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    Home » B1 Recordings GmbH Abmahnung und IPPC Law Rechtsanwalt Daniel Sebastian cassö x RAYE x D-Block Europe – Prada
    Rechtsformen

    B1 Recordings GmbH Abmahnung und IPPC Law Rechtsanwalt Daniel Sebastian cassö x RAYE x D-Block Europe – Prada

    adminBy adminJuni 3, 2025Keine Kommentare6 Mins Read
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    I. Abmahnung IPPC Law cassö x RAYE x D-Block Europe – Prada

    Die Berliner Kanzlei IPPC Law und Rechtsanwalt Daniel Sebastian versenden im Namen der B1 Recordings GmbH Abmahnungen wegen der angeblich unautorisierten Verwendung urheberrechtlich geschützter Musik auf Instagram. Im vorliegenden Fall geht es um eine Abmahnung für die Nutzung des Titels“ cassö * RAYE x D-Block Europe – Prada“.

    Der Vorwurf besteht darin, dass der Titel unberechtigt auf der Plattform Instagram von einem gewerblich genutzten Account verwendet worden sein soll und hierdurch die Rechte der Urheber an dem Titel verletzt worden sein sollen.

    Aufgrund dieser Verletzung wird in der Abmahnung dann zugleich die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie Schadensersatz gefordert.

    Die Höhe der geltend gemachten Forderungen innerhalb einer Abmahnung variiert je nach Umfang, der Nutzung, den entstandenen Anwaltskosten sowie dem geschätzten Schaden.

    Es wird eindringlich davor gewarnt, solche Abmahnungen zu ignorieren oder voreilig eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, ohne vorher juristischen Rat einzuholen. Für Rückfragen und rechtliche Unterstützung steht Rechtsanwalt Oliver Eiben von der Kanzlei Rieck und Partner zur Verfügung.

    II. Was wirft IPPC Law dem Instagram-Nutzer vor? – Abmahnung wegen Nutzung von „Prada“ von Cassö x RAYE x D-Block Europe

    In der Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian wird behauptet, die B1 Recordings GmbH, habe die exklusiven Rechte an der Tonaufnahme des Titels cassö x RAYE x D-Block Europe – Prada inne und ihn mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragt.

    Der Vorwurf besteht darin, dass durch die Nutzung des Titels auf der Plattform Instagram die Rechte seiner Mandantschaft verletzt würden. Entscheidend ist hierfür, dass es sich um die Nutzung mit einem Account, der zu gewerblichen Zwecken verwendet wird, etwa um Angebote eines Unternehmens zu bewerben, handelt.

    Aus dieser Unterscheidung ergeben sich weitreichende Folgen. So ist die Musik aus den Instagram Musikbibliotheken nur für den privaten Gebrauch lizenziert. Wird diese hingegen im gewerblichen Kontext verwendet, ist hierfür eine Lizenz notwendig. Deshalb ist an dieser Stelle besondere Vorsicht geboten und im Zweifel ist es bereits hier sinnvoll, sich anwaltlich beraten zu lassen.

    III. Welche Forderungen enthält die Abmahnung? – Unterlassungserklärung und Schadensersatz bei Musiknutzung auf Instagram

    Die Forderungen in der Abmahnung beschränken sich dabei nicht auf die Unterlassung. In der Abmahnung wird gefordert:

    1. Beseitigung der Beeinträchtigung, § 97 | UrhG
    2. Unterlassung, § 97 Abs. 1 UrhG
    3. Auskunft, § 101 UrhG
    4. Schadensersatz, § 97 Abs. 2 UrhG
    5. Aufwendungsersatz, § 97a Abs. 3 UrhG

    Mit Beseitigung der Beeinträchtigung und der Unterlassung wird gefordert, dass der verwendete Titel von dem Account entfernt wird und in Zukunft nicht mehr (unlizenziert) verwendet wird.

    Mit der Auskunft wird gefordert mitzuteilen, wie lange der Titel schon genutzt wurde, welche anderen widerrechtlichen Nutzungen ggf. vorliegen und wie hoch der mit der Nutzung erzielten Umsatz ist.

    Daneben wird noch Schadenersatz für die widerrechtliche Nutzung gefordert, sowie der Ersatz der Aufwendungen, die durch die Ermittlungen und Einschaltung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian entstanden sind.

    Weiterhin soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

    IV. Warum ist der Schadensersatz in der Musik-Abmahnung so hoch? – Hintergründe zur Berechnung bei Urheberrechtsverletzungen

    Mit 5.000 Euro, wird eine nicht unerhebliche Summe an Schadenersatz gefordert. Doch warum ist der Schadenersatz so hoch und wie setzt sich dieser überhaupt zusammen?

    Der Schadenersatzanspruch wird nach den Regeln der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Das heißt, es wird geschaut, wie hoch die Lizenzkosten für das jeweilige Lied währen, wenn der Verletzter das Lied ordnungsgemäß lizenziert hätte (anstatt dieses widerrechtlich zu nutzen).

    Für die Bestimmung dieser fiktiven Lizensierung verweist Rechtsanwalt Daniel Sebastian in einem uns vorliegenden Schreiben auf die Erfahrungsregelungen des Musikverleger-Verbandes e.V., nach denen sich ein Wert von 2.000 bis 10.000 Euro für die Lizenzierung des Titels „cassö x RAYE x D-Block Europe – Prada“ ergeben würden. Daneben wird auf die eigene Lizenzpraxis hingewiesen, die für Social-Media-Kampagnen regelmäßig bei bis zu 15.000 Euro liegen würden.

    Unter Berücksichtigung von Unternehmensgröße, Nutzungsdauer und Anzahl an Aufrufen setzt IPPC Law dann vorliegend einen Schaden in Höhe von 5.000 Euro nach der Lizenzanalogie fest.

    Wichtig ist hierbei, dass die Höhe des festgesetzten Schadens angreifbar ist. So muss insbesondere die eigene Lizensierungspraxis auch nachgewiesen werden, wenn diese als Referenzgröße verwendet werden soll. Insoweit ist es häufig möglich, mit Hilfe eines Anwalts, die Höhe des oft viel zu hoch angesetzten, Schadensersatzes zu reduzieren und hiermit die zu zahlenden Kosten zu senken.

    V. Welche Kosten entstehen bei einer Musik-Abmahnung auf Instagram? – Aufschlüsselung von Anwaltskosten und Ermittlungskosten

    Neben dem Schadenersatz gibt es aber noch weitere Kostenpositionen, die gefordert werden. Diese setzen sich insbesondere aus den Anwaltskosten und den Ermittlungskosten zusammen.

    Für die Ermittlungskosten, also die Kosten, die entstanden sind, um herauszufinden, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat, werden pauschal 229 Euro verlangt. Ob die Musik verwendet wird, lässt sich heutzutage leicht mit Crawlern herausfinden und jedenfalls wenn diese auf einem gewerblichen Account genutzt wird, geschieht dies in der Regel zur Bewerbung des Unternehmens, sodass dieses sehr leicht auffindbar ist, schließlich möchte es ja gerade gefunden werden. Insoweit ist regelmäßig von einem geringen (finanziellen) Aufwand für die Ermittlungen auszugehen, sodass die Ermittlungskosten im Verhältnis zum mutmaßlichen Aufwand sehr hoch angesetzt werden

    Daneben werden noch die Kosten für die Einschaltung des Rechtsanwalts gefordert. Wie hoch diese ausfallen, bestimmt sich nach dem sogenannten Streitwert. Je höher dieser ist, desto höher fallen auch die Anwaltskosten aus. Vorliegend setzt Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit 27.500,00 Euro einen sehr hohen Gegenstandswert an, sodass insgesamt Anwaltskosten von über 1.770 Euro entstehen.

    Auch hierfür kann es sich lohnen sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Häufig wird der Gegenstandswert sehr hoch angesetzt und kann mit der Hilfe eines Anwalts entsprechend nach unten korrigiert werden.

    VI. Unterlassungserklärung bei Musik-Abmahnung: Sofort unterschreiben oder lieber prüfen lassen? – Rechtstipps vom Anwalt

    Erhält man eine solche Abmahnung, setzt oft Panik ein und die beigefügte Unterlassungsklärung wird vorschnell unterschrieben, damit die Angelegenheit schnell vorbei ist.

    Von einer solchen Reaktion ist jedoch abzuraten. So sind die Unterlassungserklärungen, die den Abmahnungen beigefügt sind, häufig sehr weitreichend. In unserem Fall beinhaltet diese etwa die grundsätzliche Anerkennung der in der Abmahnung geforderten Ersatzansprüche.

    Insoweit ist auch an dieser Stelle anwaltliche Hilfe geboten, um zu verhindern, dass eine Unterlassungserklärung abgeben wird, die weitreichender und teuer ist als notwendig.

    Rechtsanwalt Oliver Eiben der Kanzlei Rieck und Partner Rechtsanwälte, verfügt über viel Erfahrung zum Thema Abmahnungen, insbesondere auch von solchen der Kanzlei IPPC Law von Daniel Sebastian und   steht Ihnen auch bei diesbezüglichen Fragen gerne über das Kontaktformular direkt hier oder unter oliver.eiben@rieck-partner.de zur Verfügung.



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