Auf der Bundesautobahn 20, zwischen der Landesgrenze Schleswig-Holstein und der Anschlussstelle Lüdersdorf, befindet sich auf Höhe der Kilometertafel 23,5 eine viel befahrene Kontrollstelle in Fahrtrichtung Rostock. In diesem Abschnitt gilt außerhalb geschlossener Ortschaften eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Überwachung erfolgt durch die Bußgeldstelle des Landkreises Nordwestmecklenburg. Als Messverfahren wird hier die sogenannte Lichtschrankenmessung eingesetzt, deren Ergebnisse nicht selten Gegenstand gerichtlicher Überprüfungen sind.
Funktionsweise der Lichtschrankenmessung
Das Lichtmessverfahren arbeitet mit zwei oder mehreren parallelen Lichtschranken, die in fest definierten Abständen quer zur Fahrbahn angebracht sind. Sobald ein Fahrzeug die erste Lichtschranke durchfährt, beginnt eine exakte Zeitmessung. Wird die nächste Schranke passiert, endet die Zeitaufnahme. Aus dem bekannten Abstand zwischen den Schranken und der gemessenen Zeitspanne wird die Geschwindigkeit berechnet. Bei einer Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit wird automatisch ein Foto aufgenommen, das als Beweismittel dienen soll.
Fehlerquellen bei der Lichtschrankenmessung
Trotz der scheinbar einfachen technischen Funktionsweise ist das Lichtmessverfahren nicht frei von Schwächen. In der Praxis treten immer wieder Fehler auf, die die Messgenauigkeit beeinträchtigen können. Diese Fehler sind insbesondere dann kritisch, wenn sie zu unberechtigten Bußgeldbescheiden führen.
Ein besonders häufiger Fehler liegt in der sogenannten Mehrfacherfassung. Wenn sich mehrere Fahrzeuge dicht hintereinander oder auf benachbarten Fahrstreifen im Messbereich befinden, besteht die Gefahr, dass die ermittelte Geschwindigkeit einem falschen Fahrzeug zugeordnet wird. Das Messsystem unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen oder Spurverlauf und kann deshalb bei dichtem Verkehr schnell überfordert sein.
Ein weiterer bedeutender Fehlerfaktor ist die exakte Ausrichtung der Lichtschranken. Bereits minimale Abweichungen in der Positionierung – beispielsweise durch Wind, Temperaturschwankungen oder Erschütterungen – können dazu führen, dass die Messung verfälscht wird. Auch Verschmutzungen der Sensoren oder Reflektionen durch Sonnenlicht oder andere Lichtquellen können die Lichtstrahlen stören und die Genauigkeit der Messung negativ beeinflussen.
Hinzu kommt, dass beim Lichtmessverfahren keine umfangreichen Rohmessdaten gespeichert werden. Die Messung lässt sich im Nachhinein nur eingeschränkt überprüfen. Ohne detaillierte Protokolle ist es schwierig, die Einhaltung der technischen Vorgaben und die fehlerfreie Funktion des Systems zu belegen. Dies führt dazu, dass selbst kleinere Abweichungen nicht erkannt oder dokumentiert werden, obwohl sie sich gravierend auf das Messergebnis auswirken können.
All diese Aspekte machen deutlich, dass die Lichtmessung auf der BAB 20 in der Nähe des Salz-Silos bei Kilometer 23,5 in vielen Fällen angreifbar ist und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs entsprechend hoch sind.
Warum ein Einspruch hier besonders erfolgversprechend ist
Gerade weil die genannten Fehlerquellen sich in der Praxis häufig nachweisen lassen, bestehen gute Chancen, dass ein Bußgeldbescheid nachträglich aufgehoben oder das Verfahren eingestellt wird. Ein TÜV-zertifiziertes Gutachten kann hierbei helfen, technische Mängel aufzudecken und die Glaubwürdigkeit der Messung zu erschüttern. Wichtig ist dabei, dass der Einspruch professionell begleitet wird.
Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr Verteidiger im Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als erfahrener Spezialist für Verkehrsrecht tätig. Er hat sich seit Jahren auf die Anfechtung von Messfehlern spezialisiert und zahlreiche Verfahren erfolgreich zur Einstellung gebracht. Seine juristische und technische Kompetenz sowie seine strategische Herangehensweise machen ihn zu einem sehr zuverlässigen Verteidiger im Bußgeldverfahren.
Ein großer Vorteil für Mandanten: Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung entstehen keine Kosten. Selbst eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht. Damit ist ein Einspruch auch finanziell risikofrei möglich.
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Die Kontaktaufnahme mit Rechtsanwalt Andreas Junge ist unkompliziert und auf verschiedenen Wegen möglich:
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Rechtsanwalt Andreas Junge setzt sich mit Nachdruck für die Rechte seiner Mandanten ein und hat in zahlreichen vergleichbaren Fällen erfolgreiche Ergebnisse erzielt. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid an dieser Messstelle lohnt sich – besonders mit einem erfahrenen und engagierten Verteidiger wie ihm an Ihrer Seite.