Morgan Stanley als Lockmittel missbraucht: Neue Betrugsmasche über WhatsApp-Gruppe „Deutsche Börsentrend-Analyse & Trading-Strategien“
Stuttgart, Mai 2025 – Immer mehr Verbraucher berichten von betrügerischen WhatsApp-Gruppen, die mit dem Versprechen hoher Renditen zu Investitionen verleiten. Im Fokus steht nun auch eine WhatsApp-Gruppe die den renommierten Namen Morgan Stanley missbräuchlich verwenden.
BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch und illegalem Finanzvertrieb über WhatsApp-Gruppen, betrügerische Apps und Webseiten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut eindringlich vor betrügerischen Angeboten im Internet und insbesondere im Bereich mobiler Apps und Messenger-Dienste gewarnt. Betroffen sind insbesondere die nachstehenden Fälle:
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Identitätsmissbrauch durch „Financial Star Inc.“ und die App „FS Glows“
Die BaFin weist darauf hin, dass das Unternehmen Financial Star Inc. über WhatsApp-Gruppen sogenannte „institutionelle Konten“ sowie Aktienhandel und Daytrading über die App FS Glows anbietet. Dabei wird fälschlich eine Verbindung zur Waystone Investment Management (IE) Limited, German Branch suggeriert. Diese steht jedoch in keinerlei Beziehung zu den Akteuren oder den Webseiten waystonevote.net, waystonevote.online oder waystone.digital. Es handelt sich um einen eindeutigen Fall von Identitätsmissbrauch. -
Illegale Angebote auf der Plattform „profit-bee.org“
Zudem warnt die BaFin vor der Website profit-bee.org. Dort werden Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche BaFin-Erlaubnis angeboten. Der Anbieter tritt unter der Bezeichnung ProfitBee auf. Eine aufsichtsrechtliche Zulassung liegt auch in diesem Fall nicht vor.
Vertrieb über WhatsApp-Gruppen ist aufsichtsrechtlich unzulässig
Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, warnt vor der wachsenden Zahl illegaler Finanzangebote über WhatsApp und dubiose Webseiten. Derartige Kommunikationskanäle dienen regelmäßig der gezielten Umgehung gesetzlicher Schutzmechanismen. Insbesondere fehlt es an:
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einem genehmigten Verkaufsprospekt (§ 6 VermAnlG),
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einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (§ 32 KWG),
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der Einhaltung der Informations- und Beratungspflichten nach MiFID II bzw. WpHG,
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einer unabhängigen Aufsichtsstruktur.
„Die Täter bedienen sich zunehmend dem Missbrauch renommierter Namen und offizieller Begriffe wie ‚institutionelles Konto‘ oder ‚Depot bei Morgan Stanley‘. Dies soll Seriosität suggerieren und Anleger täuschen. Tatsächlich verbirgt sich dahinter häufig ein international organisierter Anlagebetrug“, erläutert Rechtsanwalt Eser.
Typische Warnzeichen solcher Betrugsmodelle:
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Verweis auf bekannte Bankhäuser ohne reale Verbindung
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App-Angebote außerhalb regulierter App-Stores
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Keine Eintragung in der BaFin-Unternehmensdatenbank
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Keine Ansprechpartner, kein Impressum, keine rechtliche Struktur
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Überhöhte Gewinnversprechen bei gleichzeitiger Androhung von „Auszahlungsgebühren“
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Kontaktaufnahme ausschließlich über Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Telegram
Empfehlung für Betroffene:
Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 21 Jahren Berufserfahrung, rät zu schnellem Handeln. Je früher rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto größer ist die Aussicht auf Schadensbegrenzung. Die Kanzlei ESER LAW unterstützt mit folgenden Leistungen:
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Kostenfreie rechtliche Ersteinschätzung
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Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
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Geltendmachung von Rückforderungs- und Schadensersatzansprüchen
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Strafrechtliche Einordnung und Anzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB)
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Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden und ausländischen Aufsichtsstellen
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Vertretung in Rückbuchungsverfahren (Bank, Kreditkarte, Blockchain-Transaktionen)
Fazit:
Der Missbrauch von Unternehmensidentitäten wie Waystone oder Morgan Stanley ist ein gravierender Bestandteil neuer digitaler Betrugsmaschen. Anlegerinnen und Anleger sollten bei jeder Form von Kapitalanlage, insbesondere im Bereich Messenger-Dienste, äußerste Vorsicht walten lassen. Wer bereits investiert hat oder Zweifel an einem Angebot hegt, sollte unverzüglich anwaltlichen Rat einholen.
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