Grundsätzlich gilt: Wer sich in Deutschland aufhalten möchte, benötigt ein gültiges Ausweisdokument. In der Praxis kann dies jedoch zu Schwierigkeiten führen – etwa dann, wenn keine Papiere bei der Einreise vorhanden sind oder Botschaften die Ausstellung eines Passes verweigern.
Wann gilt die Pflicht zur Passvorlage?
Laut § 3 des Aufenthaltsgesetzes dürfen ausländische Staatsangehörige nur dann nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten, wenn sie einen gültigen, anerkannten Pass besitzen. Auch für die Beantragung eines Aufenthaltstitels ist laut § 5 Abs. 1 Nr. 4 des Aufenthaltsgesetzes ein solcher Pass zwingende Voraussetzung.
Sind Ausnahmen möglich?
Ja, unter bestimmten Umständen kann auf die Passpflicht verzichtet werden oder eine offizielle Ausnahme beantragt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn es objektiv nicht möglich oder subjektiv nicht zumutbar ist, einen Pass zu erhalten.
In welchen Fällen kann eine Ausnahme greifen?
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Bedrohung von Leben oder Freiheit: Wenn die Rückkehr ins Herkunftsland eine ernste Gefährdung darstellt – etwa wegen politischer Verfolgung – kann die Passpflicht aufgehoben werden. Solche Fälle betreffen häufig Geflüchtete aus Krisenregionen.
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Kein Zugang zu Ausweisdokumenten: Stellt ein Herkunftsstaat keine Reisedokumente aus oder ist der Zugang zu diesen faktisch nicht möglich, kann dies gegenüber den zuständigen Behörden belegt werden. Auch hier kann die Passpflicht ausgesetzt werden.
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Humanitäre Gründe: In Ausnahmefällen können auch dringende gesundheitliche oder besondere soziale Umstände eine Befreiung von der Passpflicht rechtfertigen – insbesondere wenn besondere Schutzbedürfnisse bestehen.
Wer sich in einer solchen Ausnahmesituation befindet, sollte dies frühzeitig gegenüber der Grenzpolizei oder der Ausländerbehörde ansprechen. Es ist ratsam, alle verfügbaren Nachweise vorzulegen, um die eigene Lage nachvollziehbar zu machen.
Zusammenfassung
Auch wenn grundsätzlich ein gültiger Pass erforderlich ist, kennt das Aufenthaltsrecht verschiedene Ausnahmen. Wer betroffen ist, sollte sich rechtzeitig informieren und beraten lassen. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.