Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen und Kryptodienstleistungen, der unter der Website i-ox.com handelt besteht der Verdacht, dass Anleger einem unseriösen oder gar betrügerischen Anbieter zum Opfer gefallen sind und schnell handeln müssen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin betroffene Anleger hinweist.
Zwar bietet i-ox.com Finanz- und Kryptodienstleistungen an, ohne allerdings im Besitz der erforderlichen Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin zu sein.
Denn die Finanzaufsicht BaFin warnt mit Warnhinweis vom 10.06.2025 vor der website i-ox.com und weist darauf hin, dass nach ihren Erkenntnissen auf der Website ohne Erlaubnis Finanz-und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptodienstleistungen angeboten würden.
Die Bafin teilt weiter mit, dass die Betreiber der Website nicht von der Bafin beaufsichtigt werden.
Damit steht fest, dass Anleger hier zumindestens einem unseriösen, wenn nicht gar betrügerischen Kapitalanlageunternehmen zum Opfer gefallen sind und zu befürchten ist, dass die überwiesenen Gelder und Kryptowährungen nicht wie versprochen angelegt werden. Betroffene sollten daher schnell handeln, um zu überprüfen, ob die Gelder und Kryptoassets wirklich wie versprochen angelegt wurden, um im Zweifelsfall schnell handeln zu können und diese ggf. zurück zu fordern.
Betroffene, die über den Anbieter der Website i-ox.com Gelder oder Kryptos angelegt haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 22 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank -und Kapitalmarktrecht tätig sind.