Im Bereich der Bundesautobahn 10 bei Kilometer 155,5, in Fahrtrichtung Hamburg, befindet sich eine feste Messstelle zur Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Zuständig für die Überwachung ist die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg mit Sitz in Gransee. Die Strecke ist nicht nur durch hohes Verkehrsaufkommen geprägt, sondern auch durch häufige Fahrstreifenwechsel und unübersichtliche Abschnitte – Faktoren, die in Verbindung mit der eingesetzten Technik häufig zu Messfehlern führen können.
Eingesetzt wird an dieser Stelle ein mobiles Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed, das häufig auf einem Standfuß am Fahrbahnrand montiert wird. Die Konstruktion erlaubt einen flexiblen Einsatz, bringt aber zahlreiche technische und formale Schwächen mit sich, die eine gerichtliche Überprüfung lohnenswert machen.
So funktioniert das PoliScan Speed – und wo die Fehler liegen
Das PoliScan Speed arbeitet mit LIDAR-Technologie. Das bedeutet, dass es Laserimpulse aussendet, die Fahrzeuge im Messbereich – etwa 75 Meter – erfassen. Anhand der Laufzeit der reflektierten Signale errechnet das Gerät mithilfe einer Weg-Zeit-Formel die Geschwindigkeit.
In der Theorie klingt das Verfahren präzise. In der Praxis zeigt sich jedoch ein anderes Bild. Denn gerade in realen Verkehrssituationen kommt es regelmäßig zu Messabweichungen und systematischen Fehlern:
Auffächerung der Signale
Da der Messbereich relativ lang ist, breiten sich die ausgesandten Laserstrahlen während der Messung fächerartig aus. Diese Auffächerung sorgt dafür, dass reflektierte Signale nicht mehr eindeutig einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet werden können. Verzerrte Rückstrahlungen führen somit zu falschen Ergebnissen.
Mehrere Fahrzeuge im Messfeld
Befinden sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Erfassungsbereich – was auf der BAB 10 keine Seltenheit ist – kann das Gerät die Zielerfassung nicht mehr zweifelsfrei vornehmen. Die Folge: Es ist nicht sicher belegbar, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde oder ob das Foto dem gemessenen Fahrzeug entspricht.
Fehlausrichtung des Sensors
Der Sensor muss exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn stehen. Doch bei mobilen Aufbauten ist das oft nicht der Fall. Bereits kleinste Schräglagen des Messgeräts können zu einer zu hohen Geschwindigkeitsanzeige führen – ein systematischer Fehler, der häufig auftritt und vor Gericht gut angreifbar ist.
Fehlende Schulung oder Eichung
Liegt in der Akte kein gültiger Schulungsnachweis der eingesetzten Beamten vor, darf die Messung nicht verwertet werden. Gleiches gilt, wenn die Eichfrist des Geräts abgelaufen ist. In solchen Fällen ist die gesamte Messreihe ungültig – mit der Folge, dass der Bußgeldbescheid aufgehoben werden muss.
Warum ein Einspruch hier besonders gute Erfolgsaussichten hat
Die Vielzahl potenzieller Fehlerquellen macht diese Messstelle besonders angreifbar. Nicht selten können die Behörden im gerichtlichen Verfahren keine gerichtsfeste Beweisführung liefern. Vor allem in Verbindung mit einem spezialisierten Anwalt ist ein Einspruch daher nicht nur möglich, sondern in vielen Fällen auch erfolgreich.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und bundesweit tätig. Er kennt die Schwachstellen dieser Technik im Detail und arbeitet regelmäßig mit unabhängigen TÜV-zertifizierten Sachverständigen zusammen, die die Messdaten exakt prüfen. In vielen Fällen konnte er so bereits fehlerhafte Messungen aufdecken und Verfahren einstellen lassen.
Keine Kosten bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung
Wird eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen, entstehen keinerlei Kosten für die Verteidigung – selbst dann nicht, wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde. Diese übernimmt Rechtsanwalt Junge für seine Mandanten. Damit ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht nur risikolos, sondern auch finanziell völlig unbedenklich.
Kontaktaufnahme zu Rechtsanwalt Andreas Junge
Die Kontaktaufnahme erfolgt unkompliziert und auf verschiedenen Wegen:
-
telefonisch unter 030 39839032
-
bei dringenden Fällen auch außerhalb der Bürozeiten unter 0179 2346907
-
per E-Mail an junge@jhb.legal
-
oder direkt über das Kontaktformular bei anwalt.de
Eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten erfolgt zeitnah und unverbindlich. Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte diesen nicht ungeprüft akzeptieren – ein Einspruch kann sich lohnen, besonders an dieser Messstelle.