Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 28. Juni 2025 offiziell vor der Plattform futureftrader.com gewarnt. Nach den Erkenntnissen der Behörde bieten die Betreiber Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland an, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (§ 10 Abs. 7 KMaAufsG) zu verfügen. Eine Eintragung in der Unternehmensdatenbank liegt nicht vor. Es handelt sich damit um ein nicht reguliertes Angebot – ein deutlicher Hinweis auf strukturellen Kryptobetrug.
hier geht es zur offiziellen BaFin Warnung
Viele Geschädigte, ein Muster: Täuschung, angeblicher Gewinn – dann Kontosperrung
Die Masche ist bekannt – und dennoch effektiv: Über soziale Netzwerke oder Messenger-Dienste wie WhatsApp und Telegram werden Verbraucher in vermeintliche Investmentgruppen gelockt. Dort preist man ihnen Plattformen wie „Future FX Trader“ an, angeblich KI-basiert und mit täglich messbaren Renditen. Nach ersten Testeinzahlungen zeigen manipulierte Benutzerkonten schnell hohe Gewinne. Doch sobald die Auszahlung verlangt wird, folgen plötzlich fadenscheinige Zusatzforderungen: angebliche Steuern, Wallet-Freigaben, AML-Identifikationen oder „Sicherheitsgebühren“. Am Ende bleibt das Konto gesperrt – und das eingezahlte Geld verschwunden.
Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Die zentrale Frage vieler Betroffener lautet: Kann ich mein Geld zurückholen – und wenn ja, wie?
Der zivilrechtliche Weg zur Rückholung setzt an mehreren Stellen an. Zwar sind die Hintermänner oft anonym und international verschleiert – dennoch können geschädigte Anleger zivilrechtliche Ansprüche geltend machen:
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Schadensersatzansprüche gegen Mittelsmänner: In vielen Fällen wurden Gelder nicht direkt an eine Kryptoplattform, sondern an private Konten, FinTech-Dienstleister oder Kryptobörsen wie Coinbase, Kraken, Binance oder KuCoin überwiesen. Hier gilt es zu prüfen, ob die Empfänger als „Finanzagenten“ agierten – dann können sich unter bestimmten Voraussetzungen deliktische Haftungsansprüche ergeben.
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Bankenhaftung bei Sorgfaltspflichtverletzungen: Auch Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, auffällige Transaktionen zu prüfen. Werden Warnsignale ignoriert, kommt eine Haftung der Bank in Betracht. Hier ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z. B. BGH, Urteil vom 06.05.2008 – XI ZR 56/07) zu beachten. Das gilt insbesondere, wenn typische Warnzeichen für Betrug vorlagen – etwa hohe Transfers an dubiose Empfänger oder ungewöhnliche Transaktionsmuster.
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Tracing von Kryptowährungen: War eine Zahlung in Kryptowährungen erfolgt, lässt sich unter bestimmten Umständen der Transaktionsverlauf auf der Blockchain technisch zurückverfolgen (Krypto-Tracing). Auch dies kann Ansatzpunkte für eine Rückforderung bieten – etwa durch zivilrechtliche Rückgewinnungsklagen gegen zwischengeschaltete Wallets oder durch Sicherungsmaßnahmen im Wege des Arrests.
Strafanzeige als flankierender Schritt – aber kein Ersatz für zivilrechtliches Handeln
Viele Geschädigte erstatten Strafanzeige – und das ist grundsätzlich auch richtig. Doch häufig bleibt der strafrechtliche Weg allein wirkungslos. Strafverfahren werden eingestellt, weil die Täter unbekannt bleiben oder sich im Ausland aufhalten. Eine Strafanzeige ist daher sinnvoll – ersetzt aber nicht die zivilrechtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Wer sein Geld zurückholen will, muss aktiv handeln.
Letzter wichtiger Hinweis: Strafrechtliches Risiko bei Geldwäsche (§ 261 StGB)
Nicht selten geraten Betroffene zusätzlich ins Visier der Strafverfolgungsbehörden – insbesondere dann, wenn sie Gelder anderer Personen über ihr Konto weitergeleitet haben oder in fremde Zahlungsvorgänge eingebunden waren. Auch bloße Unkenntnis schützt nicht: Schon leichtfertiges Verhalten genügt, um den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB zu erfüllen.
Eine Vorladung wegen Geldwäsche kommt meist unerwartet – etwa bei einer Hausdurchsuchung oder im Rahmen internationaler Ermittlungen. Betroffene sehen sich plötzlich mit dem Vorwurf konfrontiert, an einem Betrug beteiligt gewesen zu sein, obwohl sie sich selbst als Opfer sehen.
In der Folge drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren, in schweren Fällen auch darüber hinaus. Umso wichtiger ist es, hier frühzeitig mit einem spezialisierten Verteidiger zu arbeiten – insbesondere, wenn Transaktionen über das eigene Konto gelaufen sind.
Fazit
Kryptobetrug ist kein rechtsfreier Raum. Wer bei Future FX Trader oder vergleichbaren Plattformen investiert hat, sollte keine Zeit verlieren. Die Chancen, Geld zurückzuholen, sind real – insbesondere dann, wenn Transaktionen nachvollziehbar dokumentiert wurden. Strafanzeige, Tracing und zivilrechtliche Rückforderung greifen idealerweise ineinander.
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