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    Home » BaFin untersagt das Angebot– Soforthilfe für Anleger
    Rechtsformen

    BaFin untersagt das Angebot– Soforthilfe für Anleger

    adminBy adminMai 27, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Für das Angebot der Wohnwelt Invest GmbH mit Sitz in Dreieich hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im März 2025 ein Verbot ausgesprochen. Zahlreiche Anleger befürchten daher nun den Verlust des eingesetzten Kapitals.

    BaFin verbietet Geschäftstätigkeit der Wohnwelt Invest GmbH

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 14. März 2025 ein sofortiges Einschreiten gegen die Wohnwelt Invest GmbH angeordnet. Grund: Die Gesellschaft betrieb unerlaubt Einlagengeschäfte, ohne über die hierfür notwendige Genehmigung nach § 32 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) zu verfügen.

    Die BaFin hat das Unternehmen verpflichtet, alle angenommenen Gelder vollständig und unverzüglich zurückzuzahlen. Der Bescheid ist bestandskräftig, d. h. er kann nicht mehr rechtlich angefochten werden.

    Kostenfreie Ersteinschätzung für Anleger der Wohnwelt Invest GmbH

    Vor dem Hintergrund der BaFin-Meldung rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender den Anlegern, frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Für Anleger, die bei der Wohnwelt Invest GmbH investiert haben, bietet die Fachanwalts-Kanzlei Bender & Pfitzmann daher eine kostenfreie Ersteinschätzung an.

    Wohnwelt Invest GmbH: Das Geschäftsmodell

    Laut Handelsregister betrieb die Wohnwelt Invest GmbH Beteiligungsgeschäfte im Immobiliensektor sowie Unternehmensberatung und Verwaltung von Immobilien.

    Wie es in der BaFin-Meldung heißt, sammelte das Unternehmen über Darlehensverträge Kapital in erheblichem Umfang bei Privatanlegern ein. Diese Darlehen wurden mit attraktiven Zinssätzen und vermeintlich sicheren Rückzahlungszusagen beworben.

    Wohnwelt Invest GmbH: Riskantes Einlagengeschäft

    Juristisch betrachtet handelt es sich bei der Annahme von Geldern mit dem Versprechen, diese in jedem Fall zurückzuzahlen, um ein sogenanntes Einlagengeschäft. Solche Geschäfte dürfen jedoch ausschließlich von Kreditinstituten oder Finanzdienstleistern durchgeführt werden, die über eine ausdrückliche Zulassung durch die BaFin verfügen. Die Wohnwelt Invest GmbH verfügte über eine solche Erlaubnis nicht, was ihr Vorgehen illegal machte.

    Für Anleger bedeutet das ein erhebliches Risiko: Anders als bei regulierten Banken existiert in diesen Fällen keine staatliche Einlagensicherung. Sollte das Unternehmen also zahlungsunfähig werden oder in die Insolvenz geraten, ist ein Verlust des investierten Kapitals nicht ausgeschlossen.

    Weitere Ansprüche gegen Verantwortliche?

    Neben der Inanspruchnahme der Gesellschaft kommt auch die persönliche Haftung der Geschäftsführer und Treuhänder in Betracht. Selbstverständlich prüfen wir auch die Möglichkeiten zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber diesen Verantwortlichen.

      Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten 

    Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

    Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf hat für Anleger, die bei der Wohnwelt Invest GmbH investiert haben, eine kostenlose Erstberatung eingerichtet.

    Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

    Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB

    Königsallee 100

    40215 Düsseldorf

    T: 0211-16459440

    F: 0211-16459449

    E: info@bender-pfitzmann.de



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