Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen legal. Die neuen Regelungen wurden aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen und im Konsumcannabisgesetz (KcanG) zusammengefasst. Doch trotz der neuen Gesetzeslage bleiben die Regelungen für das Autofahren streng. Wer unter dem Einfluss von THC am Steuer sitzt, riskiert empfindliche Strafen. Nachfolgend erfahren Sie, welche Regelungen gelten, welche Konsequenzen drohen und worauf Sie achten sollten.
Ab dem 22. August 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher THC-Grenzwert für Autofahrer von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum gemäß § 24a Abs. 1a StVG. Wird dieser Wert überschritten, können folgende Konsequenzen drohen:
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Bei Erstverstoß:
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1 Monat Fahrverbot
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2 Punkte
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Geldbuße: 500 EUR
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Beim zweiten Verstoß:
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3 Monate Fahrverbot
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2 Punkte
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Geldbuße: 1.000 EUR
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Beim dritten Verstoß:
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3 Monate Fahrverbot
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2 Punkte
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Geldbuße: 1.500 EUR
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Strenge Regeln für Fahranfänger und junge Fahrer
Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer – ähnlich wie beim Alkoholkonsum. Wer dennoch unter dem Einfluss von Cannabis fährt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
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Geldbuße: 250 EUR
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1 Punkt
Die Regeln für diese Gruppe sind besonders streng, da junge Fahrer ein erhöhtes Unfallrisiko haben und sich erst an den Straßenverkehr gewöhnen müssen.
Für wiederholte oder besonders gravierende Verstöße (z. B. bei mehrfacher Drogenfahrt oder wenn die Fahrt mit einer hohen Konzentration an THC im Blutserum verbunden war) kann es zudem zu weiteren Maßnahmen kommen:
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Verlängerung der Probezeit
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Anordnung eines medizinisch-psychologischen Tests (MPU): Dies kann erforderlich sein, um die Eignung des Fahrers zum Führen eines Fahrzeugs zu prüfen, vor allem, wenn der Konsum von Drogen wiederholt nachgewiesen wurde.
Besondere Gefahr: Mischkonsum von Cannabis und Alkohol
Der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol stellt eine erhebliche Gefahr dar. Wer beides kombiniert, muss mit noch schwerwiegenderen Konsequenzen rechnen.
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Bei Erstverstoß:
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1 Monat Fahrverbot
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2 Punkte
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Geldbuße: 1.000 EUR
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Beim zweiten Verstoß:
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3 Monate Fahrverbot
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2 Punkte
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Geldbuße: 1.500 EUR
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Beim dritten Verstoß:
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3 Monate Fahrverbot
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2 Punkte
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Geldbuße: 2.000 EUR
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Da Alkohol und THC in Kombination die Fahrtüchtigkeit besonders stark beeinträchtigen können, wird in solchen Fällen meist von einer erheblichen Verkehrsgefährdung ausgegangen. Die Strafen können sogar bis hin zu einer strafrechtlichen Verfolgung reichen.
Was gilt für Patienten mit einer Cannabis-Verordnung?
Auch Patienten, die Cannabis aus medizinischen Gründen einnehmen, müssen sich an strenge Vorschriften halten. Generell gilt:
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Autofahren ist nur erlaubt, wenn keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt.
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Eine ärztliche Verordnung allein stellt keine generelle Erlaubnis zum Fahren dar.
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Bei Anzeichen von Fahruntüchtigkeit drohen ebenfalls Strafen.
Ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten darf nur angeordnet werden, wenn Anzeichen für eine missbräuchliche Einnahme von Medizinalcannabis bestehen oder Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit trotz vorschriftsmäßiger Einnahme vorliegen.
Ordnungswidrigkeit oder Straftat – ein wichtiger Unterschied
Nicht jede Fahrt unter Cannabiseinfluss ist automatisch eine Straftat. Entscheidend ist, ob lediglich ein Grenzwert überschritten wurde oder ob zusätzlich eine Fahruntüchtigkeit bzw. Gefährdung vorliegt.
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Ordnungswidrigkeit (§ 24a Abs. 1a StVG):
Der gesetzliche Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum wird überschritten – ohne erkennbare Fahrunsicherheit. Folge: Geldbuße, Punkte, Fahrverbot. -
Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr):
Wer in Folge von Cannabis nicht mehr sicher fahren kann, macht sich strafbar – unabhängig vom Grenzwert. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr sowie Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB). -
Straftat nach § 315 b oder c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs):
Wenn zusätzlich eine konkrete Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer oder Sachen von bedeutendem Wert entsteht (z. B. Unfall, riskantes Überholen), wird dies noch strenger geahndet – mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, auch bei fahrlässigem Verhalten.
Folge für den Führerschein:
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Bei Ordnungswidrigkeiten: meist nur Fahrverbot – Führerschein wird nach Ablauf automatisch zurückgegeben
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Bei Straftaten: In der Regel kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis, in der überwiegenden Anzahl der Fälle muss der Führerschein neu beantragt werden und eine MPU wird erforderlich → Dies ist kostspielig und mit Sperrfristen, in welchen die Straßenverkehrsbehörde keinen Führerschein ausstellen darf, verbunden.
Wie lange sollte man nach dem Konsum mit dem Autofahren warten?
Die Frage, wie lange THC im Körper nachweisbar ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Nachweisbarkeit hängt von mehreren Faktoren ab:
Bei gelegentlichem Konsum kann THC nach einigen Stunden oder einem Tag nicht mehr im Blut nachweisbar sein. Bei regelmäßigem Konsum kann der Wirkstoff jedoch noch Tage oder sogar Wochen nachgewiesen werden. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, ist es ratsam, nach dem Konsum ausreichend Zeit verstreichen zu lassen.
Fazit: Vorsicht ist geboten
Auch wenn Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legal konsumiert werden darf, gelten im Straßenverkehr weiterhin strenge Vorschriften. Wer unter dem Einfluss von THC Auto fährt, riskiert hohe Strafen und den Entzug der Fahrerlaubnis. Besonders junge Fahrer, Patienten mit einer medizinischen Verordnung und Personen, die Cannabis mit Alkohol kombinieren, sollten sich der rechtlichen Folgen bewusst sein.
Die beste Empfehlung lautet daher: Lassen Sie nach dem Konsum von Cannabis genügend Zeit verstreichen oder verzichten Sie ganz auf das Autofahren. Sicherheit geht immer vor!
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