Warnung vor Quantum Compute Fonds (computefund.com): BaFin warnt vor unerlaubten Finanzdienstleistungen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 04.07.2025 eine Verbraucherwarnung zu der Plattform Quantum Compute Fonds (www.computefund.com) veröffentlicht. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde erbringt der Anbieter Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland, ohne über die hierfür notwendige Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Damit handelt es sich um unerlaubte Finanzdienstleistungen im Sinne von § 32 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) oder anderen spezialgesetzlichen Vorschriften.
Die BaFin weist darauf hin, dass Unternehmen, die in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten, zwingend einer behördlichen Zulassung bedürfen. Anbieter ohne eine solche Erlaubnis handeln rechtswidrig und bieten keinerlei Einlagensicherung oder Verbraucherschutz. Anleger laufen in diesen Fällen ein erhebliches Risiko, Opfer von Anlagebetrug zu werden und ihre Einlagen vollständig zu verlieren.
Die vollständige BaFin-Warnung finden Sie hier: BaFin-Mitteilung vom 04.07.2025 zu Quantum Compute Fonds.
Haben Sie in Quantum Compute Fonds investiert? Nehmen Sie Kontakt zu mir auf!
Sollten Sie bereits Geld bei Quantum Compute Fonds investiert oder Kryptowährungen an die Plattform überwiesen haben, leisten Sie bitte keine weiteren Zahlungen. Dies gilt selbst dann, wenn Ihnen angebliche „Kundenberater“ versichern, nur durch zusätzliche Einzahlungen könnten bereits investierte Gelder freigeschaltet oder Auszahlungen ermöglicht werden. Solche Forderungen sind ein typisches Indiz für betrügerische Machenschaften. Auch vermeintliche Gebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen, die angeblich im Voraus gezahlt werden müssen, sind häufig reine Vorwände, um weiteres Geld von Anlegern zu erlangen.
Die Erfahrung aus meiner anwaltlichen Praxis zeigt, dass viele Betroffene zunächst aus Scham oder Unsicherheit zögern, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dabei ist es keinesfalls ungewöhnlich, auf die ausgefeilten Methoden solcher Anbieter hereinzufallen. Täter agieren professionell, nutzen gefälschte Websites, gefälschte Handelskonten, täuschend echte Handelsplattformen und setzen gezielt auf psychologische Manipulation. Selbst Anleger mit jahrelanger Börsenerfahrung werden Opfer dieser Betrugsmodelle.
Ich rate dringend:
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Stellen Sie sämtliche Zahlungen ein. Auch dann, wenn Ihnen angedroht wird, dass andernfalls Ihr gesamtes Kapital „verfällt“ oder „eingefroren“ bleibt. Solche Drohungen sind häufig rechtswidrig und sollen lediglich Angst erzeugen.
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Dokumentieren Sie sämtliche Vorgänge. Jede E-Mail, jeder Screenshot, jede Gesprächsnotiz kann später entscheidend sein, um Geld zurückzufordern oder Täter strafrechtlich verfolgen zu lassen.
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Handeln Sie möglichst schnell. Viele betrügerische Plattformen existieren nur wenige Monate, bevor sie vom Netz genommen oder unter anderem Namen neu gestartet werden. Wer frühzeitig handelt, hat größere Chancen, Gelder zurückzuholen oder zumindest Zahlungströme zu stoppen.
Welche Unterlagen sollten Sie unbedingt sichern?
Wenn Sie sich an mich wenden, benötige ich zunächst möglichst umfassende Informationen, um Ihren Fall prüfen zu können. Dazu zählen insbesondere:
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Verträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die Ihnen die Plattform übermittelt hat
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Kontoauszüge, auf denen Überweisungen an Quantum Compute Fonds ersichtlich sind
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Kreditkartenabrechnungen, falls Zahlungen per Karte erfolgten
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E-Mails, Chatprotokolle oder andere Kommunikation mit der Plattform oder deren Mitarbeitern
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Screenshots von Ihrem Benutzerkonto bei Quantum Compute Fonds, insbesondere von angeblichen Guthaben, Gewinnanzeigen oder Handelsverläufen
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Korrespondenz mit angeblichen „Rückholfirmen“ (sog. Recovery Scams), falls Sie bereits kontaktiert wurden
Je vollständiger die Unterlagen, desto gezielter und schneller kann ich für Sie tätig werden.
Ihr Weg zur Kontaktaufnahme
Scheuen Sie sich nicht, mich direkt zu kontaktieren. Jede Anfrage wird von mir vertraulich behandelt. Sie können mich telefonisch, per E-Mail oder auch postalisch erreichen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für persönliche Termine in meiner Kanzlei in Frankfurt am Main zur Verfügung.
Arthur Wilms, Rechtsanwalt
Hanauer Landstraße 328-330
60314 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 380781603
E-Mail: info@anwalt-wilms.de
Je schneller Sie handeln, desto größer ist die Chance, zumindest einen Teil Ihrer Investition zurückzuholen. Ich unterstütze Sie dabei mit meiner Erfahrung im Kapitalanlagerecht und bei der Bekämpfung betrügerischer Online-Plattformen.
Wie erkennen Sie Betrug bei Plattformen wie Quantum Compute Fonds?
Betrügerische Plattformen gehen oft hochprofessionell vor und wirken auf den ersten Blick seriös. Anleger sollten jedoch bei folgenden typischen Warnsignalen besonders wachsam sein:
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Fehlende BaFin-Erlaubnis: Seriöse Anbieter von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen benötigen eine behördliche Zulassung. Fehlt diese, ist das ein klares Warnsignal.
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Hohe Renditeversprechen: Betrüger locken mit unrealistischen Gewinnen, beispielsweise angeblichen „garantierten Renditen“ von mehreren Prozent pro Woche oder Monat.
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Aggressives Marketing: Die Täter setzen Anleger oft unter Zeitdruck („nur heute verfügbar!“) oder locken mit Sonderboni und scheinbar exklusiven Angeboten.
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Probleme bei Auszahlungen: Ein besonders klares Indiz für Betrug ist, wenn Auszahlungen scheitern oder angeblich erst nach zusätzlichen Zahlungen für Gebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen erfolgen sollen.
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Verschleierte Unternehmensdaten: Fehlende oder unvollständige Impressumsangaben, wechselnde Telefonnummern oder undurchsichtige Offshore-Adressen sind ebenfalls ein wichtiges Warnsignal.
Rechtliche Handlungsoptionen für Geschädigte
Sollten Sie bereits investiert haben, bestehen in vielen Fällen rechtliche Möglichkeiten, gegen betrügerische Plattformen oder ihre Hintermänner vorzugehen. Hierzu zählen insbesondere:
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Rückforderung aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB), falls keine Rechtsgrundlage für die Zahlungen bestand.
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Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher Täuschung oder Betrug (§ 826 BGB).
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Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder unerlaubter Finanzdienstleistungen (§ 54 KWG).
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Chargeback-Verfahren, falls Einzahlungen per Kreditkarte erfolgt sind.
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Haftung von Zahlungsdienstleistern, sofern diese gegen Prüf- oder Aufklärungspflichten verstoßen haben.
Je früher Betroffene handeln, desto größer ist die Chance, verlorene Gelder zumindest teilweise zurückzuerlangen oder strafrechtliche Ermittlungen gegen die Verantwortlichen zu unterstützen.
Mein Rat: Vertrauen Sie keinesfalls auf vermeintliche „Rettungsfirmen“ im Internet, die Ihnen gegen Gebühren schnelle Rückzahlungen versprechen. Viele dieser Anbieter betreiben selbst betrügerische Geschäftsmodelle (sogenannte Recovery Scams).