„Besser Sie gestehen jetzt! Nur, wenn Sie jetzt aussagen, verhindern Sie Schlimmeres“
So oder so ähnlich tönen nicht selten Fernsehkommissare und Hollywood-Detectives. Den meisten Menschen dürften Polizisten aus Fernsehkrimis bekannt sein, die ihrem Gegenüber weismachen, ein Geständnis werde sich positiv auf den weiteren Verlauf des Verfahrens auswirken. Dem Zuschauer wird suggeriert, dass die vernommene Person nur ein Geständnis rettet und dies möglichst bald, möglichst schnell.
Haben Polizisten Einfluss auf das Strafmaß?
Leider ist diese Meinung auch im realen Leben weit verbreitet. Einerseits geben Beamte vor, auf den Ausgang des Strafverfahrens erheblichen Einfluss zu haben. Andererseits besteht landläufig die Fehlannahme, ein Geständnis sei immer gut und immer nützlich. Gerade in Bezug auf die ersten Polizeivernehmungen ist dies eine Fehlannahme.
Selbstverständlich hat die Polizei erheblichen Einfluss auf den Ablauf des Ermittlungsverfahrens. Über das Strafmaß hat die Polizei hingegen keinerlei Kontrolle. Denn hier entscheiden Gerichte.
Muss ich mich in einem Strafverfahren äußern?
Ob Sie sich in einem Strafverfahren äußern müssen, hängt von Ihrer Rolle ab. Als Beschuldigter haben Sie ein vollumfängliches Schweigerecht.
Als Zeuge sind Sie hingegen grundsätzlich verpflichtet auszusagen. Dies gilt nicht, wenn die Befragung eine mögliche Straftat einer Person aus Ihrem nahen familiären Umfeld, Ihre Verlobter. oder Ihren Ehepartner betrifft.
Gleiches gilt, wenn Sie sich durch eine Aussage selbst einer Straftat bezichtigen würden.
Ob Sie zur Aussage verpflichtet sind, bedarf mitunter einer komplexen Prüfung. Sie sind daher gut beraten, vor jeder Vernehmung den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu konsultieren.
Wie verhalte ich mich in einer Vernehmungssituation?
Schnelle Schüsse gilt es zu vermeiden. Gerade dann, wenn Sie ein komisches Gefühl haben oder ein Zeugnisverweigerungsrecht in Betracht kommt, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren. Vor allem als Beschuldigter sollten Sie vor Rücksprache mit Ihrem Rechtsbeistand stets schweigen. Jede Ihrer Äußerung kann Ihnen nachteilig ausgelegt werden. Die Tragweite einer Aussage kann gerade am Anfang häufig nicht überblickt werden. Ein Schweigen hingegen darf Ihnen niemals zum Nachteil gereichen. Verweigern Sie die Aussage, sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Was bringt es mir, von Anfang an auszusagen?
In den seltensten Fällen empfiehlt sich von Beginn an eine Aussage. Ein Geständnis ist im Falle einer Verurteilung immer strafmildernd zu berücksichtigen. Auch dann, wenn es sehr spät erfolgt. Ein Schweigen kann sich niemals nachteilig auf Sie auswirken.
Ein zu frühes Geständnis birgt die Gefahr, dass Sie für Handlungen verurteilt werden, zu denen Sie ohne Geständnis niemals verurteilt worden wären. Eine geständige Einlassung sollte, wenn überhaupt, erst nach reiflicher Überlegung und sorgfältiger Abwägung erfolgen. Es stellt sich zunächst die Frage, ob die übrigen Beweismittel zur Verurteilung ausreichen. Ist dies nicht der Fall, ist von einem Geständnis dringend abzuraten.
Denken Sie immer daran, dass es Aufgabe des Staates ist, Ihnen die Schuld nachzuweisen. Es liegt weder an Ihnen, Strafverfolgungsbehörden von Ihrer Unschuld zu überzeugen, noch haben Sie im Strafverfahren Mitwirkungspflichten.
Als Verteidiger ist es meine Aufgabe, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Kontaktieren Sie mich gerne in jeder Phase des Strafverfahrens.