Unsere Kanzlei wird ständig aufgrund von urheberrechtlichen Angelegenheiten in Verbindung mit der Bihlmayer-MEDIA aus München kontaktiert und beauftragt.
Bei der Bihlmeier Media handelt es sich um die Firma des Herrn Michael Bihlmayer aus München.
Dieser gibt dabei in seinen eigenen Schreiben an, dass er selbst ein international tätiger Berufsfotograf sei, der seinen Lebensunterhalt durch Verwertung, Lizenzierung und den Verkauf seiner eigenen Werke sichert. Hierzu betreibt er unter anderem die Website Bihlmayer-MEDIA.com
Hintergrund des Schreibens ist in der Regel, dass zunächst zur Kenntnis genommen wurde, dass die angeschriebene Person eine Fotografie von Herrn Bihlmayer auf einem ihrer Webauftritte nutzt, ohne dass das Vorliegen einer gültigen Lizenz festgestellt werden konnte.
In der Folge geht die Bihlmayer-MEDIA sodann in der Regel zweischrittig vor:
Üblicherweise erfolgt zunächst, sowohl per Brief als auch per E-Mail eine sogenannte Autorisierungsanfrage bezüglich der Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Bildes.
Sollte in der Folge nicht auf dieses Schreiben reagiert werden, folgt in der Regel eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei ODC Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, welche die Bihlmayer-MEDIA bislang regelmäßig vertreten hat.
Im Rahmen der Autorisierungsanfrage wird zunächst mitgeteilt, dass eine gravierende Verletzung der Urheberrechte von Herrn Bihlmayer nicht weiter toleriert würde. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass das einfache Löschen des Bildes von der Website nicht ausreicht, um etwaige gerichtliche Schritte zu vermeiden. Die angeschriebene Person wird sodann aufgefordert, innerhalb einer Frist eine gültige Lizenz vorzulegen.
Sollte keine Lizenz nachgewiesen werden können, wird diese Person bereits auf die Preisliste auf der Website der Bihlmayer-MEDIA hingewiesen. In diesem Fall wird sodann um eine Kontaktaufnahme gebeten, um eine gemeinsame außergerichtliche Lösung zu erarbeiten.
Sollten auch Sie eine Autorisierungsanfrage der Bihlmayer-MEDIA erhalten haben, bietet es sich zunächst an, einen fachkundigen Anwalt zu kontaktieren. Selbst im Falle des Zutreffens können Ihnen hier etwaige Lösungswege aufgezeigt werden. In keinem Falle sollte eine voreilige Zahlung an die Gegenseite ohne vorherige Beratung erfolgen.
Wir vertreten unsere Mandanten deutschlandweit gegen die Bihlmayer-MEDIA, sei es im Rahmen einer Autorisierungsanfrage oder aufgrund einer erhaltenen urheberrechtlichen Abmahnung. Gerne können Sie uns die erhaltenen Schreiben per E-Mail an:
ra@kanzlei-heidicker.de
mit einer Rückrufbitte zusenden oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer:
02307/1706-2
telefonisch erreichen.
Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.