Aktuelle Warnung vor InstaWirbel: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rät zu Vorsicht bei instawirbel.de und instawirbel.com. Erfahren Sie, wie Sie sich schützen und im Betrugsfall rechtlich vorgehen können.
Inhalt
- Was ist InstaWirbel?
- BaFin-Warnung: InstaWirbel-Betrug im Fokus
- Typische Anzeichen für Finanzbetrug bei InstaWirbel
- Das sind Ihre Möglichkeiten im Fall InstaWirbel
- Warum Sie jetzt handeln sollten
- Kontakt: Kostenfreie Ersteinschätzung
- Über unsere Kanzlei
Sie haben Fragen, Sorgen, Erfahrungen oder suchen Rechtsbeistand? Kontaktieren Sie mich gerne im Rahmen meiner kostenfreien Ersteinschätzung!
Was ist InstaWirbel?
InstaWirbel tritt über die Domains instawirbel.de und instawirbel.com auf und bietet vermeintliche Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Laut aktueller Mitteilung der fehlt den Betreibern jedoch jegliche Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) sowie dem Kryptomarktaufsichtsgesetz (KrimlAufsG).
BaFin-Warnung: InstaWirbel-Betrug im Fokus
Am 12. Juni 2025 warnte die BaFin ausdrücklich vor InstaWirbel. Die BaFin stellt klar, dass die Anbieter ohne Zulassung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Nach § 37 Abs. 4 KWG und § 10 Abs. 7 KrimlAufsG warnt die BaFin erst bei einem hinreichenden Verdacht.
Anleger, die bereits negative Erfahrungen mit InstaWirbel gemacht haben, berichten von unerreichbaren Ansprechpartnern und Verlust ihrer Einlagen.
Typische Anzeichen für Finanzbetrug bei InstaWirbel
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Unklare Geschäftsadresse: Keine, bzw. eine wohl gefälschte Büroadresse auf der Website.
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Fehlende BaFin-Zulassung: Keine Einträge in der offiziellen Unternehmensdatenbank.
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Überhöhte Renditeversprechen: Garantierte Gewinne, die überdurchschnittlich hoch seien.
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Undurchsichtige AGB: Fehlende klare Angaben zu Gebühren, Auszahlungsmodalitäten und Risikohinweisen.
Aktuell: Ich betreue bereits zahlreiche Mandaten in vergleichbaren Fällen – kontaktieren Sie mich, falls auch Sie anwaltliche Unterstützung suchen!
Das sind Ihre Möglichkeiten im Fall InstaWirbel
Machtlos sind Sie bei Finanzbetrug nicht. Folgende Schritte sollten Sie vornehmen, um Ihre Chancen auf eine Rückholung Ihres Kapitals erheblich zu steigern:
Dokumentation sammeln
Screenshots von Webseiten, E-Mails, Chat-Verläufen, Kontoauszüge mit Transaktionen an InstaWirbel und Kommunikation sollten Sie sammeln und speichern.
Anzeige erstatten
Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Betrugs (§ 263 StGB) zu erstatten kann hilfreich sein. Zusätzlich können Sie Beschwerde bei der BaFin über das Online-Formular einreichen. Ihr Kapital erhalten Sie auf diese Weise allerdings nicht zurück. Es geht vielmehr um eine gesteigerte Aufmerksamkeit für Ihren Fall.
Zivilrechtliche Schritte
Ich setze Mahnschreiben auf, verfolge die Geldflüsse und ziehe, falls notwendig, auch mit Ihnen vor Gericht, um Ihre Geldanlage zu retten.
Warum Sie jetzt handeln sollten
Je früher Sie aktiv werden, desto besser stehen Ihre Chancen, Gelder zurückzugewinnen oder zumindest den Schaden zu begrenzen. Je weniger Zeit zur Verschleierung des Geldes bleibt, desto höher ist die Nachverfolgbarkeit. Die Spuren sind frischer und eine Rettung Ihres Kapitals umso wahrscheinlicher. Daher empfiehlt es sich, möglichst umgehend anwaltliche Hilfe zu suchen.
Kontakt: Kostenfreie Ersteinschätzung
Ich, Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, unterstütze Sie mit einer kostenfreien Ersteinschätzung und prüfe Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Allein eine Strafanzeige zu stellen, genügt meist nicht, um Ihr Kapital zurückzuerhalten. In vielen Fällen ist ein gezieltes juristisches Vorgehen nötig, um mögliche Ansprüche gegen die Anbieter oder deren Helfer durchzusetzen.
Ich habe bereits zahlreichen Mandanten geholfen, hohe Geldsummen von dubiosen Plattformen und Finanzdienstleistern zurückzuerlangen.
Wir gehen dabei nicht nur gegen die vermeintlichen Anbieter vor, sondern prüfen auch Ansprüche gegen Kontoinhaber und involvierte Banken. Zudem stellen wir gerne eine kostenlose Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, um mögliche Kostendeckungen abzuklären.
Über unsere Kanzlei
Unsere Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist seit 2002, also seit über 20 Jahren, auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung geschädigter Anleger gegen unseriöse Finanzanbieter und Online-Betrüger.
Ihr Kontakt: Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA
E-Mail: kurdum@dr-spaeth.com
Telefon: +49 (0)30 / 88 70 16 17
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder auch von diesem möglicherweise betrügerischen Vorgehen betroffen sind. Gemeinsam finden wir heraus, welche Schritte sinnvoll sind, um Ihr investiertes Kapital zu schützen oder zurückzuerlangen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist die Sichtung aller relevanten Unterlagen und eine persönliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt erforderlich.