Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    An den Börsen wächst die Sorge vor einer Eskalation in Nahost

    Juni 13, 2025

    Stake Casino – Geld zurück? Informationen vom Anwalt

    Juni 13, 2025

    Deutsche Bahn: „Pünktlichkeit und Verlass!“ – Tanz-Video sorgt für Spott

    Juni 13, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » Bafin warnt! Es eilt! Anwaltsinfo
    Rechtsformen

    Bafin warnt! Es eilt! Anwaltsinfo

    adminBy adminJuni 13, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen und Kryptodienstleistungen, der unter der Website i-ox.com handelt besteht der Verdacht, dass Anleger einem unseriösen oder gar betrügerischen Anbieter zum Opfer gefallen sind und schnell handeln müssen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin betroffene Anleger hinweist.

    Zwar bietet  i-ox.com Finanz- und Kryptodienstleistungen an,  ohne allerdings im Besitz der erforderlichen Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin zu sein.

    Denn die Finanzaufsicht BaFin warnt mit Warnhinweis vom 10.06.2025 vor der website i-ox.com und weist darauf hin, dass nach ihren Erkenntnissen auf der Website ohne  Erlaubnis Finanz-und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptodienstleistungen angeboten würden. 

    Die Bafin teilt weiter mit, dass die Betreiber  der Website nicht von der Bafin beaufsichtigt werden.

    Damit steht fest, dass Anleger hier zumindestens einem unseriösen, wenn nicht gar betrügerischen Kapitalanlageunternehmen zum Opfer gefallen sind und zu befürchten ist, dass  die überwiesenen Gelder  und Kryptowährungen nicht wie versprochen angelegt werden. Betroffene sollten daher schnell handeln, um zu überprüfen, ob die Gelder und Kryptoassets  wirklich  wie versprochen angelegt  wurden, um im Zweifelsfall schnell handeln zu können und diese ggf. zurück zu fordern.

    Betroffene, die über den Anbieter der Website i-ox.com Gelder oder Kryptos angelegt haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002,  und somit seit mehr als 22 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank -und Kapitalmarktrecht tätig sind.



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleAchtung Geldwäsche – Strafrechtsanwalt aus Leverkusen warnt
    Next Article Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und Zahlungsansprüche – BAG 05/12/2019 – 2 AZR 147/19
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    Stake Casino – Geld zurück? Informationen vom Anwalt

    Juni 13, 2025
    Rechtsformen

    Bestimmtheit eines Klageantrags auf Überlassung einer Kopie von E-Mails – BAG 27/04/2021 – 2 AZR 342/20

    Juni 13, 2025
    Rechtsformen

    Die gefährliche Lücke beim Online-Betrug

    Juni 13, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Byd-Aktie Auf Rekordjagd: Neue Technologie und Europa-StrategieBeflügelndenkurs

    Mai 20, 20255 Views
    Latest Reviews
    Finanzierung

    Gossip & VC-Internas: Wie Fake-Accounts die Startup-Bubble trollen

    adminJuni 13, 2025
    Cashflow

    „Deezer Deal Deal ist Tot“: Walmhull McMclaain Innere Straight Gefar Rich Warterkan

    adminJuni 13, 2025
    Finanzierung

    N26 gerät erneut ins Visier der Bafin – diesmal wegen einer Tochterfirma

    adminJuni 13, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Byd-Aktie Auf Rekordjagd: Neue Technologie und Europa-StrategieBeflügelndenkurs

    Mai 20, 20255 Views
    Unsere Auswahl

    An den Börsen wächst die Sorge vor einer Eskalation in Nahost

    Juni 13, 2025

    Stake Casino – Geld zurück? Informationen vom Anwalt

    Juni 13, 2025

    Deutsche Bahn: „Pünktlichkeit und Verlass!“ – Tanz-Video sorgt für Spott

    Juni 13, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.