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    Gründer Aktuell
    Home » bc connect GmbH: Insolvenzverwalter nimmt Klage zurück
    Rechtsformen

    bc connect GmbH: Insolvenzverwalter nimmt Klage zurück

    adminBy adminApril 30, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Erneut ist uns ein toller Erfolg für eine von uns vertretene Anlegerin gegenüber dem Insolvenzverwalter der bc connect GmbH gelungen.

    Der Insolvenzverwalter hat eine beim Landgericht Halle (Saale) eingereichte Klage auf Erstattung der von der bc connect GmbH an unsere Mandantin geleisteten Zahlungen infolge unserer Klageerwiderung vollständig zurückgenommen.  Sämtliche Kosten des Klageverfahrens sind daher von ihm zu tragen.

    Zum Hintergrund

    In unserer Klageerwiderung hatten wir ausführlich unsere Rechtsauffassung dargelegt, dass die von dem Insolvenzverwalter erklärte Anfechtung der Rückzahlung der Darlehensvaluta unzulässig ist, da unsere Mandantin als Darlehensgeberin nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz etwaiger Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrages einen Anspruch auf Rückzahlung der an die bc connect gewährten Darlehenssumme besaß. Aufgrund dessen scheitert eine Anfechtung der erstatten Darlehensvaluta wegen unentgeltlicher Leistung nach § 134 Abs. 1 InsO. Denn bei der Rückzahlung der Darlehensvaluta handelte es sich um eine entgeltliche Leistung. Zudem legten wir dar, dass sich unsere Mandantin auf den Einwand der Entreicherung gemäß § 143 Abs. 2 InsO berufen kann, da sie die Rückflüsse aus dem ersten Darlehensvertrag mit der Insolvenzschuldnerin vollständig in ein zweites Darlehen an die Insolvenzschuldnerin reinvestiert hatte.

    Der Insolvenzverwalter zeigte daraufhin ein Einsehen und ließ die Klage vollständig „aufgrund der dargelegten Entreicherung“ zurücknehmen.

    Wir freuen uns sehr über diesen erneuten Erfolg und sind davon überzeugt, dass sich unsere Rechtsauffassungen zur „Entgeltlichkeit“ der Rückzahlungen der Darlehensvaluta sowie zum Einwand von „Entreicherung“ in den von uns betreuten gerichtlichen Auseinandersetzungen durchsetzt.

    Wir helfen

    Gerne unterstützen wir auch weitere betroffene Anleger. Sie können sich bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und seinem Team melden: telefonisch unter 0211-69002-52 oder per E-Mail unter info@mzs-recht.de.

    Über uns

    mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Fachkanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. In den Jahren 2016 bis 2024 wurde die Kanzlei vom US-Verlag „Best Lawyer“ in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt durchgehend in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.



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