Die Messstelle Bedburg, A44, Kilometer 047,900, zwischen dem Autobahndreieck Jackerath und dem Autobahnkreuz Holz, ist ein zentraler Schwerpunkt der Verkehrsüberwachung. Hier wird die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch die zuständige Bußgeldstelle mit dem Lasermessgerät PoliScan Speed kontrolliert. Obwohl dieses Messgerät als modern und präzise gilt, zeigen sich in der praktischen Anwendung häufig Schwächen, die die Messergebnisse rechtlich angreifbar machen. Ein Einspruch gegen Bußgeldbescheide an dieser Messstelle hat daher besonders gute Erfolgsaussichten – insbesondere mit der Unterstützung von Rechtsanwalt Andreas Junge, einem erfahrenen und bundesweit tätigen Spezialisten für Verkehrsrecht.
1. Funktionsweise des PoliScan Speed
Das PoliScan Speed ist ein Lasermessgerät, das auf der LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging) basiert. Es ermittelt die Geschwindigkeit von Fahrzeugen präzise, indem es die Laufzeit von Laserimpulsen misst. Die Funktionsweise im Detail:
1.1 Aussendung und Reflexion von Laserimpulsen
Das PoliScan Speed sendet kontinuierlich unsichtbare Laserimpulse aus, die die Fahrbahn in einem horizontalen Blickfeld abtasten. Diese Impulse treffen auf die Oberflächen von Fahrzeugen im Messbereich und werden von diesen reflektiert. Das Gerät misst die Zeitdifferenz zwischen den Aussenden und Empfangen der Impulse, um die Entfernung der Fahrzeuge zu berechnen.
1.2 Weg-Zeit-Berechnung
Die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs wird ermittelt, indem die Zeit gemessen wird, die es benötigt, um eine definierte Strecke im Messbereich zu durchqueren. Die Berechnung erfolgt mit der Formel:
Geschwindigkeit = Strecke ÷ Zeit
Das PoliScan Speed misst die Geschwindigkeit von Fahrzeugen über eine Strecke von bis zu 75 Metern und kann mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfassen.
1.3 Erstellung eines Beweisfotos
Wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, löst das Gerät automatisch eine Kamera aus. Das Beweisfoto dokumentiert:
- Das Fahrzeug und dessen Kennzeichen.
- Die gemessene Geschwindigkeit.
- Ort, Datum und Uhrzeit der Messung.
Das Foto dient als Grundlage für den Bußgeldbescheid.
2. Fehlerquellen und Schwächen des PoliScan Speed
Trotz seiner technischen Präzision weist das PoliScan Speed in der praktischen Anwendung erhebliche Schwächen auf, die Messergebnisse angreifbar machen. Diese Schwächen sind häufig der Schlüssel zu erfolgreichen Einsprüchen:
2.1 Strahlenaufweitung und Signalverzerrung
Die Laserimpulse des PoliScan Speed fächern sich über die Länge des Messbereichs auf, wodurch ein Signalkegel entsteht. Diese Strahlenaufweitung kann zu Verzerrungen der gleichzeitig reflektierten Signale führen, insbesondere wenn sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden oder die Fahrzeuge unterschiedliche Größen und Formen haben. Dies kann zu fehlerhaften Geschwindigkeitsmessungen führen.
2.2 Schwierigkeiten bei mehreren Fahrzeugen
Das PoliScan Speed kann Probleme haben, die Messergebnisse eindeutig einem Fahrzeug zuzuordnen, wenn sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich befinden. Diese Schwäche tritt besonders auf viel befahrenen Autobahnen wie der A44 häufig auf.
2.3 Fehlerhafte Justierung
Das Gerät muss exakt ausgerichtet sein, um korrekte Ergebnisse zu liefern. Bereits geringfügige Abweichungen im Messwinkel können zu systematischen Fehlern führen, die zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führen. Dieser Fehler tritt besonders häufig nach Wartungsarbeiten oder bei mobilen Aufbauten auf.
2.4 Dokumentationsmängel
Die rechtliche Verwertbarkeit der Messergebnisse hängt von einer vollständigen und korrekten Dokumentation ab. Häufig auftretende Mängel sind:
- Fehlende Nachweise über die Justierung und Kalibrierung des Geräts.
- Nicht dokumentierte Funktionstests vor und nach der Messung.
- Fehlende Protokolle über die Schulung der Messbeamten.
2.5 Probleme bei der Eichung
Das PoliScan Speed muss regelmäßig überprüft werden, um korrekte Messergebnisse zu gewährleisten. Fehlt ein gültiger Eichnachweis oder ist die Eichung abgelaufen, sind die Messergebnisse rechtlich nicht verwertbar.
3. Warum ein Einspruch sinnvoll ist
Die oben genannten Fehlerquellen machen die Messergebnisse des PoliScan Speed oft unzuverlässig. Ein Einspruch ist besonders erfolgversprechend, wenn:
- Mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich waren.
- Die gemessene Geschwindigkeit erscheint auffällig hoch.
- Zweifel an der Justierung oder Kalibrierung des Geräts bestehen.
- Dokumentationsmängel oder Verfahrensfehler liegen vor.
Ein erfolgreicher Einspruch kann zur Einstellung des Verfahrens oder zu einem Freispruch führen. Dadurch können Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote vermieden werden.
4. Unterstützung durch Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein bundesweit anerkannter Experte im Verkehrsrecht. Mit seiner umfassenden Erfahrung und der Zusammenarbeit mit unabhängigen Gutachtern bietet er Betroffenen eine effektive Verteidigung.
4.1 Prüfung der Messunterlagen
Rechtsanwalt Junge fordert die Messunterlagen bei der Bußgeldstelle an und prüft diese auf technische und formale Fehler. Besonderes Augenmerk liegt auf der Justierung des Geräts, den Kalibrierungsprotokollen und den Funktionstests.
4.2 Zusammenarbeit mit Gutachtern
In Zusammenarbeit mit TÜV-zertifizierten Sachverständigen analysierte Rechtsanwalt Junge die Messdaten detailliert. Ein fundiertes Gutachten kann technische Schwächen oder Verfahrensfehler nachweisen und ist ein starkes Beweismittel vor Gericht.
4.3 Maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie
Jeder Fall wird individuell geprüft, um eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Ziel ist es, das Verfahren einzustellen oder einen Freispruch zu erreichen.
4.4 Keine Kosten bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung
Die Kosten für die anwaltliche Vertretung und ein Gutachten werden in von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Selbst bei einer Selbstbeteiligung entstehen Betroffenen keine zusätzlichen Kosten, da Rechtsanwalt Junge diese nicht geltend macht.
5. Kontaktmöglichkeiten zu Rechtsanwalt Andreas Junge
Betroffene können sich schnell und unkompliziert an Rechtsanwalt Andreas Junge wenden. Er bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung und steht für alle Fragen zur Verfügung.
Direkte Kontaktmöglichkeiten:
- E-Mail: junge @jhb .legal
- Telefon: 0179 234 6907 (auch außerhalb der Bürozeiten) oder 03039839032
Kontakt über anwalt.de
Rechtsanwalt Junge ist auch über anwalt .de erreichbar. Dort finden Betroffene weitere Informationen zu seiner Expertise, Bewertungen anderer Mandanten und die Möglichkeit, über ein Kontaktformular direkt mit ihm in Verbindung zu treten. Auf der Plattform können relevante Unterlagen wie Bußgeldbescheide hochgeladen werden, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.