Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    Höhere Einnahmen durch „seine“ Grundsteuer? Olaf Scholz gibt Kommunen die Schuld

    November 12, 2025

    Christian Lindner: „Statt New York“ – Ex-Minister wird Vize-Chef bei einem Gebrauchtwagenhändler

    November 11, 2025

    EuGH gewährt EU-Staaten mehr Spielraum beim Mindestlohn

    November 11, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » Auskunft und Information in der Erbengemeinschaft
    Rechtsformen

    Auskunft und Information in der Erbengemeinschaft

    adminBy adminJanuar 22, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    Grundsatz: jeder besorgt sich selbst Informationen 

    Grundsätzlich sind Miterben nicht verpflichtet, sich gegenseitig umfassend Auskünfte zu erteilen. Jeder Miterbe hat das Recht, Informationen über den Nachlass direkt bei Dritten wie Banken oder Grundbuchämtern einzuholen. So können beispielsweise Kontoauszüge oder Grundbuchauszüge beantragt werden. Gegebenenfalls muss sich der einzelne Erbe dabei mit einem Erbschein oder einem eröffneten Testament legitimieren.

    In der Praxis reicht dieser eigene Zugang zu Informationen jedoch oft nicht aus, um alle relevanten Informationen über den Nachlass zu erhalten. Das Gesetz sieht daher in bestimmten Situationen vor, dass Miterben untereinander zur Auskunft verpflichtet sind. Di


    Rechenschaftspflicht eines bevollmächtigten Miterben

    Vor dem Erbfall haben Verstorbene häufig einem oder mehreren Personen Vollmachten erteilt. Diese können umfassend sein, wie bei Vorsorgevollmachten, oder auf spezielle Bereiche, wie Bankvollmachten, beschränkt sein. Nach dem Tod können Zweifel aufkommen, ob der Bevollmächtigte die Vollmacht korrekt genutzt hat. Besonders dann, wenn hohe Bargeldabhebungen oder überraschende Überweisungen auf den Kontoauszügen sichtbar werden, entsteht oft Misstrauen.

    In solchen Fällen kann die Erbengemeinschaft einen Anspruch auf Rechenschaft geltend machen. Der Bevollmächtigte ist dann verpflichtet, alle Handlungen, die er mit der Vollmacht vorgenommen hat, detailliert offenzulegen. Voraussetzung dafür ist, dass der Vollmacht ein sogenanntes Auftragsverhältnis zugrunde liegt. Dieses wird in der Rechtsprechung oft bei Vorsorgevollmachten angenommen, insbesondere wenn diese sehr umfassend sind.

    Eine Ausnahme gilt, wenn Ehepartner bevollmächtigt wurden und zu Lebzeiten des Erblassers nicht damit rechnen mussten, Rechenschaft abzulegen. Wird der Bevollmächtigte zur Rechenschaft aufgefordert, muss er seine Handlungen sorgfältig dokumentieren. Bei Weigerung kann die Erbengemeinschaft den Anspruch gerichtlich durchsetzen.


    Auskunftspflicht bei Schenkungen mit Pflichtteilsergänzungsanspruch

    Hat der Verstorbene zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenkt, können pflichtteilsberechtigte Erben unter bestimmten Bedingungen einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen. Dies ist möglich, wenn der Wert des Nachlasses durch die Schenkung so gemindert wurde, dass der Erbteil des Pflichtteilsberechtigten geringer ist als sein gesetzlicher Pflichtteil.

    Der Beschenkte, der oft ebenfalls Teil der Erbengemeinschaft ist, muss dann auf Verlangen Auskunft über die Umstände der Schenkung geben. Dies schließt Informationen über den Zeitpunkt, den Wert und die Bedingungen der Schenkung ein.


    Auskunftspflicht bei ausgleichspflichtigen Zuwendungen

    Wenn Eltern während ihres Lebens einem ihrer Kinder besondere finanzielle Vorteile zukommen lassen – wie etwa die Finanzierung eines Studiums –, können diese Zuwendungen bei der Erbteilung ausgleichspflichtig sein. In einer Erbengemeinschaft besteht dann die Pflicht, auf Nachfrage Auskunft über solche Zuwendungen zu geben. Dabei muss der Begünstigte alle relevanten Umstände offenlegen, die zur Berechnung des Ausgleichs notwendig sind.


    Auskunftsanspruch bei unrechtmäßigem Besitz von Erbschaftsgegenständen

    Ein Miterbe, der Nachlassgegenstände unrechtmäßig an sich genommen hat, ist verpflichtet, den anderen Erben über den Bestand und Verbleib dieser Gegenstände Auskunft zu erteilen. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Miterbe glaubt, rechtmäßig gehandelt zu haben, oder ob er bewusst den Besitz für sich beansprucht.

    Die anderen Erben haben das Recht, genaue Informationen darüber zu erhalten, was mit den Gegenständen passiert ist und ob sie veräußert wurden. Dieser Anspruch kann notfalls gerichtlich durchgesetzt werden.


    Auskunftspflicht von Hausgenossen

    Nach § 2028 BGB haben Erben auch gegen sogenannte Hausgenossen des Erblassers einen Auskunftsanspruch. Hausgenosse ist jede Person, die durch eine enge persönliche oder räumliche Beziehung zum Erblasser Kenntnisse über Nachlassgegenstände erlangen konnte. Dies kann auch jemand sein, der nur vorübergehend mit dem Erblasser zusammengelebt hat, beispielsweise in den letzten Lebenswochen.

    Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf Informationen über den Verbleib von Nachlassgegenständen oder bestimmte Geschäfte, die der Hausgenosse getätigt hat. Dabei geht es nicht um eine allgemeine Offenlegung, sondern um spezifische Kenntnisse, die der Hausgenosse besitzt.


    Auskunftspflicht bei Notverwaltungsmaßnahmen

    In einer Erbengemeinschaft sind Entscheidungen über den Nachlass meist gemeinschaftlich zu treffen. Bei sogenannten Notverwaltungsmaßnahmen, die zum Erhalt des Nachlasses notwendig sind und keine Zeit für eine Abstimmung lassen, darf jedoch ein einzelner Erbe handeln. Nachträglich besteht dann eine Auskunftspflicht gegenüber den anderen Erben.

    Solche Maßnahmen umfassen beispielsweise dringende Reparaturen oder Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses. Der handelnde Erbe muss die anderen Miterben auf Verlangen über alle Details der Maßnahme informieren.



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleThis Generative AI Prompting Technique Uses Multiple Expert Personas To Derive First-Class Answers
    Next Article US-Milliarden-Investitionen: „KI ist mehr als nur ein Hype“
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    Markenrechtliche Abmahnung durch Louis Vuitton Malletier (Handtaschen- Fälschungen)

    Juli 15, 2025
    Rechtsformen

    FernUSG auch auf Unternehmer anwendbar

    Juli 15, 2025
    Rechtsformen

    So gelingt die rechtssichere Vereinsgründung – bundesweite anwaltliche Begleitung

    Juli 15, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    🚨 Abfindung bei Bosch? Vorsicht vor versteckten Risiken – So sichern Sie Ihr Maximum!

    März 10, 202540 Views

    Instagram Gewinnspiele Guide – Tipps, Tricks, Stolperfallen

    April 24, 202538 Views

    Verteidigung: Die 8 wichtigsten Defense-Startups aus Deutschland

    März 19, 202526 Views
    Latest Reviews
    Angel-Investoren

    US-Börsen: Tech-Blase oder gesunde Korrektur

    adminNovember 11, 2025
    Cashflow

    Mark Zuckerberg: Wunsch nach einer kapitalistischen Welt

    adminNovember 11, 2025
    Angel-Investoren

    Auswirkungen von Nvidia und Aktienkurs: Investor Softbank verkauft Aktienpaket

    adminNovember 11, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    🚨 Abfindung bei Bosch? Vorsicht vor versteckten Risiken – So sichern Sie Ihr Maximum!

    März 10, 202540 Views

    Instagram Gewinnspiele Guide – Tipps, Tricks, Stolperfallen

    April 24, 202538 Views

    Verteidigung: Die 8 wichtigsten Defense-Startups aus Deutschland

    März 19, 202526 Views
    Unsere Auswahl

    Höhere Einnahmen durch „seine“ Grundsteuer? Olaf Scholz gibt Kommunen die Schuld

    November 12, 2025

    Christian Lindner: „Statt New York“ – Ex-Minister wird Vize-Chef bei einem Gebrauchtwagenhändler

    November 11, 2025

    EuGH gewährt EU-Staaten mehr Spielraum beim Mindestlohn

    November 11, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.