Auf der Bundesautobahn 9 bei Kilometer 13,45 in Richtung Leipzig wird die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überwacht. Hierbei kommt das Lasermessgerät PolIScan Speed zum Einsatz, das für eine Vielzahl von Messfehlern bekannt ist. Aufgrund dieser technischen Schwachstellen bestehen hervorragende Erfolgsaussichten für einen Einspruch – insbesondere mit der Unterstützung des erfahrenen Rechtsanwalts Andreas Junge, einem Spezialisten im Verkehrsrecht, der bundesweit seit Jahren erfolgreich tätig ist.
Funktionsweise des PolIScan Speed und seine Fehlerquellen
Der PolIScan Speed ist ein LIDAR-Messgerät (Light Detection and Ranging), das Fahrzeuge mittels Laserscans erfasst und deren Geschwindigkeit bestimmt. Das System arbeitet mit einem sogenannten dynamischen Messbereich, in dem mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfasst werden können. Die Geschwindigkeit wird dabei durch die Laufzeitmessung der Laserstrahlen berechnet.
Obwohl das Gerät als modern gilt, gibt es zahlreiche technische Schwachstellen, die zu fehlerhaften Messungen führen können:
Fehlzuordnung von Fahrzeugen: Da das Gerät mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfassen kann, besteht die Gefahr, dass eine falsche Geschwindigkeit einem falschen Fahrzeug zugeordnet wird.
Probleme bei hohem Verkehrsaufkommen: Auf der stark frequentierten BAB 9 kann es zu Messungen kommen, bei denen das Gerät Fahrzeuge nicht korrekt erfasst oder deren Geschwindigkeit falsch berechnet.
Fehlmessungen bei Fahrzeugen außerhalb des idealen Messbereichs: Das System basiert auf einer mehrspurigen Erfassung. Fahrzeuge, die sich am Rand des Erfassungsbereichs befinden, werden häufig fehlerhaft gemessen.
Reflexionen und Streuung des Laserstrahls: Durch bauliche Gegebenheiten, nahegelegene Fahrzeuge oder Leitplanken kann es zu Reflexionen kommen, die die Messergebnisse verfälschen.
Fehlende Speicherung von Rohmessdaten: Der PolIScan Speed speichert keine verwertbaren Rohmessdaten, wodurch eine nachträgliche Prüfung der Messung oft nicht möglich ist.
Fehlende oder fehlerhafte Eichung: Wird das Gerät nicht regelmäßig oder ordnungsgemäß geeicht, können sämtliche Messungen als fehlerhaft betrachtet werden.
Warum ein Einspruch besonders gute Erfolgsaussichten hat
Aufgrund der zahlreichen Fehlerquellen bestehen sehr gute Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, der auf einer Messung mit dem PolIScan Speed beruht. Viele Gerichte haben in der Vergangenheit Verfahren eingestellt, weil die Messwerte nicht nachvollziehbar waren oder ein Fahrzeug nicht eindeutig zugeordnet werden konnte.
Ein entscheidender Vorteil für Betroffene: Die Fehler in der Messung lassen sich durch ein TÜV-zertifiziertes Gutachten nachweisen. Damit kann belegt werden, dass die Messung fehlerhaft war und ein Bußgeldbescheid somit keine rechtliche Grundlage hat.
Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr Spezialist für Verkehrsrecht
Ein erfolgreicher Einspruch setzt fundierte rechtliche und technische Kenntnisse voraus. Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein ausgewiesener Experte für Verkehrsrecht und hat bereits unzählige Verfahren gegen fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen gewonnen. Seine Erfahrung und sein Engagement machen ihn zum idealen Ansprechpartner für alle Betroffenen, die sich gegen eine unrechtmäßige Sanktion wehren wollen.
Vorteile einer Verteidigung durch Rechtsanwalt Junge:
-
Erfolgreiche bundesweite Tätigkeit mit jahrelanger Erfahrung im Bereich fehlerhafter Messungen
-
TÜV-zertifizierte Gutachten zur Überprüfung der Messfehler
-
Kostenfreie Prüfung des Bußgeldbescheids
-
Keine Kosten bei Rechtsschutzversicherung – auch keine Selbstbeteiligung, da diese von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht wird
-
Schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme
Kontaktmöglichkeiten
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und sich gegen die Messung wehren möchten, können Sie Rechtsanwalt Andreas Junge einfach und unkompliziert kontaktieren:
Über das Kontaktformular auf anwalt.de:
Direkt zur Kanzlei Per E-Mail: junge@jhb.legal
Telefonisch: 030-39839032
Bei dringenden Fragen auch außerhalb der Bürozeiten: 0179-2346907
Nutzen Sie Ihre Chance und lassen Sie Ihren Bescheid prüfen – mit einem Spezialisten an Ihrer Seite stehen die Erfolgsaussichten auf eine Aufhebung des Bußgeldbescheids besonders hoch!