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    Home » Beförderung als Kündigungstrick? Wann Arbeitnehmer hellhörig werden sollten
    Rechtsformen

    Beförderung als Kündigungstrick? Wann Arbeitnehmer hellhörig werden sollten

    adminBy adminMai 15, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

    Beförderung und Kündigung – auf den ersten Blick könnten diese Begriffe nicht gegensätzlicher sein. Schließlich signalisiert eine Beförderung Anerkennung, während eine Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet. Doch in manchen Unternehmen wird genau dieser Kontrast zum Problem für Mitarbeiter. Denn hinter einer vermeintlich wohlwollenden Beförderung kann sich ein gezielter Trick verbergen, um eine Kündigung leichter durchzusetzen. Welche Gefahren hier für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer drohen und was ihnen zu raten ist, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

    Kündigungsschutz umgehen durch „interne Umstrukturierung“

    Häufig liegt der Fall so: Der Arbeitgeber plant den Abbau von Stellen, und möchte dabei bestimmte – meist langgediente oder ältere – Mitarbeiter gezielt loswerden. Dem im Weg steht jedoch das Kündigungsschutzgesetz. Demnach sind bei der betriebsbedingten Kündigung Sozialkriterien, wie Alter und Betriebszugehörigkeit, besonders zu berücksichtigen; diese erschweren eine Kündigung von älteren und langgedienten Mitarbeitern erheblich.

    Um diese gesetzliche Hürde zu umgehen, greifen manche Arbeitgeber zu einem Trick: Sie bieten den betroffenen Mitarbeitern scheinbar attraktive Beförderungen an – etwa in neu geschaffene Abteilungen oder Projektbereiche. Das klingt im ersten Moment verlockend. Doch wer genau hinschaut, kann darin nicht selten einen verdeckten Kündigungstrick entdecken: Wird die neue Abteilung nach einiger Zeit geschlossen, ist eine betriebsbedingte Kündigung plötzlich wesentlich einfacher durchzusetzen. Besonders dann, wenn dort keine Kollegen mit geringerem Kündigungsschutz beschäftigt sind, beispielsweise junge Kollegen, die vor kurzem erst eingestellt wurden.

    Warum Arbeitnehmer skeptisch bleiben sollten

    Mitarbeiter, die eine solche Beförderung erhalten, sollten aufpassen – besonders dann, wenn gleichzeitig Umstrukturierungen beim Arbeitgeber stattfinden. Ein plötzlicher Wechsel in eine neue Abteilung kann dann ein Hinweis darauf sein, dass hier eine spätere Kündigung vorbereitet wird. Ist der Wechsel einmal vollzogen, verliert der Arbeitnehmer mitunter seinen starken Kündigungsschutz aus der alten Abteilung – und steht im Ernstfall ohne wirksamen Kündigungsschutz da.

    Wie man sich gegen den Arbeitgebertrick schützen kann

    Hier gilt es, nicht voreilig zuzustimmen. Eine Beförderung mag verlockend klingen – aber sie kann auch Teil einer Strategie sein, um ältere und langjährige Mitarbeiter loszuwerden. Besonders dann, wenn gleichzeitig von „Effizienzsteigerung“ oder „Restrukturierung“ im Unternehmen die Rede ist. Wichtig: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Holen Sie sich rechtzeitig rechtlichen Rat ein – idealerweise von einem auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

    Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

    Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

    Bundesweite Vertretung

    Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 25 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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    Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.



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