Die Bundesstraße 206 ist eine stark befahrene Verbindung in Schleswig-Holstein und wird regelmäßig zur Geschwindigkeitsüberwachung herangezogen. Eine besonders auffällige Messstelle befindet sich in Bad Segeberg, an der Bramstedter Landstraße (B 206) auf Höhe der Einmündung Burgfelder / Bahnhofstraße, in Fahrtrichtung Lübeck. Zum Einsatz kommt das Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed, das zwar offiziell als zuverlässiges Messsystem gilt, in der Praxis jedoch erhebliche Schwächen zeigt – mit teils gravierenden Folgen für die rechtliche Verwertbarkeit der Messergebnisse.
Die Messstelle – strategisch platziert und fehleranfällig
Die Messstelle in Bad Segeberg ist so gelegen, dass viele Fahrer unmittelbar nach oder vor dem Ortseingang in eine Geschwindigkeitsmessung geraten können, oft ohne klare Kenntnis über die dort geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit. Gerade in der Fahrtrichtung Lübeck, wo sich Verkehrsfluss, Beschilderung und das umliegende Fahrumfeld ungünstig überschneiden, führt dies immer wieder zu Messsituationen, in denen Autofahrer geblitzt werden – häufig unter Bedingungen, die rechtlich anfechtbar sind. Die Messungen werden mit dem stationären Gerät PoliScan Speed durchgeführt – einem System, das auf Lasertechnologie basiert und dabei wiederholt nachweislich fehleranfällig ist.
Funktionsweise und typische Fehlerquellen des PoliScan Speed
Das PoliScan Speed sendet während der Messung Laserimpulse aus, die einen Bereich von bis zu 75 Metern vor dem Gerät erfassen. Fahrzeuge, die sich in diesem Bereich befinden, reflektieren diese Impulse und senden sie zurück zum Sensor. Auf Basis der gemessenen Zeitdifferenz zwischen Aussendung und Rückkehr der Signale errechnet das System über eine Weg-Zeit-Berechnung die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.
So präzise das klingt, so unzuverlässig ist die Technik in der praktischen Anwendung. Ein zentrales Problem ist die große Ausdehnung des Messbereichs. Der Laserstrahl breitet sich auf dieser Strecke auf natürliche Weise aus – eine sogenannte Signalauffächerung. Die Folge: Rückstrahlsignale werden verzerrt, überlagert oder verfälscht. Das Ergebnis ist häufig ein fehlerhafter Messwert. Untersuchungen und Gutachten zeigen, dass etwa jede zweite Messung fehlerbehaftet ist.
Noch kritischer wird es, wenn sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Erfassungsbereich befinden. Dann ist die Objekterkennung stark gestört. Die Messdaten lassen sich nicht mehr zweifelsfrei einem bestimmten Fahrzeug zuordnen. Im Bußgeldverfahren kann dann nicht sicher nachgewiesen werden, ob tatsächlich das fotografierte Fahrzeug auch das gemessene ist – ein schwerwiegender Mangel, der im Einspruchsverfahren zur Einstellung führen kann.
Zudem hängt die Messgenauigkeit maßgeblich davon ab, dass der Sensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet ist. Schon minimale Abweichungen beim Aufbau – wie sie in der Praxis häufig vorkommen – führen dazu, dass Fahrzeuge als zu schnell gemessen werden, obwohl sie sich tatsächlich regelkonform verhalten haben.
Nicht zuletzt müssen auch formale Voraussetzungen erfüllt sein: Die Messbeamten müssen über einen gültigen Schulungsnachweis verfügen, und das Gerät selbst muss aktuell geeicht sein. Fehlt eines dieser Dokumente in der Bußgeldakte, ist die Messung rechtlich nicht verwertbar. Ist die Eichfrist abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihe gelöscht – was sich durch eine gezielte Akteneinsicht aufdecken lässt.
Hohe Erfolgschancen beim Einspruch – mit Rechtsanwalt Andreas Junge
Gerade an der Messstelle in Bad Segeberg zeigen sich die Schwächen des PoliScan Speed in besonders ausgeprägter Form. Die Zahl der fehlerhaften Messungen ist hoch, und die Messsituation vor Ort bietet vielfältige Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung. Wer hier geblitzt wurde, sollte den Bescheid nicht vorschnell akzeptieren – denn die Erfolgsaussichten für einen Einspruch stehen außergewöhnlich gut.
Ein kompetenter und erfahrener Ansprechpartner ist hier Rechtsanwalt Andreas Junge. Er ist seit vielen Jahren bundesweit im Verkehrsrecht tätig und hat sich als einer der führenden Verteidiger im Bereich Geschwindigkeitsüberschreitungen etabliert. Überdurchschnittlich viele der von ihm geführten Verfahren enden mit einer Einstellung – nicht zuletzt dank seiner engen Zusammenarbeit mit unabhängigen, TÜV-zertifizierten Gutachtern, die die Fehlerhaftigkeit der Messungen belegen können.
Ein weiterer Vorteil: Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entstehen keinerlei Kosten, selbst dann nicht, wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart ist – denn diese wird von Rechtsanwalt Junge grundsätzlich nicht geltend gemacht.
Kontaktaufnahme – einfach und zuverlässig
Wer Kontakt zu Rechtsanwalt Andreas Junge aufnehmen möchte, hat verschiedene komfortable Möglichkeiten:
-
Über anwalt.de
Der sicherste und schnellste Weg ist das Kontaktformular auf anwalt.de. Dort können Sie rund um die Uhr eine Nachricht hinterlassen, Dokumente übermitteln und Rückfragen stellen. Auch Rückrufbitten können bequem eingestellt werden – ideal für eine erste Einschätzung oder die Terminvereinbarung. -
Per E-Mail
Direkt und unkompliziert erreichen Sie Rechtsanwalt Junge unter junge@jhb.legal. Hier können Sie Ihren Bußgeldbescheid, Fotos der Messstelle oder andere Unterlagen zur Prüfung einreichen. -
Telefonisch
Die Kanzlei ist unter der Festnetznummer 030 / 398 390 32 erreichbar. Für besonders eilige Anfragen – etwa bei laufenden Fristen – steht zusätzlich die Mobilnummer 0179 / 234 6907 zur Verfügung, auch außerhalb der üblichen Bürozeiten.
Die Messstelle in Bad Segeberg auf der Bramstedter Landstraße / B 206 ist ein Paradebeispiel dafür, wie fehleranfällig moderne Lasermesssysteme sein können. Wer dort geblitzt wurde, sollte seine Rechte unbedingt prüfen lassen. Rechtsanwalt Andreas Junge ist als bundesweit erfahrener Verteidiger im Verkehrsrecht bekannt dafür, Verfahren erfolgreich zu beenden, die andere längst als aussichtslos betrachten. Mit seiner Unterstützung steigen Ihre Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens erheblich – und das völlig risikolos, wenn Sie rechtsschutzversichert sind.