Immer wieder kommt es in meiner Praxis vor, dass man es nicht schafft, mit der Ausländerbehörde in Kontakt zu treten. Dies ist besonders ärgerlich, wenn es um wichtige Anliegen wie den Familiennachzug naher Angehöriger, die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung geht.
In solchen Fällen steht man irgendwann vor der Frage, ob eine Klage wegen Untätigkeit sinnvoll ist. Dabei sollte man jedoch folgende Punkte im Auge haben:
- In der Regel kann man mit der Untätigkeitsklage Bewegung in den Fall bringen. In manchen Fällen kann sich aber auch ein gerichtliches Verfahren in die Länge ziehen.
- Die Sachlage bei Prozessende ist entscheidend, nicht bei Antragstellung! Deshalb kann es sein, dass die Verzögerte Bearbeitung durch die Ausländerbehörde am Ende dazu führt, dass der Antrag abgelehnt wird, obwohl bei Antragstellung alle Voraussetzungen vorlagen.
- In aller Regel wird die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernehmen. Auch die Ausländerbehörde wird sich bemühen, die Prozesskosten auf den Kläger abzuwälzen. Es ist leider nicht ausgeschlossen, dass am Ende der Antragsteller die Prozesskosten tragen muss, obwohl allein die Ausländerbehörde für die Verzögerung verantwortlich ist.
Mein Fazit:
Eine Untätigkeitsklage sollte wohl überlegt sein, bleibt aber das letzte Mittel, wenn auf anderem Wege in absehbarer Zeit keine Entscheidung herbeigeführt werden kann.
Gerne berate ich Sie bei Fragen zur Untätigkeitsklage.
Dragisa Andjelkovic
Rechtsanwalt