dann mag ihm, wenn Sie bereits ein vertrauensvolles Band zu ihm geknüpft haben, sicherlich noch die Verhandlung eines einfach gelagerten Diebstahls oder einer Beleidigung zuzutrauen sein, nicht aber unbedingt die Verteidigung eines komplexen Umfangsverfahrens. Als Gegenbeispiel: Auch wenn Sie Ihren Hausarzt lieben und dieser tatsächlich ein grandioser Mediziner sein mag, vertrauen Sie eine anspruchsvolle Gehirn-OP vermutlich und hoffentlich doch am Ende einer Chirurgin an, die dies jeden Tag macht, und nicht dem Arzt, der eben noch vor Ihnen ein Attest wegen Kopfschmerzen ausgestellt hat und direkt nach Ihnen einen Hustensaft wegen einer Erkältung verschreibt. Auf der sicheren Seite sind Sie was die praktischen Erfahrungen angeht dann, wenn Sie einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen, der ausschließlich im Strafrecht arbeitet und tagein, tagaus nur mit Regelbrüchen zu tun hat.
- Ein weiterer Indikator ist die regelmäßige Veröffentlichung von Fachartikeln: Publiziert Ihr Anwalt in seinem Fachbereich regelmäßig entweder in der wissenschaftlichen Literatur oder aber zumindest für seine Mandanten? Wenn er einige Artikel über Körperverletzung, Sexualstrafrecht, Hausfriedensbruch, Mord und Totschlag, Untersuchungshaft, BtM-Delikte oder die Nebenklage geschrieben hat und vielleicht auch noch, kritisch ohne Scheu, über strafrechtlich relevante, tagesaktuelle Entscheidungen des BGH berichtet, dann scheint er hier einigermaßen fit zu sein und seinen Bereich auch tatsächlich zu „mögen“ (wenn er/sie seine Artikel denn selbst schreibt). Wenn Sie sich die Artikel durchlesen und diese Ihnen gefallen bzw. weiterhelfen, können Sie damit auch direkt eine weitere Entscheidung treffen: Verstehe ich überhaupt, was die Person mir da erklären will? Bleibe ich „wach“? Sagen mir seine Ratschläge zu? Wird hier nur Werbung gemacht? Oftmals kann man nach Lektüre des Textes auch einiges über den Stil der Person herausfinden, welche die Feder führt ✒.
💫Bewertungen💫
- Es wäre eine Lüge zu sagen, dass Bewertungen nichts bedeuten würden – sie sind gerade in der heutigen Zeit der eigentlich maßgebliche Faktor unserer Entscheidungsfindung. Was sagen andere Leute, die bereits Erfahrungen gesammelt haben? Waren in der Vergangenheit insbesondere 🗣️Mund-Zu-Mund-Propaganda 🗣️ und persönliche Empfehlungen entscheidend, sind heute auf Platz 1 wohl die Bewertungen auf Google und anderen Portalen. Auch hier gilt: Dies ist sicherlich nicht alles. Aber eben doch – und wenn auch nur psychologisch – bereits eine ganze Menge. Auch wenn ein Anwalt besonders nett in die Kamera lächelt, einen Doktor- und/oder oder Fachanwaltstitel trägt, werden Sie ihn wahrscheinlich nicht beauftragen, wenn dieser mit haufenweise allenfalls durchschnittlichen oder sogar schlechten Bewertungen aufwartet. Wenn hingegen sich alle zufrieden zeigen und Sie 10 oder mehr positive Bewertungen aufschlagen, genügt Ihnen oftmals bereits die oberflächliche Betrachtung der aufblitzenden ⭐⭐⭐⭐⭐-Sterne, um sich zu sagen: „Überzeugt!“.
- Vom Ansatz sicherlich richtig – jedoch können zu viele gute Bewertungen unter bestimmten Umständen auch Anlass zum Misstrauen sein: Wer nicht nur fünf oder fünfzig, sondern vielleicht ein paar hunderte oder gar tausende ausschließlich exzellente Bewertungen hat, hat sich diese möglicherweise schlichtweg gekauft. Erfahrungsgemäß geben sich die meisten Menschen nämlich nur bei negativen Erfahrungen große Mühe, ihren Unmut in die Welt zu tragen, wohingegen schöne Momente (beispielsweise ein schöner Sommertag am Meer, oder ein Freispruch vor Gericht bei einer Mordanklage) gerne verdrängt werden. Schauen Sie sich daher die Bewertungen auch inhaltlich an und lesen Sie diese gerne genauer, weil Sie hierdurch nicht nur selten Fake-Bewertungen erkennen können, sondern oft auch wertvolle Insides darüber erfahren wie der Anwalt eigentlich „drauf ist“ (und zwar abseits seiner Website, auf der er sich präsentiert oder Werbung macht). Damit wären wir bereits beim nächsten Thema.
🕴🏻Soft-Skills und Auftritt 🕴🏻
- Fortbildungen, Auszeichnungen und Fachwissen zahlen sich nicht aus, wenn Ihr Anwalt Sie nicht ernst nimmt. Es bringt Ihnen persönlich erst einmal nicht viel, wenn Ihr Anwalt in Geld schwimmt und sich auch noch Ihres nimmt. Wichtig ist es, dass er sich darüber hinaus auch die (notwendige) Zeit für Ihr Anliegen nimmt, sich nicht nur um Ihr Problem kümmert, sondern Sie im Vorfeld auch über Lösungsansätze informiert, Ihre Sorgen erkennt und lindert, Ihnen vielleicht auch Illusionen nimmt und sagt was nicht geht, ohne die Fehler nur bei anderen zu suchen. Um es einfach auszudrücken: Sie brauchen jemandem, der Ihnen die Last abnimmt und Ihnen ein gutes Gefühl gibt. Der sich Zeit nimmt. Einigen Mandanten reicht es zur Beruhigung tatsächlich, einem bekannten Anwalt viel Geld in die Hand zu drücken und dann davon auszugehen, dass alles laufen werde. Vielleicht tut es das auch. Andere Menschen brauchen jedoch eine andere Betreuung. Laut oder diplomatisch, ausschweifende Erklärungen oder kurze Worte: Jeder Mandant und auch jeder Anwalt ist anders. Das wichtigste in einem derart intimen Verhältnis wie dem zwischen einem Strafverteidiger und seinem Mandanten ist, dass es schlichtweg „passt“ und man sich vertrauen kann. Keine Lügen, keine Geheimnisse, sondern das Bilden einer Einheit, gewissermaßen eines Teams, sind die Grundpfeiler des bestmöglichen Ergebnisses.
- Und kurz zum Thema Auftritt: Auch hier macht es die Mischung. Wenn Sie beim zehnmaligen Googeln nach dem tollsten Anwalt immer wieder oben in der Werbung die gleichen üblichen verdächtigen Kanzleien sehen, dürfen Sie davon ausgehen, dass diese extrem viel Geld in Werbung investieren. Dies ist keineswegs verwerflich- Anwälte sind Unternehmer, in der freien Wirtschaft tätig und trotz der hoffentlich edlen Gesinnung wie jeder Mensch auf Geld zum Leben angewiesen. Auch zeigt eine professionelle Außendarstellung, dass es einem wirtschaftlich wohl nicht schlecht geht, man also durchaus erfolgreich (=“gut“) ist. Als potentiell Interessierter Mandant sollte man dann aber auch einmal in sich gehen und darüber nachdenken, ob man auch als Mensch und der eigene Fall als Schicksal wahrgenommen wird, oder nur als Banknote.
- Wer hingegen überhaupt keine Werbung macht und einen schlechten (oder gar keinen) Internetauftritt pflegt, sich in verlotterter und faltiger Kleidung zeigt, bildet auch kein Vertrauen beim Mandanten – und auch nicht beim Gericht.
4. Zusammenfassende Empfehlung zum besten Strafverteidiger
Wer sich diesen – zugegebenermaßen dieses Mal nicht ganz kurzen – Artikel vollständig durchgelesen hat, scheint nicht nur ein großes strafrechtliches Problem zu haben, sondern sich auch intensiv mit dessen Lösung zu beschäftigen und sich dabei viele Gedanken zu machen, wer der richtige Mann oder die richtige Frau ist, um die Lösung dieses Problems anzugehen. Für alle, die diesen Artikel nur kurz überflogen haben oder die eine kurze Zusammenfassung benötigen, hier also das Wichtigste in Kürze:
- Treffen Sie eine Vorauswahl nach Qualifikationen, achten Sie dabei insbesondere auf Tätigkeitsschwerpunkte, Fachanwaltstitel und regelmäßige Fachveröffentlichungen
- Achten Sie auf eine gute und seriöse Außendarstellung Ihres Anwalts und riskieren dabei unbedingt auch einen Blick auf seine Website
- Hören Sie sich im Bekannten- und Freundeskreis nach Empfehlungen und Erfahrungen um und achten Sie auf Quantität und Qualität der Bewertungen im Internet – lesen Sie sich diese zumindest aber auch stichprobenartig selbst durch und hinterfragen sie kritisch
- Der persönliche Eindruck ist entscheidend: Sind Sie der Auffassung, dass der Verteidiger, mit dem Sie liebäugeln, die Voraussetzungen mitbringt, um Ihnen entsprechend helfen zu können? Kommen Sie miteinander auch auf einer zwischenmenschlichen Ebene gut zurecht?
Wenn dem so ist, haben Sie den Weg für das optimale Ergebnis im Strafprozess geebnet und den perfekten Strafverteidiger für sich gefunden. Das muss nicht unbedingt ich sein, ist aber sehr gut möglich. Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch zur Einschätzung Ihrer Lage. Ich bin ansässig in Hannover, aber bundesweit für Sie tätig.