Rechtsverletzungen durch beleidigende und unwahre Äußerungen über WhatsApp – rechtliche Einordnung und Handlungsmöglichkeiten
Die Verbreitung von ehrverletzenden, beleidigenden oder unwahren Tatsachenbehauptungen über Kommunikationsdienste wie WhatsApp stellt eine ernstzunehmende Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Juristisch handelt es sich dabei je nach Form und Inhalt um strafbare Handlungen sowie um zivilrechtlich sanktionierbare Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Strafrechtliche Einordnung
Nach deutschem Strafrecht kommen insbesondere folgende Tatbestände in Betracht:
Beleidigung (§ 185 StGB)
Die Beleidigung ist die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung eines anderen, unabhängig davon, ob sie wörtlich, bildlich oder durch Gesten erfolgt. Sie ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, in besonders schweren Fällen auch bis zu fünf Jahren strafbar.
Üble Nachrede (§ 186 StGB)
Wer über eine andere Person eine nicht erweislich wahre Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, sie verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, macht sich strafbar. Die Sanktion reicht bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, bei Verbreitung gegenüber mehreren Personen auch bis zu fünf Jahren.
Verleumdung (§ 187 StGB)
Die Verleumdung ist die vorsätzliche Behauptung oder Verbreitung unwahrer Tatsachen wider besseres Wissen, mit dem Ziel der Rufschädigung. Hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Zivilrechtliche Ansprüche
Neben der strafrechtlichen Verfolgung kann das Opfer auch zivilrechtlich gegen den Äußernden vorgehen:
Unterlassungsanspruch (§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB)
Zur Abwehr zukünftiger Rechtsverletzungen kann im Wege der einstweiligen Verfügung oder Klage die Unterlassung der Äußerungen verlangt werden.
Widerruf und Gegendarstellung
Der Betroffene kann verlangen, dass der Äußernde die unwahre Behauptung zurücknimmt und gegebenenfalls eine Gegendarstellung zulässt oder selbst veröffentlicht.
Schadensersatz und Geldentschädigung (§§ 823, 253 BGB)
Bei schweren Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht, etwa durch gezielte Rufschädigung oder Verbreitung in größeren Gruppen, kann ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz (sogenanntes Schmerzensgeld) bestehen.
Beweisfragen
Zur Durchsetzung der Ansprüche ist es erforderlich, die Äußerungen möglichst genau zu dokumentieren. Hierzu gehören:
– Screenshots mit Datum, Uhrzeit und Namen
– Exportierte Chatverläufe
– Zeugen, die die Aussagen gehört oder gelesen haben
– gegebenenfalls forensische Sicherung durch IT-Sachverständige
Fristen und Zuständigkeit
Strafrechtlich ist der Strafantrag innerhalb von drei Monaten nach Kenntniserlangung (§ 77 StGB) zu stellen. Für zivilrechtliche Unterlassungs- und Widerrufsansprüche gelten je nach Bundesland kurze Fristen für einstweilige Verfügungen (teilweise zwei Wochen).
Zuständig ist in strafrechtlichen Angelegenheiten die örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft, zivilrechtlich das Landgericht bei Wert des Streitgegenstands über 5.000 Euro.
Die Verbreitung ehrverletzender Inhalte über WhatsApp ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein justiziabler Angriff auf das Persönlichkeitsrecht. Wer betroffen ist, sollte unverzüglich anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen, um sowohl straf- als auch zivilrechtliche Schritte prüfen und einleiten zu lassen.
Anwaltlicher Ratgeber:
Beleidigung und Verleumdung über WhatsApp und soziale Medien –
Rechte der Betroffenen und rechtliche Folgen für Täter
In Zeiten digitaler Kommunikation verbreiten sich Gerüchte, Lügen und Beleidigungen schneller denn je – insbesondere über Plattformen wie WhatsApp, Telegram oder soziale Netzwerke. Wird eine Person über WhatsApp gezielt durch beleidigende und unwahre Behauptungen in ihrem Ruf verletzt, stellt dies keinen rechtsfreien Raum dar. Betroffene können sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich gegen den Täter vorgehen. Im Folgenden erläutere ich als Rechtsanwalt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, Folgen und Handlungsmöglichkeiten.
Tatbestand: Was ist passiert?
Wenn eine Person über WhatsApp einer Vielzahl von Empfängern oder gezielt anderen Personen gegenüber unwahre, ehrverletzende Behauptungen über eine andere Person verbreitet (z. B. „XY ist ein Betrüger“, „XY hat seine Frau geschlagen“ oder „XY ist psychisch krank“), kann dies den Tatbestand mehrerer Delikte erfüllen:
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Üble Nachrede (§ 186 StGB)
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Verleumdung (§ 187 StGB)
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Beleidigung (§ 185 StGB)
Der Unterschied liegt in der Frage, ob die Behauptung nachweislich unwahr ist (Verleumdung) oder ob sie lediglich ohne Beweis verbreitet wird (üble Nachrede). Beleidigung umfasst auch ehrverletzende Äußerungen ohne Tatsachenbezug, wie Schimpfwörter oder abwertende Werturteile („XY ist ein Schwein“).
Strafrechtliche Konsequenzen für den Täter
Wer in WhatsApp-Gruppen oder Direktnachrichten beleidigende oder verleumderische Inhalte verbreitet, riskiert empfindliche Strafen. Die betroffenen Straftatbestände sehen folgende Sanktionen vor:
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Beleidigung (§ 185 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre
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Üble Nachrede (§ 186 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre (bei Verbreitung öffentlich: bis zu 5 Jahre)
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Verleumdung (§ 187 StGB): Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe
Die strafrechtliche Verfolgung erfolgt in der Regel nur auf Strafantrag des Opfers, der binnen 3 Monaten nach Kenntnis der Tat gestellt werden muss (§ 77 StGB).
Achtung: Wenn die Inhalte an eine größere Gruppe verbreitet werden (z. B. in einer Schulklasse, Arbeitsgruppe oder WhatsApp-Community), kann der Tatbestand der öffentlichen Verbreitung vorliegen – mit höheren Strafrahmen.
III. Zivilrechtliche Möglichkeiten für Betroffene
Neben dem Strafrecht bestehen auch zivilrechtliche Ansprüche:
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Unterlassung (§ 1004 BGB analog i. V. m. § 823 BGB)
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Ziel: Der Täter wird per einstweiliger Verfügung oder Urteil verpflichtet, die Äußerung zu unterlassen.
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Gerichtliche Durchsetzung erfolgt meist sehr schnell über den Eilverfahrenweg (Landgericht).
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Widerruf und Gegendarstellung
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Wenn eine falsche Tatsache behauptet wurde, kann das Opfer verlangen, dass der Täter die Aussage öffentlich widerruft und ggf. eine Gegendarstellung verbreitet.
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Schadensersatz und Schmerzensgeld (§§ 823, 253 BGB)
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Bei besonders schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen kann ein Anspruch auf Geldentschädigung bestehen.
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Die Höhe richtet sich nach Reichweite, Inhalt, Vorsatz und Wiederholungsgefahr (z. B. 500 € bis 10.000 € in Einzelfällen, bei Prominenten mehr).
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IV. Beweisproblematik und Handlungsempfehlung
Da Äußerungen in WhatsApp häufig gelöscht werden oder informell bleiben, ist Beweissicherung zentral:
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Screenshots mit Datum, Uhrzeit, Absender und Empfängern sichern
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Zeugen benennen, die die Verbreitung oder den Inhalt bestätigen können
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Chatverläufe dokumentieren (auch über Exportfunktion sichern)
V. Wann wird es gefährlich für den Täter?
Besonders kritisch ist die Lage für den Täter, wenn:
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die Aussagen nachweislich unwahr sind (Verleumdung)
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die Inhalte an eine größere Gruppe gingen (z. B. Vereins- oder Arbeitsgruppe)
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Wiederholung trotz Abmahnung oder Aufforderung erfolgte
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ein beruflicher oder familiärer Schaden entstanden ist
Dann kann sowohl strafrechtlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden als auch zivilrechtlich ein erheblicher finanzieller Schaden entstehen.
VI. Fazit: Was tun als Betroffener?
Als Kanzlei empfehlen wir bei Beleidigungen über WhatsApp oder andere soziale Medien folgende Schritte:
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Beweise sichern (Screenshots, Zeugen)
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Anwaltliche Beratung einholen zur Beurteilung des Inhalts (Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung?)
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Strafanzeige mit Strafantrag bei Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen
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Zivilrechtliche Schritte zur Unterlassung und ggf. Schadensersatz vorbereiten
VII. Kosten und anwaltliche Unterstützung
Unsere Kanzlei bietet hierzu folgende Leistungen an:
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Erstberatung ab 190 € netto
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Vertretung im Strafantragsverfahren
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Antrag auf einstweilige Verfügung
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Zivilklage wegen Unterlassung und Schadensersatz
Wir empfehlen, jede Verbreitung ehrverletzender Inhalte sofort anwaltlich prüfen zu lassen, da Verjährungsfristen und Antragsfristen laufen und schnelles Handeln rechtlich oft entscheidend ist.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Fall ist unterschiedlich. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten. Unsere Kontaktdaten, AGB, Kostenhinweise und Online-Anfrageformular finden Sie unter:
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